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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1546.

stellt. K. Dein Zehnter von Oulleus (Oimens?) und Jacques Mallie, weil sie bei ihrer Admodiation Sch»^^erlitten haben, wird die Hälfte desselben nachgelassein I». Dein Commissar Lucas wird ans Gnaden ein Nogeschenkt; in Betreff der Bezahlung seiner geleisteten Arbeit soll er (warten?) bis letztere besichtigt sein w»'^I. Da die beiden Städte jährlich mit Bitten armer Leute, die Zinsen schuldig sind, belästigt werden, so ^man den Vogt zu Grandson ermächtigt, nebst den sechs Mütt, die ihm (zu verschenken aufgetragen) wofte"sind, noch vier solcher armen Leuten zu geben oder nachzulassen. Ii.. Johann Ballif stellt im Namen ^Gemeinde Ivonand vor, dieselbe habe einen schmalen Weidgang und bitte daher die Obern, die umliegende"Dörfer, welche mit ihr gemeine Feldfahrt haben, anzuhalten, der Ordnung und den Statuten, welche »'Betreff des Viehs und Weidgangs bestehen, nachzukommen. Der Vogt und die Boten, welche dahinordnet werden, sollen sich bei den Bewohnern der umliegenden Dörfer erkundigen, was sie dazu sagen,was sie vernehmen wieder an die Obern bringen. I. Dieselben Boten sammt dein Vogt sollen auch d"Klage der Barfüßer in Betreff des Backofens, von dem sie Zins an das Schloß Grandson zu entriß"haben, untersuchen und nachsehen, ob den Unterthanen erlaubt worden sei, in ihren Häusern zu backen. ^

mögen dann von sich aus nach bestem Ermessen verfügen oder die Sache heimbringen. i»i. Claudebittet um Nachlaß der ihm auferlegten Buße. Er wird abgewiesen, damit Andere ein Beispiel nehme»,Zehnten der Obern soufzenemen", wie die Billigkeit es erfordert, i». Der Vogt ist ermächtigt, denenAvonand Holz zu verabreichen, damit sie desto besser ihre weggeschwemmte Stägbrücke wieder herstellen kön»^«». Dem Gerber von Schwarzenburg wird die Hälfte der durch einen Trostungsbruch verwirkten Buße " 'Gnaden geschenkt. K». Dem Statthalter zu Schwarzenburg (des endes") wird ein Nock gegeben, weg^'seines Fleißes, den er jährlich für Ausrottung schädlicher Thiere anwendet, «z. Beide Seckelmeisternächstens sich nach Grasburg verfilzen, um die schadhaften Brücken und Wege zu besichtigeil und siebessern zu lassen. >. Eiller armen Frau wird ein Rock geschenkt. «. Der Vogt soll dem alteil SWmacher zu Schwarzenburg einen Miitt Mischelkorn und soviel Haber lind 4 Pfund an Geld, und den ande^Armen dieser Herrschaft soviel Almosen wie letztes Jahr verabreichen, t. Dem Balthasar Jürler wird vo"seiner Buße die Hälfte des Antheils beider Städte nachgelassen. »». Der Vogt zu Grasburg verlangt,ihm der Zehnten zu Lanzenhäusern um einen angemesseilen jährlichen Betrag überlassen werde, damit erBebauung (Düngung) der Güter Streue habe. Das begehren die Boten von Bern in den Abschied, v«Sonntag über acht Tag (5. September) will man Abends zu Echallens an der Herberg sein, um dannMarcheil in dem Jurten aufzurichten. Hv. Rechnung von Petermann von Erlach, Vogt zu Grandft"Rechnung von Dietrich Bindhammcr, Vogt zu Grasburg. Die Boten von Bern verwende» »dringend bei Freiburg, es möchten die Eiuzieher des Capitels von Lausanne für die diesem Capitel »Brief und Siegel zuständigeil Zinse zu Albeuve (Albeue") bezahlt werden, andernfalls köllnteil ihredieses ohne Recht nicht hingehen lassen.

Verhandlungen betreffend Bonerat von Lausanne; siehe Note.

Im Freiburger Abschied fehleil beide Rechnungen; ^ aus dein Freiburger.

Die Namen der Berner Gesandten aus dem Rathsbuch von Frciburg Nr. 64 vom 23. August, wo 6> Zahl flüchtiger Eintragungen über diese Jahrrechnung sich finden.

Zu si. 1546, 13. September. Freiburg an Bern. (Nach andern Mittheilungen.) Die von Bern »w^picht ungeduldig werden (sich pit belangen lassen") in Betreff der Antwort, welche die von Freiburg