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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1546.

saiueu beider Städte uud der Briefe der Herreil von Bioley habeu sich gänzlich entschlossen, die letztern beiihren Briefen und Siegeln verbleibeil zu lassen, «z. Aus der Rechnung des Vogts von Echallens zeigt sich,daß große Kosten mit den Geschmornen auflaufen, wenn sie zum ersten Mal zu einem Gefangenen lstbst»'um ihn zu fragen; ebenso mit dem Weibel, der die Gefangenen bewacht und ihnen das Essen aus de>»Wirthshaus bringt und dazwischen selbst im Wirthshause zehrt. Es wird nun die erste Mahlzeit der Ge-schmornen abgestellt, dagegen jene, welche an dem Tage stattfindet, an welchem man die arinen Leute rWi,soll ihnen wie bisher gegeben werden. Die Gefangeneu soll der Vogt speisen und der Weibel oder des VoBKnecht ihnen die Speisen bringen; dein Vogt soll diesfalls eine billige Vergütung werden; die ZehrungWeibels (im Wirthshaus) wird abgestellt. Z. Rechnung Hans Kiinzis, Vogt zu Echallens. «. (Die Rech'">»gfür Murten fehlt.)

4. Verhandlungen betreffend den Gerichtsschreiber Peter Zimmermann; siehe Note.

ii. Verhandlungen betreffend eine (nichtbenannte) Pfründe oder deren Einkommen; siehe Note.

In Artikel wird als Schlußdatmn der 18. August angemerkt. Den Abschied unterschreibt der Stadtschreiber zu Bern.

Die Namen der Freiburger Gesandten aus der dortigen hieher gehörenden Instruction.

K. A. Freiburg: Jnstructionsbuch Nr. 5, 5. 10-

Zl> i'. 1) 1546, 16. August. Vor dem Rath zu Bern. Es sind Boten von Freiburg erschienen undder Vogt von Echallens wegen seiner Jahrrechnung. St.A, B-rn: Rathsbuch Nr. 297, s. 2ls>

P 1546, 18. August. Nor dem Rath zu Bern.Hans Kunzis, Echallens, erste Rechnung." (F»^ein durchgestrichenes und mangelhaftes Concept einer Rechnung.) Die Boten von Freiburg wollen die Kosb'»betreffend die ertrunkene Frau nachlassen, wenn gemäß dem Spruch Brief und Siegel errichtet werden.

St. A. Bern.- Nathsbuch Nr. 297, S. L2ö-

Zu t. 1) 1546, 15. August (auf Theoduls Abend). Freiburg an seine Gesandten auf der Jahrrechnuugzu Bern. Man habe vernommen, der ehemalige Gerichtschreiber Peter Zimmermann habe im Gefängnis; ZU"'Großweibel von Bern gesagt, der alte Schultheiß Peter von Pcrroman und die vier Venncr (zu Freiburistseien,die eer voran gethan", Keiben und Schelmen der Ehr. Da solches nicht nur die genannten, sonder»alle Freiburgcr berühre und morgen Zimmermann vor Gericht gestellt werde, so sollen die Gesandten be-nächstcm Rath zu früher Zeit daselbst vortreten und sich erkundigen, ob jene Reden vongedachtem bube»gethan worden seien. Würde dieses einiger Maßen für richtig erfunden, so sollen die Gesandten, zumal dudBurgrccht mit Bern beide Theile zu gegenseitiger Rettung ihrer Ehre verpflichte, die von Bern angehen, mit dc>uGefangenen vorläufig nichts Weiteres vorzunehmen, sondern abzuwarten, bis die von Freiburg zuvor sich ^Ehre wieder erholt haben. Auftrag für sofortigen Bericht. n. A. Frciburg- Misstv-nbuch Nr. 14, 1045-4», r. 72.

2) 1546, 19. August. Bern an Freiburg. Die Boten von Frciburg, welche zu Bern auf der Allst'rechnung gewesen sind, haben den Inhalt einer von ihren Obern erhaltene» Missivc, den alten GerichtschreiberPeter Zimmermann betreffend, eröffnet. Man habe ihnen geantwortet, man wolle gemäß dem Verlange»derer von Freiburg diesen seine schriftlich verfaßte Antwort und was er sonst sie und die Ihrigen betreffendgeredet habe, mittheilen. Jene Antwort folge nun hier. Ncbstdem haben unsere Miträthe mit dem Großweibelden Zimmermann über das, was ernäbenbräts" geredet, peinlich befragt. (Folgen einige Dctailangabc»über Aeußcrungen und Antworten des Zimmermann ohne Belang für unsern Zweck.)

K. A. Freiburg: Verner Missiven-

Zu n. 1546, 17. August. Vor Rath zu Bern. Den Boten (von Frciburg) wird geantwortet, u»whabe sich erkundigt; da die Collatur denen von Bern (m. h.") zustehe, so müsse man sie freundlich abweist'»'man habees inen" gutwillig und nicht aus Pflicht, und zwar den evangelischen Armen geordnet. (Betrijst

vielleicht I.) Lt. A. Bern: Nathsbuch Nr. »so, S. »»5. Durchgestrichen'