August 1546.
mit Krieg und allen dessen Uebeln heimgesucht werdeu sollte. 3. Auf das Verlangen des Kaisers, nicht zudulden, daß von Seite der Eidgenossenschaft seinem Unternehmen irgend welche Hindernisse bereitet würden,theilc man ihm mit, daß man ernste Gebote erlassen habe, es solle niemand sich mit diesem Kriege behelligen.Man hoffe, es werden dieselben beobachtet werden, zumal wenn man vcrläßigt würde, daß es sich nicht umdie Unterdrückung der deutschen Nation, unsers gemeinsamen Vaterlandes, handle.
Das angeführte Eoncept enthält zwei Entwürfe für das Antwortschreiben an den Kaiser, das eine gemäßdem durchgestrichenen Titel aus der Instruction der Boten von Bern, das andere gemäß den, ganz durch-gestrichenen Titel aus der Instruction eines „andern Orts".
Zu »I. Das Gutachten der Zürcher Geistlichen, datirt vom 2. August, liegt bei den Bcrncr Allg. cidg.Abschieden I-I-, S. 199. Da es, wie es scheint, bei der Verhandlung weiter nicht gebraucht wurde, sounterlassen wir die Mitthcilung eines bezüglichen Auszuges. Als Arbeit Bullingers ist es abgedruckt in denWsvölwnsa, rigurina. 1. Theil, III. Ausgabe, S. 26, mit dein Datum vom I .August.
Zu i». Das erwähnte Eoncept des Abschieds bringt unter dem Titel: „Allein in Bernser Abschied)"Folgendes: Die Boten von Bern ziehen an, warum Zürich die von Constanz auf diesen Tag nicht beschriebenHobe. Zürich antwortet, das sei in guter Meinung geschehen, damit bei den übrigen Eidgenossen desto wenigerGeschreis und Unwillens entstehe und weil die von Constanz dermalen nichts anzubringen verlangt haben.
3tt«.
Lucern. 1846, 3. August (Dienstag vor Oswaldi).
Staatsarchiv L..r-r» - Allg. Absch. u. I. k. 72. Landrsarchiv Schwyz - Abschiebt.
Tag der V Orte.
«. Dieser Tag wurde inehrentheils ausgeschriebeil, weil Bern augenscheinlich seine Leute zu den Schmal-kaldischen ziehet! läßt, Tag und Nacht „postiert", und einige Amtleute sogar den Auszug begünstigen und^zu ermuntern. Es ist daher zu besorgen, daß auch Zürich, Basel und Schaffhansen mit dem schmalkaldischenV"nde sich verständigt haben möchten, so daß ihr Verhalten als parteiisch zu betrachten wäre, ivas aber derEidgenossenschaft zu großem Nachtheil gereichen könnte. Es wird daher berathschlagt, auf dem nächsten TageM Baden die von Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen mit freundlichem Erinnern an das alte Herkommenu»l eine bestimmte Antwort anzugehen, ob sie sich des Krieges zwischen dein Kaiser und den Protestirendenannehmen oder unparteiisch, wie die neun Orte verhalten wollen oder nicht. Ze nachdem die Antwmt aus-lullt, soll dann weiter in der Sache gehandelt werden, wofür die Boten zu bevollmächtigen sind. Von diesemBeschlüsse wird den übrigen vier Orten, nämlich Glarus, Freibnrg, Solothnrn und Appenzell Kenntniß^geben, damit auch sie die Voten auf jenen Tag mit bezüglichen Instructionen versehen. I». Da manvernimmt, daß im Oberland ein „aufrechtes" Fähnlein wider das Verbot hinweggezogen sei, was der Land-vvgt zu Sargans so hingehen ließ, so wird dies in den Abschied genommen, um auf nächstem Tage, wennLandvogt daran Schuld wäre, zu berathcn, wie man in der Sache verfahren wolle. «. Da auf gemeinenTagen oft die Minderheit nicht der Mehrheit folgen will, und ein Ort, wenn ihm etwas nicht gefällig ist,^ch absondert, so wird erinnert, daß die Altvordern solches nicht gethan, sondern die Tagleistungcn ange-nommen haben, um mit einander einhellig zu regieren („huszehan") und ihr Vaterland desto besser zu erhalten.Auch dieses soll auf dem nächsten Tag angezogen werden; es soll daher jedes Ort seinen Boten Vollmacht