August 1546.
«wecken; sie (die von Bern) seien durchaus des Willens, den Herrn von Brandis bei seinem Kaufe zu hand-le». I». Abgeordnete von Etagnieres beklagen sich, der Vogt von Echallcns mehre ihnen, anderswohin zuwhle zu fahren und habe sie deßhalb ins Recht gefaßt, wo sie verlustig geworden seien, während sie dochgefreit seien. Der Vogt antwortet hierauf, mit Nrtheil und Recht sei erkennt worden, daß sie nur°uf den Mühleu der Herrschaft Echallens ihr Korn mahlen lassen sollen. Da der eingelegte Brief, vermögede»> die von Etagnieres in Betreff der Mühlefahrt befreit zu sein glauben, dieses gar nicht enthaltet, sondern"ur eine Erkanntniß ist, so wird befunden, die von Etagnieres sollen zu Mühle fahren wie von Alters her;daneben soll der Vogt mit den Müllern reden, daß sie bescheidenen Lohn fordern und den Leuten ihr Korn5" Ehren ziehen. «-. Der Prädicant zu Münster im Wistelach berichtet in Betreff des eingefallene.. Kaminsund anderer baulicher Bedürfnisse. Da beide Städte die Pfründe beschnitten haben, lndem sie den Zehnten,d" früher ganz der Pfründe gehörte, zu ihren Händen gezogen haben, so soll der Schultheiß den Baubesichtigen und das Mangelhafte auf Kosten beider Städte herstellen lassen, damit der Prädieant, sein Weib,^'nder und Hausgesinde sicher seien. «». Der Schultheiß soll den Zehnten im Wistelach jährlich verleihen(die Pachtsumme) ganz beziehe., und die Hälfte davon den. Prädicanten ausrichten, wie das geordnet'si und ihn nicht an die Empfänger des Zehntens verweisen, t . Der genannte Pradlea.it eröffnet serner,bi° Kirchgeuassen seien die Primiz und dm jungen Zehuten schuldig unv weigern sich aber, dieselben auszu-?chtm. Es wird erkennt, der Schultheiß soll sich erkundigen, ob die Bauern diese Leistungen anerkenntund dieselben geng und gebe waren; in diese... Falle soll er sie weisen, dieselben auszurichten; er magH diesfalls auch bei Herrn Heinrich Mivilla erkundige,., t. De... Statthalter von Lugnorre giebt ...an"'''s (Stäb?) Tuch von der Farbe derer von Bern („miner Herren"). 5- Demselben giebt u.a.. zwei neueK"sw, weil die alten Wappen verblichen sind. I». De,..selben Statthalter soll der Schultheiß von MartenNamen beider Städte die Zehrung bezahlen, die in. Span von Hubel.nauns sel. Erben des Zehntensaufgelaufen ist. i. Denjenigen, welche den Zehnten von Penthereaz empfangen habe», wird die HälfteRest des noch schuldigen Korns und Habers nachgelassen, De... Müller zu Bottens werden die^ Köpf Mühle,.zins als Steuer an seinen Brand geschenkt. !. Der Proeurator der Clergi verlangt, daß""t denen von Orbach geredet werde, daß sie das Wichet de Messon (Moisson) ausrichten gemäß de... Brief,b'" °r vorlegt. Justructionsgemüß bemerken hiezu die Boten von Freiburg, da die Clergi hiefür beidenStädten jährlich 80 Florin gebe, so soll ihr auch das Bichet de Moissou ausgerichtet und der Kirche dasHrige gegeben werden. Die von Bern entgegnen, sie haben als Collatoren der Pfarre zu Orbach „sölichs"?r°>. Antheil der 80 Florin) denjenigen, welche das Evangelium angenommen haben, überlassen, ..... esArmen auszutheilen. Den Büchsenschütze., zu Echallens giebt u.a.. jährlich zwei Schürlitztücher wiezu Orbach Der alte Vogt von Echallens, Konrad Tübi, beglaubt, die uuter ihm verfallenen^er gehören ihm, während der neue Vogt sie für sich beansprucht. Die Sache wird dahin entschieden:Wenn der alte Vogt mit denjenigen, welche die Löber schuldig geworden sind, sich vereinbart („überkommen")"ud die Löber verrechnet hat, so sollen sie ihm, sonst aber dm. jetzigen Vogt bleiben und zu verrechnenkhe». «». Abermals wird verabschiedet, es soll das Haus des alten Statthalters zu Echallens, Anthony^°'Uheys, zu Hunden beider Städte gekaust werden. »». Betreffend das Ansuchen der Herren von BioleyM"en die Boten von Freiburg instructionsgen.äß, ihre Obern wollen benannten Herren gar nichts geben""d zwar aus den Gründen, welche auf der letztes Jahr zu Freiburg gehaltenen Jahrrechnung eröffnet wordenDie von Bern dagegen, nach Anhörung des Berichts der Commissarien und Besichtigung der Gewahr-