August 1546.
werdeil nun, freilich nicht zu ihrem Wohl und Nutzen, viele gute glatte Worte gegeben, um st? ^bereden, das; die große Trübsal in Deutschland unser gemeines Vaterland nicht berühre; dem sei aber be>dem alten Neid, den nicht die geringsten Obrigkeiten gegeil die Eidgenossen als ihre Erbfeinde hegen, nicht Mlzu trollen, sondern eher zu vermnthen, daß sie, sobald es ihnen (dort) gelänge, gar leicht einen Vorwogfindeil würden, den Eidgenossen ihre alten Thaten zu vergelten und sich für die „erlegten" Voreltern z»rächeir. Diese Mißgunst („ufsatz") und Untreue sei freilich nicht so übel zu bedauern, wie das Andere, dasdie Eidgenossen, die für die Ewigkeit zu Lieb und Leid verbunden seien und mit einander zu Tagen W»/einander gute Worte geben, während doch kein recht herzliches Vertrauen dabei sei; den» sobald Religion-"fachen in Frage kommen, sehe man wohl, daß kein Theil ivisse, wessen er sich zum andern getrösteil so^'Daher komme dann, daß man neben den geschwornen Bünden und dem Landfrieden besondere BurgreäPund Verständnisse aufrichte und „nebentaglciste"; das Alles thne unsere Spaltung den Widerwärtigen ku»dund ernlnnterc sie, noch größere Trennung anzurichten, was zum Verderben der Eidgenossenschaft dienen wer^''Die neue Nereinnng zwischen dem Papst und dein Kaiser sei den Eidgenossen durch des Papstes Oratott»ohne Zweifel bloß darum verkündet worden, um sie noch mehr zu spalten. Um solches mit der Gnade »»dHülfe Gottes abzuwenden, Liebe und Einigkeit unter lins zu erhalten lind ferner zu pflanzen und alles Achs'trauen wegzunehmen, habe Basel für gilt erachtet, daß jedes Ort Mund und Herz den andern öffne lind s>ö)frei erkläre, wessen man sich im Fall der Roth zu getrösten hätte. Basel habe seiner Lage an der Greilswegen besonder» Anlaß zu dieser Anregung, lind damit man seine wahre Gesinnung erkenne, so erkläre ^hicmit den festen Entschluß, in allen Dingen, welche den Eidgenossen gemeinsam oder einem einzelnenund den Zugewandteil an die Hand stoßen möchten, es betreffe den Glauben oder Anderes, die geschivorn^Bünde und den Landfrieden treulich an ihnen zu halten, Leib und Gut und alles Vermögeil zu ihnen Z»setzeii, und zwar gegen jedermann, der sie zu beleidigen wagen würde. Obschon Basel die Hoffnnngdaß alle andern Orte gleich gesinnt seien, so begehre es doch, daß sich jedes Ort erkläre, wie es gethan, ^Basel, wenn es des Glaubens oder anderer Dinge wegen angefochten, beleidigt oder befehdet würde, da»»auch darauf zählen könnte, daß Bünde und Landfrieden an ihm gehalten und Ehre, Leib lind Gut zu ih>»gesetzt würden; es wünsche darauf Antwort zu erhalten. In gleicher Weise wünschen auch die Boten vo»Zürich und Bern zu wissen, wessen sie sich von ihren liebeil Eidgenossen von allen Orten zu versehen »»^zu trösten habeil. Das soll man treulich heimbringen, um auf dem nächsteil Tag Antwort zu geben. »kaiserliche (römisch kölligliche?) Gesandtschaft giebt ihren Vortrag schriftlich ein. Da man darauf zu antworte»keine Vollmacht hat, so wird er in den Abschied genommen. Antwort auf nächstem Tag. 8. Da ein SP""waltet zwischen den Herren von Schasfhausen und Burgermeister Waldkirch und einigeil andern Bürgernder Herrenstube, so hat man Boten von vier Orten bezeichnet, lim dahin zu reiten und die Parteien gütl>ä>zu vertragen. Nun schreiben die von Schaffhausen, wenn Waldkirch und seine Mithaften den Eid schwöre»wie andere Burger, so werde man dann über ihre Beschwerde-Artikel sitzen und nach Gutfinden eine Aendcr»»ötreffen; deßhalb verdanken sie das Anerbieten der Eidgenossen zum besten, halten aber die Sendung ei>»»Botschaft nicht für nöthig, indem sie bei dein frühern Beschlüsse zu bleiben gedenken. Nachdem man a>»ödie Boten von Schaffhausen darüber angehört, hat man einiges Bedauern ausgedrückt, daß sie sich auf d»^vorige freundliche Ansuchen mit ihren abgetreteneil Burgern nicht gütlich verglichen und jetzt unsere Ver-mittlung abgeschlagen; darum stelle man nochmals das Begehren und die Ermahnung, daß sie sich inschwieriger Zeit mit ihren Burgern verständigen und den Beschwerden durch eine Milderung abhelfen, bevor