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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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683
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September 1546.

'°e>m sie des Glaubens oder irgend welcher anderer Dinge wegen angefochten, beleidigt und befehdet werden° en. Darauf wird ihnen von den Boten der übrigen zehn Orte dieser Bescheid: Man hätte geglaubt,es eines solchen Ansuchens nicht bedürfte. Nachdem die frommen Altvordern in den Bund zusammenLe oinmen, HM»darin" viel Land und Leute, Ehre und Gut erlangt, und als sich einige Späne erhoben,un Landfriede aufgerichtet worden, der deutlich sage, wie mau einander halten und wobei ein Ort dasdjf Reiben lassen; damit könne man sich wohl begnügen; die zehn Orte seien des Sinnes und Willens,

^ Blinde und den Landfrieden treulich zu halten, wie es frommen Eidgenossen gebühre, an allen denen,mich halten. Basel allein habe seine Meinung (vollständig) geoffenbart; Zürich und Bern mögendenn Boten der drei Städte erwiedcrn gemeinsam, sie haben eine solche Antwort nicht erwartet;

sich kMger Zeit, als man sich zu dem Bundschwören nicht habe vereinigen können, haben alle OrtelZeiuni einander bereit erklärt, die Bünde und den Landfrieden halten zu wollen; nun begehren sie eben^ ^lsseil, wessen sie sich zu jedem Ort zu versehen hätten, wenn sie des Glaubens oder anderer Sachen^"'angefochten würden; sie bitten daher nochmals ernstlich, daß jedes Ort, dessen Bote weitere Befehle' u> ihrer Gegenwart seine Erklärung gebe, und daß man sie dabei nicht ausstelle, indem sie vermuthen," da» xje ^er andere Ort eine Instruction habe, die der ertheilteu Antwort nicht gleich laute. Maniib^ Partei behandeln, sondern als Eidgenossen, und berücksichtigen, daß sie ihre Antwort

And ^ gegeben haben. Die zehn Orte entgegnen, mau habe nichts

eine ^ ^glaubt, als das; sie sich mit obiger Antwort zufrieden geben; sie haben des Abinehrens halb auch^"twort gegeben, dieuns" (den V Orten?) nicht gefalle; man (wir", dieselben?) habe sie aber inil^' genommen. Da übrigens die zehn Orte zu obiger Antwort einstimmig gewesen seien, so lasse

Da-" bleiben; wenn aber ein Bote noch weitere Befehle hätte, so möge er solche wohl anbringen.

-'.Ausstellen einzelner Orte bei der Berathung ihrer Begehren sei von den Altvordern her bis heute üblich' ^ ; deßhalb betrachte man sie (die drei Städte) nicht als parteiisch. Da sie die besonderen Burgrechte nud" ^ age" angezogen, so bemerken die V Orte, daß sie seit dein Landfrieden kein besonderes Burgrecht, welches"iner Eidgenossenschaft nachtheilig wäre, aufgerichtet, auch keine besondern Tage gehalten haben, außer inw ^ " Augelegenheiteii; dagegen haben einige andere Orte zu Zürich und Aarau getagt; was da berathschlagt^isse man nicht. Hierauf erinnert die Botschaft von Basel, ihr Vortrag habe nicht bloß den V oderUm pudern allen andern gegolten, da die Veitage überhaupt dazu dienen, die Widerwärtigen zu schädlichenx.. " 5" ermuthigen; Basel sei zu einer solchen Anregung durch seine besondere Lage bewogen worden, da^ urzljch erst ein Schreiben des Kaisers empfangen, worin er ihm die Acht und Aberachtanbiete". Dies^ ^ soll jeder Bote getreulich an seine Herren bringen, und auf nächstem Tage darüber Antwort geben. I». Der"opl Schultheiß Flcckenftein's vou Lucern zeigt an, daß sein Vater das Lehen und den Palast zu Lauis von'"vinpnus Moresin vertragsweise zu seinen Händen gebracht; da nun aber auf St. Martinstag die Fristmffe und der Bischof die Lehen (neu) verleihe, so müsse dann der Palast von seinem Vater und seinen. Mosffn geräumt werden. Da nun sein Gemeinder Albrecht Nisius eine Wohnung, worin der jetzige Landvogt^ aus zwölf Jahre um einen Zins (von wem?) empfangen habe, so bitten sie beide, man möchte dem6 Zu Lauis schreiben, daß er auf Martini jenes Haus räume und sie hineinziehen lasse, weil es ihnen zu»un^ ^"^'be wohl dienen würde, damit sie nichtwcrbslos" und auf der Gaffe bleiben müßten. Es wirdZwei Bischof von Como geschrieben, er möge den Eidgenossen zu Gefallen den Palast für ein oder

" Jahre verleihen, so ivolle man dann versuchen, für zwanzig oder dreißig Jahre um einen jährlicheil