Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
672
Einzelbild herunterladen
 

«72

August 1546.

getreten und haben gebeten, ihnen berathen und beholfen zu sein, wobei ihr Redner den Handel wohl erzählt undusgestrichen" und auch erwähnt habe, wie ihnen schon große Kosten aufgelaufen seien. Die Gesandten habengeantwortet, sie haben diesfalls keine Instruction, wollen aber ihre Herren berichten und deren Antwort gewär-tigen. Darauf habe der Waldkirch eine Rede gebraucht, derer sich die Gesandten nicht versehen hatten undwieder antworteten, sie wollen ihre Herren darüber berichten. Die Gesandten seien dann ausgestanden, dieEidgenossen lange über den Handel gesessen und hätten den Gesandten keine Antwort crtheilt; beinebens aberhaben diese vernommen, die Eidgenossen hätten beschlossen, daß nach Vollendung des Tages Zürich, Bern,Lucern und Ilri Boten nach Schaffhausen schicken und in der Sache handeln sollen.

K. A. Schasfhmisen: Covrespondeuzen.

Zu n. Das St. A. Lucern: Acten deutsches Reich, hat einen bezüglichen Bericht des Abts an Lucernvom 27. Juli (Dienstag nach St. Jacobstag). Hiernach wurde die Klage der Stadt am 23. Juli (Freitagnach Maria Magdalena) durch Doctor von Watt, Bürgermeister (sie) Riner, Ambros Eigen und GirtaMerBerber" dein Hofmeister undmir" Lienhart vorgetragen. Materiell enthaltet dieser Bericht nicht mehr alsder Abschiedtext. Man vergleiche auch den Abschied vom 3. August j.

Zu «Iii. 1540, 0. August. Der große Rath zu St. Gallen verordnet als Boten ans de» Tag zu Bade»,der am Montag beginnt, den Scckelmeister Ambros Eigen und den Stürmeister Jacob Krnin (Kroin), »>^der Vollmacht, über das was' in dem mit andern Städten erlassenen Abschied (2. August) zu ändern sei"möchte, mit jenen zu berathschlagenund ist ein anhelligs mer worden, by dem abschaid von den stellen derreligio» Zürich usgangen zblyben." (Einschub vor dem letzten Passus:so fer sy will billig dunken »>^für gemeine stell nutz und eer sin.") Stadlarchiv St. Gallen: Rathsbuch rs «lS8, S. lSS.

Zu «It. 1546, 13. August, Baden. Die Gesandten von Zürich an ihre Obern. In letzter Zeit habe I»a"wenig durchpassirende Knechte gesehen. Die VIII Orte haben dem Landvogt befohlen, wenn fernerhin solche »achBaden kommen, sie zurück zu weisen und alle Pässe zu versehen, damit sie nicht durchkommen können,

St. A.Zürich! A. Tagsatzung.

30».

Wem. 154t>, 11. August.

Staatsarchiv Bern: Jnstructionsduch I), k. S70. Kantonsarchiv Areibnrg! Muriner Abschied- c. Sto.

Jahrrechuung der Städte Bern und Freiburg für die Herrschaften Marten und Echnllens.

Gesandte: Freiburg. Hans Reif; Hans List, Seckelineister und des Raths.

»». Der Schaffner des Herrn von Brandis bei St. Bartholoinä in der Herrschaft Echallens eröffnet, derVogt von Echallens muthe ihm zu, wöchentlich in der Capelle zu St. Bartholoinä eine Messe halten zu lasse»!dessen weigere er sich und verlange, daß sein Herr bei dem Kauf der genannten Capelle und der zubehörigenZinse beschützt werde. Daranf legen die Boten von Freiburg eine Abschrift jener Erkanntniß vor, welcheAgmont Pollensalias" (Bern: als) Beßon im Namen des Priors und Convents von Nomainmotier getha»hat, und fügen bei, weil Abgeordnete derer von Goumoens ihren Obern nachgelaufen seien und sie ersuchthaben, den Caplan zu bestimmen, die wöchentliche Messe zu halten, weil jene Erkanntniß dieses vermöge, s"möge man es hiebet bleiben lassen. Die von Bern erwiedern, benannte Capelle sei keine Filiale, viel wenigereine Pfarrei, sondern nur ein Oratorium oder Bethaus fiir die Mönche von Nomainmotier, wie die ange-zogene Erkanntniß es klar zeige; sie sei auch uicht von den Bauern gestiftet worden; sie bitten daher dievon Freiburg, der Sache nicht so viel Gewicht beizulegen, die Bauern abzuweisen und keinen neuen Span z»