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August 1546.
geben, zu beschließen, wie man sich gegen die Orte verhalten wolle, welche sich dein Mehr entziehen. «I. Ebensoist auf dem nächsten Tag zu entscheiden, ob man des Kaisers Kricgsvolk, das aus Italien kommen soll, durch-ziehen lassen wolle oder nicht, v. Der Kaiser hat an die Eidgenossen geschrieben, er wolle mit allein Fleißbefördern und halten, was zur Vollziehung der Erbeinung zwischen dem Haus Burgund und den Eidgenossendienlich sei; er begehre und erwarte aber, daß die Eidgenossen dasselbe thun; da er erfahren müsse, daßsie verboteii haben, ihm zuzuziehen und den Italienern den Durchpaß sperren wollen, während viele seinenFeinden zugezogen und täglich noch zuziehen, so befremde ihn solches nicht wenig w. Heimzubringen. DieNeuigkeiten, welche der Bischof von Constanz denen von Lucern zugeschrieben, soll man nicht vergessen; eswird ihm geantwortet und für die gesendeten Ehrenmappen gedankt. K. Die päpstliche Gesandtschaft bewilligtCopien von einem Schreiben, das sie gemeinen Eidgenossen auf dem Tag zu Baden eröffnen will. I». Amman»zum Wcißenbach von Obwalden legt zwei schändliche Trutz- und Schmachbüchlein gegen den alten Glaube»vor, die man bei einem Buchtrager (Colporteur) in Unterwalden gefunden habe. Heimzubringen, I. Der Abtvon St. Gallen klagt bei Lucern gegen die Stadt St. Gallen, wie sie ihm vorwerfe, er verkehre mit gewisse»Prälaten und ziehe fremde Personen herein, daß sie deßhalb ihre Thore schließen und Wachen aufstellen u»dniemand ohne Prüfung einlassen könne, namentlich Leute, welche ins Gotteshaus gehen wollen. Er meldet auch/was er darauf geantwortet, und wie es Junker Leodegar von Hertenstein ergangen sei. Deßhalb wirdfür gut erachtet, auf dem Tage zu Baden einen allfällig anwesenden Boten des Abts zu fragen, ob ma»denen von St. Gallen deßhalb schreiben oder sonst darin handeln solle. Ii.. Jeder Bote soll auf dem Tag s»Baden Vollmacht haben zu erkennen, wie man die bestrafen wolle, die vor und nach dem Verbot in denKrieg gelaufen.
Zu v. Das Schreiben des Kaisers, d. d. Regensburg vom 13. Juli 1546, an gemeine Eidgenosse»/die jetzt auf dem Tage zu Baden versammelt sind, geht dahin: Durch seinen Gesandten werden sie die Ur-sachen seiner Kriegsrüstung, aber auch seinen Entschluß, gegenüber den Eidgenossen Alles zu beobachten, wasdie Erbeinung zwischen ihnen und dem Hause Burgund erfordere, vernommen haben, und ebenso das Ver-langen des Kaisers, daß man keinen andern Vorgaben Gehör schenke und sich nicht von ihm abwendig mache»lasse. Seither aber sei der Kaiser von einigen Haupt- und Befehlsleuten berichtet worden, wie die Eidgenosse»ihren Knechten, die jene für den Kaiser anwerben wollten, den Eintritt in dessen Dienst verboten haben, unddem aus Italien ihm zuziehenden Kriegsvolk den Durchpaß zu verweigern beabsichtigen; anderseits aber solleine gute Zahl ihrer Kriegsleute seinen Gegnern und ihren Helfern zugezogen sein und noch täglich zuziehe»/ohne daß hiergegen eingeschritten werde. Der Kaiser verlange, daß ein ernstliches Einsehen gethan werde, daßden Knechten, Hintersäßen oder Unterthanen der Eidgenossen nicht gestattet werde, wider ihn zu dienen unddie bereits Ausgezogenen heimgemahnt werden, wie die Erbeinung und gute Nachbarschaft es erfordern.
St. A. Lucern: Allgcm. Abschiede N. 1, k. 91. Lopie, — K. A. Zürich: A. Kaiser.
In der angeführten Zürcherquelle liegt bei diesem Schreiben ein Brief des Landvogts von Baden, NiklausJmfeld, vom 22. Juli 1546, des Inhalts: er habe gestern einen Brief vom Kaiser an die Eidgenossen erhaltenmit dem Auftrag, wenn ihre Boten verritten seien, das Schreiben zu öffnen und Abschriften davon mitz»-theilen, was er nun an Zürich und Lucern thue.