August 154k.
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30!).
Murten. 1540, vor 12. August.
Conserenz zwischen Bern und Freiburg.
Gesandte: Bern. (Wolsgaug) von Weingarten, Vennerz (Anton) Tillier (Pilger). Freiburg. (Hans)Äder.
Wir geben folgende Notiz:
1546. 12. August. Vor dem Rath zu Bern berichten die in Murtcn gewesene» (genannten) Bote», indein Span zwischen denen von Marten und Cndrefin wegen der todten Frau, die (von denen von Cndrefin)aus der Broye gezogen und begraben worden, sei befunden worden, das; die von Cndrefin gefehlt haben unddenen von Murten Brief und Siegel geben sollen, daß dieses ihren Freiheiten keinen Nachtheil bringen soll.-KN Betreff der Kosten sei gesprochen und von beiden Theilen angenommen worden, es sollen die von Cndrefinbenen von Murten 3t) f. (?) und den Gesandten von Freibnrg 15 f. (?) geben, unter Vorbehalt auf die,welche den Fehler begangen haben. Der Rath erklärt sich hiemit einverstanden.
" ^ v » > St. A. Bern - Rathsbuch Nr. 207, S. 20». Letzter Satz gestrichen.
Der Name des Frciburgcr Gesandten ergiebt sich aus der eine Art Instruction für diese Conserenz ent-haltende» Missivc Freiburgs an Studcr vom 30. Juli 1546. K.A.FrUbmgi Mssw-nbuch Nr.«, -54°-.». r.°».
31«.
Inibmg. 154«. 2». August.
. a e -07 Ka..t°..»a.'chi« Ar-iburg- Justruetiau-buch Nr. 5. 1.-2.
Staatsarchiv B-rn-N-iburg-r Absch'-d-4, . -s
., Krandson und Grasburg.
Jahrrechnung der Städte Beru und "ig W^^er, Veuner.
Gesandte-. Beru. Sulpitius Haller, Seckel.n ster V ^ die Ziegel um gauz genügen
Die Ziegler zu Grandsou klagen, sie Mi.ssen o ^teu, ihnen zu gestatten, etwas daraus-nämlich Tausend sär 26 Gros, den Burgern gcv , ^ klagen, werden für diesmal
-schlagen. Sie werden abgewiesen. Damit sie am fischen der Herrschast Grandson und
der drei Ziegler 2 Säcke Korn geschenkt- I». " ^ September) Botschaften beider Städte
^»Marcus auszurichten, sollen von Sonntag ^ vwrze)n ^ ^ besichtigen, welches die von
^ Grandson sein. «?. Die dorthin gehenden Boten s l ^ Städte dadurch nicht am Zehntenw'icise rnn Zins zu erhalten wünschen, und untersu >n, Guillaume Torrens und sein Nachbar zu
schädigt würden, und ihren Befund wiederbrmgem . - ^ haben, so werden jedem Ziegel
-f°nase, denen ihre Häuser verbrannt sind, auf der Ho ->^ing, schenkt man durch Gott 10 Florin.« HM« Dach Mmkt. «. P'°-n R»dg>°, dm. b ^».Mali« ..»I «>i «u. >j >«»s und
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müt Habers" bedeutenden Schaden, weck sie weg Nachdem der Bogt ihre Angaben
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Itigt hat, wird letzterer angewiesen, ckmen zu ertag ,