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August 1546.
Da sie sehen, daß der Kaiser die Erbeiuuug zu halten gesinnt sei, so erstatten sie für dessen gnädigstesErbieten den unterthünigsten Dank; sie erklären auch ihrerseits im Namen der Obrigkeiten, daß sie derErbeimmg treulich nachkommen wollen, soweit sie an ihnen gehalten werde. Die Unruhe und Empörung,welche sich zwischen dein Kaiser und einigen Fürsten erhoben, sei den Eidgenossen in Treuen leid, indeiu stnichts lieber sähen als Friede, Nnhe und Einigkeit unter den deutschen Ständen; deßhalb wollen sie sich desKrieges gar nicht annehmen und sich gänzlich unparteiisch verhalten; darum haben sie in der ganzen Eid-genossenschaft bei Ehre und Eid geboten, daß Jedermann daheim bleibe und auf das Vaterland Acht habe!weil aber Einige gegen die Verbote weggelaufen, so werden dieselben nach ihrer Heimkehr die gebührendeStrafe empfangen. I». Abgeordnete der Kurfürsten, Fürsten, Grafen, Städte und Stünde der christliche»Verständlich und der angsburgischen Confession begehren Antwort auf ihren zu Baden eingelegten Vortrag,theilen einen neuen schriftlichen Vortrag mit und zeigen weiter an, wie der Kaiser eine Trennung zwislst»ihnen zu machen versucht habe; denn ans dem Reichstag zu Negensburg habe er den Städten angezeigt, dster einige ungehorsame Fürsten strafen werde; „denn so das nicht geschähe, möchten sie, die Städte, vor ihm'»nicht bleiben ; den Fürsten und ihren Botschaften werde versprochen, die groben Ballern in den Städte»strafen zu wollen, da sie sonst die Fürsten mit ihrem Gut (?) unter sich bringen könnten. Dadurch holst ^ein Glied des Reiches nach dem andern ihm nnterthänig zu machen, und sobald er mit ihnen fertig gewordensei nichts geivisser, als daß er auch die Eidgenossenschaft angreifen werde w. Da die obgenannteil vier Stab»'aus ihrer Meinung beharren, so wird (von den neun Orteil?) diese Antwort vorgeschlagen'. Die Eidgenost»bedauern den Krieg zwischen dein Kaiser und den Ständen von Herzen; sie werden sich daher des Kriegsnicht beladen und kein fremdes wälsches Kriegsvolk durch ihr Gebiet passiren lassen und ihre Knechte >>»Lande behalten; weil aber wider die Verbote einige weggelaufen und von den Ständen geworbeil seien, stbitte man sie dringend, diese Ungehorsamen heimzuschicken. Den gegenwärtigeil Vortrag nehme manschriftlich in den Abschied, damit die Herren und Obern sich zu einer Antwort entschließen. (Im klebrige»großentheils gleichlautend niit der Erklärung in K'). Der vier Orte Boten stelleil die ernstliche Bitte, bistAntwort noch drei oder vier Tage „zu verhalten", damit sie ihre Obrigkeiten benachrichtigen und deren En»schlnß vernehmen können, ob sie darin begriffen sein wollen oder nicht. Dagegen bemerken die Boten detübrigen Orte, sie haben bestiinmten Austrag, diese Antwort zu geben, weil der Kaiser schon zum dritte»Male geschrieben und die schmalkaldischen Boten schon mehrmals erschienen seieil lind Antwort begehrt habt»-Zuletzt wird soviel nachgegeben, daß man noch zwei oder drei Tage in Baden bleiben wolle, damit man b»Antwort in aller Eidgenossen Namen geben könne; weil aber Einige diese Zeit für zu kurz halteil, so löstUlan es bei obiger Antwort bleiben, i. Die Gesandten der V Orte ziehen an, daß Zürich auf früher»Tagen und auch jetzt wieder sich beschwere, es werde in allen Sachen übermehrt; weil es aber unter de»Eidgenossen immer gebräuchlich gewesen, daß einem Beschluß der Mehrheit nachgelebt werdeil solle, so wüstestman von Zürich zu vernehmen, ob es überhaupt Mehrheitsbeschlüsse noch anerkenne; denn wenn ein Mstnicht gelten sollte, so daß ein Ort in einer Sache, ein anderes in einer andern sich absöndern könnte, braustman nicht mehr zu tagen, und könnte dann jedes Ort für sich selber handeln, was aber mit der Zeit derEidgenossenschaft zu großein Nachtheil gereichen würde. Die Gesandten von Zürich erwiedern, sie st'»^darüber ohne Instruction, wollen es aber heimbringen; man möchte übrigens mehren, daß Zürich die Bildetwieder aufrichten und in der Stadt die Messe einführen, oder mit dein Köllig von Frankreich in die Bet-einung treten sollte, wozu es sich nicht verstehen könnte; in Sachen, welche aber die gemeinen Herrschst^»