August 1546. t>77
das an letzter Jahrrcchmmg erfolgte Anbringen der Boten von Bern betreffend den Handel des BoncratvonLausanne zu Chatonnaye und die Zinse, welche die Einzieher des CapüelS von Lausanne zu A beuve fordern,versprochen haben. Sobald die Miträthe. welche in den Herbst geeckten sind, .weder zu Hause fem werden,werde jene unverzüglich abgehen.
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Wem. 154k, 24. August.
Staatsarchiv Bern! Rathsbuch Nr. so?, S. SS?.
1- Dem Nathe von Bern verdanken Voten von Solothurn das Geschenk an den erlittenen Schaden-In Betreff der Ehehändel legen sie schriftliche Vorschläge („artikcl ) ein. Ter Rath antwortet. 1. „Denalten prädicanten von Messen beschryben, ine heisscn by den, so m. h. den von Solothurn gmacht, blyben sinerschuld und red halb". 2. Die übrigen Händel, wie die „gemacht worden", läßt man bleiben. 3. Wegender Citation jedoch sollen sie mit den Ihrigen verschaffen, daß sie so gegen die Unterthanen derer von Bernhandeln, daß sie das Recht der letztern erleiden mögen, denn hievon, wie das jetzt lange Zeit gebraucht wordensrl, wolle man sich nicht drängen lassen. 4. „M. h. den artikcl der citation (?) halb, wie die von Solo-thurn begärt, lassen blpben, also daß sy m. h. nun hinfür und nit das chorgericht sy citiren wcllind, wann«ner us iren Höchen und nideren grichten in m. h. nideren und Höchen grichten verredt, und der anderartikel der appellaz halb gen Constanz für in. h. d'burger gschlagen". Ms» - >» Antwort g. durchgestrichen.
Zu 1 fügen wir folgende Noten bei, um so mehr, da sie Zeugniß von einer bezüglichen Zahl Botschaftenan Solothurn enthalten:
1) 1546. 28. Juli. Vor dem Rathe zu Solothurn bezeugen (Hans Franz) Nägeli und (Wolfgangvon) Weingarten, Venner. als Boten von Bern, das Beileid ihrer Herren über das im Riedhölz durch den..Donner" erfolgte Unglück (Blitzschlag in den Pulverthurm und Zerstörung von vier Häusern) und erbietensich, was sie helfen können, wollen sie gerne thun und auch die Ihrigen dazu anhalte», es sei in Betreff vonHolz oder Andern.; dabei überreichen sie für die Beschädigten 16t) Kronen an Gold. Der Rath beschließt,den Gesandten auf das höchste zu danken und sie ab der Herberg zu lösen.
" ! ? ° . K.A. Solothurn. Nathsbuch Nr. 4l, S. »so, gzz.
2) 1546, 29. Juli. Auf den Bericht der in Solothurn gewesenen Gesandten beschließt der Rath zuBern. ..eine gute schifffahrt ziegel Wohlgcladcn" hinzuschicken. St. A. B°r». Rathsbuch Nr. s°?. s. i°?.
3) 1546, 30. Juli bezeugen Biel und der Abt von St. Urban ihre Theilnahme; Biel durch eine Bot-schaft. der am 31. Juli eine „Schiffeten" Ziegel folgte; am 4. August (Mittwoch nach Stephan!-,.findung")schickt Basel seine Gesandten, Blasius Schölli und (Onophrius) Holzach, mit 50 Kronen; am 5. August Frei-burg eine Botschaft mit 100 Gulden; am 25. August (Mittwoch nach Bartholomä) schenkt der Abt vonSt. Urban 10 Kronen und bezeugt mündlich seine Theilnahme.
jk. A. Solothurn - RathSlnich Nr. 4l, S. SZ4, SZY, Z4», sso und Misswcnbuch lS4<>—47, S. 4S».