662
August 1546.
gestellt wegeu der gefahrvolle» Zeitumstände, der vielen Warnungen und der umziehenden Brandstifter, dasie ihren „Gewerb und Armut" au der Leinwand haben und daher, ihnen bald großer Schaden erfolgenkönnte. Heimzubringen. In gleicher Weise hat sich der Abt von Wettingen verantwortet, v. Die Botenvon Basel zeigen an, daß letztes Jahr das Zunfthaus der Schiffleute zu Basel abgebrannt, jetzt aber mitgroßen Kosten wieder ein neues erbaut worden sei; sie bitten nun jedes Ort um Fenster und Wappen.Heimzubringen, Wegen unerledigter Geschäfte wird ein Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag vorMathäi, d. i. den 19. September; jedes Ort kann aber früher einen Tag ausschreiben, wenn es die Rotherfordert, x.» Der Landvogt zu Baden bringt an, es liege unterhalb Kirchdorf an der Aare ein alterBurgstall, wo vormals eine Mühle gewesen sein solle; der Müller zu Stille habe ihn nun ersucht, eine Mühledahin bauen zu lassen; er würde dafür gern jährlich einen billigen Zins entrichten. Er habe sich dann beiden Nachbarn erkundigt, ob sie einer andern Mühle bedürften; sie antworteten ihm, es sei ihnen lieb, wenndort eine Mühle gebaut werde. Heimzubringen; Antwort auf nächsten Tag. A. Da auf dem letzten Tagbesprochen worden, daß man in der Geleitsbüchse zu Mellingen so wenig Geld gefunden, weil die meistendurchfahrenden Güter als dein Schultheiß Fleckenstein und Hans Knab gehörig bezeichnet werden, so zeigt nunder Gesandte von Lucern an, es habe verordnet, daß hinfür der Pfundzoller beim Verladen der Schiffe einVerzeichniß der zollfreien Güter aufnehme und versiegelt dem Zoller zu Mellingen zuschicke; daß aber dieGüter von Geschäftsgenofsen, welche nicht Burger sind, in das Verzeichniß nicht aufgenommen werden unddaher den Zoll entrichten müssen. Ferner bringt Lucern die Kosten für Befahrung der Reuß zur Sprache!es will sich (sanunt Zug) mit den fallenden Strafen begnügen, wenn den beiden Orten Brief und Siegelausgestellt werden, daß sie vollkommen gefreit und befugt seien, die Bußwürdigen in eine der beiden Städtezum Recht zu betagen und nach Gefallen zu bestrasen und den daherigen Ertrag an ihre Kosten zu behalten;wolle man dies nicht zugeben, so soll man sie bei der alten Uebung bleiben lassen, daß sie sich aus der Ge-leitsbüchse zu Baden entschädigen dürfen. Der Gesandte von Zug spricht für Beibehaltung des alten Brauchs-Da vormals verabschiedet worden, daß die Strafen von den Landvögten zu Baden und in den FreienAemtern eingezogen werden sollen, so ist dieses Alles heimzubringen. »».. Die Boten von Schwyz, Freiburgund Solothurn wissen, wie angezogen worden ist, ob man eine Botschaft an den König von Frankreichsenden wolle.
I»?». Dem Landvogt im Nheinthal, Hans Sigerist, des Raths zu Unterwalden, wird Folgendes auf-getragen: 1. Betreffend Jacob Brogler, da alle Kundschaft nur auf Aussagen der Frau beruht und er dieeingeklagten Reden nicht geständig ist, will man das Bessere glauben und ihn nicht weiter bestrafen. Wen»aber der Landvogt gründlich erfährt, daß er solche Reden auch gegenüber andern Leuten gebraucht habe, sowill mau offene Hand behalten. Beinebens soll der Landvogt versuchen, Brogler und dessen Frau zusammen-zuthädigen. Gelingt dieses, so soll Brogler seine Frau mit dergleichen Reden nicht behelligen und sie glaubenlassen, wie Gott und ihr Gewissen sie weisen, und hinwieder soll die Frau, wenn sie aussteht und niedergeht,sich leiser („linser") bescgnen und für ihre Vorder» beten, damit der Mann nicht zu weiterin Unwillen gereiztwerde. 2. Da man berichtet ist, daß die Ablösung des Flachszehntens ob der Letzi zu Appenzell nützlichersei, als denselben beizubehalten, so soll der Landvogt die dafür angebotenen 100 Gulden annehmen und sicheranlegen, damit einer Landvögtin jährlich 5 Gulden ausgerichtet werden können. 3. Zu den in Rheineck liegendenGeschützen soll der Landvogt einen kundigen Mann berufen, sie abschießen lassen und diejenigen Stücke, welcheals „gerecht" erfunden werden, rüsten und fassen lassen, Steine dazu kaufen und sie wohl verschließen, daß