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September 1546.
September 1546.
Stierli; Alexander Offenburger, beide Zunftmeister und des Raths. Appenzell. Mauriz Garten-"s°r- alt-Landammann. — E. A. A., k. 90 d.
^ l». U^s Tage mar beantragt worden, über den Preis der (geschenkten) Fenster eine gleiche
^ "ung aufzustellen. Laut der Instructionen ist nun die Mehrheit gesonnen, sich offene Hand vorzubehalten,
"ut man jedem geben könne, was er je um ein Ort verdient; wenn aber Privatpersonen sich um Fenster^rben, so sogen sie von Ort zu Ort gehen und ihr Begehren mündlich oder schriftlich an die Obrigkeit^u>gei>, dann nach Belieben handeln kann. ?». Ammann Aebli stellt in Betreff der eigenen Leute, dieH^sckmft Werdenberg in die Grafschaft Sargans ziehen, das Begehren, daß man Glarns wie von^ ^ Theilung bleiben lasse oder ihm das Recht gestatte. Antwort: Da Ammann Bussi aufletzte,. Tage die Sache auch augezogen, so habe man ihn ersucht, dieselbe mit Rücksicht auf die jetzigen'"umstände ruhen zu lassen w.; wenn jedoch Glarus auf seiner Forderung beharre, so sei man entschlossen,
^ l von seinen Gerechtigkeiten und altem Herkommen ohne Rechtsspruch nicht drängen zu lassen. Es sollund'" "Richstein Tag jeder Bote Vollmacht haben, den Nechtstag zu bestimmen, und die Zusätzer, Redner" lstathgeber zu bezeichnen, damit das Geschäft endlich erledigt werde. (Nachtrag:) Auf das Begehren»Mann Aebli's, sofort einen Nechtstag anzusetzen, wird derselbe gemäß den Bünden in das Gotteshansdie ^ Sonntag vor Othmari (14. November) anberaumt. Zürich soll den Redner, Lucern und llri
° ' ^clstsprecher, Schwyz, Nnterwalden und Zug die Nathgcber senden, e. Ein Gesandter des Bischofs vondas ^^rt Klage, daß auf der letzten Zurzacher Messe etliche Büchlein feilgeboten worden, des Inhalts,ihm ^ ^'lchof während seines Aufenthalts in den V Orten für den Kaiser practicirt habe; damit geschehemrecht und Gewalt, indem er nichts Anderes gethan, als was sein bischöfliches Amt ihm auserlege; ertheil ^ ^ bissen, von wein solche Schriften gemacht und wo sie gedruckt worden seien, damit er die Be-niii verfolgen könne. Die Boten der V Orte bemerken, sie haben von solchen Büchleingel, sonst hätten sie sich dessen gebührlich versprochen; denn der Bischof habe bei ihnen nichts^ " klt, ols ivas ihren Glauben berühre; vom Kaiser oder andern Dingen sei nie die Rede gewesen,von ^ andern Orten die fraglichen Büchlein unbekannt sind, so ist dies heimzubringen. «I. Die GesandtenKchre, ^ Vern, Basel und Schaffhausen verlangen Antwort über das auf letztem Tage angebrachte Be->hr/^ ^ ^ päpstliche Gesandte Hieronymus Frank wegen der von ihm gebrauchten Scheltworte gegen^est d aus der Eidgenossenschaft verwiesen werde. Darauf erwiedern die Gesandten von Lucern:
«uffi sei der Nuntius nie in ihre Stadt gekommen; sie wissen auch uicht, wo er sich jetzt
Bri?s ^^ ^rührten Schmähungen seien ihren Herren in Treuen leid; sie haben deßhalb den betreffendenselben" aber gefunden, daß keiner ihrer Schreiber dazu gebraucht worden sei, sonst hätten sie die-
^ed/ eröffnet: Hieronymus Frank habe sich nach dem letzten Tage vor der Obrigkeit über die
^er M ^ ^ gehalten haben solle, verantwortet, nämlich dieselbe bestritten. Da ihm übrigens von^asjell,^^ ^ so auch von der Landsgemeinde von Uri ein Geleit gegeben worden, so könne man
'veri^ ^ „ändern", ohne die Sache an eine Gemeinde zu bringen, die man aber beförderlich versammeln'ucht Voten der übrigen (drei?) Orte äußern Bedauern über jene Schmähungen; da man aber^ißs n ^ ' Frank sich jetzt aufhalte, so möge man die Sache anstehen lassen. Glarus bezeugt gleiches^urn l" Beschimpfung und bittet die übrigen Orte, ihn aus ihrem Gebiete fortzuweisen. Solo-
ihn und die Botschaften aller fremden Fürsten und Herren, mit Ausnahme der französischen,
^ ^Genossenschaft zu verweisen, damit man desto eher in Einigkeit, Frieden und Ruhe bleibe. Die
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