IM 1540. 645
oder ihn gegen seine Widerwärtigen zu hindern, indem man gar nicht wahrgenommen, daß er gegen die Eid-genossenschaft oder ei» mit Wallis verbündetes Ort etwas Nachteiliges unternehme; sollte sich aber etwaszutragen, so wollen sie die Bünde ehrlich und redlich halten, insonderheit wenn es sich um den alten wahrenchristlichen Glauben handle. Sodann soll der Bote die Eidgenossen auf das ernstlichste und höchste ermahne»,in diesen gefährlichen Zeiten sich um der Händel fremder Städte oder Länder willen, die sie nichts mehrangehen, nicht von einander trennen zu lassen, sondern die wahren alten Bünde anzusehen, dieselben zurWohlfahrt der Eidgenossenschaft tapferlich zu halten und denselben zuwider nichts vorzunehmen. Wenn vonNöthen wäre, über wichtige Angelegenheiten zu berathschlage», so soll der Gesandte mit den Rathc-boten der
Mitbürger und gemeiner Eidgenossen gebührlich handeln helfen.
^ St. A.Luccrn: Allgem. Abschied-5. l, k.2S. Auch bcnn Berner und Appenzeller Abschied.
Zu iv. Der Solothurncr Abschied gibt nur den Ertrag der hohen Gerichte an, für jedm Ort aus52 Gulden; dann folgt: „nie x Gl. von dein Landvogt zu Baden von I. Joachim Möttclis straf wägen, jeWiij plapart für 1 Gl.". Der Appenzeller hat nur das Ergebnis; der Rheinthalrechnung (58 Gulden).
Zlt vv. 1546, 13. Juli, Baden. Die Zürcher Gesandten an ihre Obern. Ucber den Zuhält des vonZürich erhaltene.; Schreibens von. 12. Juli haben die Gesandten mit den Boten von Bern und Bündenvieles geredet und ...an sei der Meinung, die von Zürich sollten im Namen beider «Städte an Ehur zuHänden der III Bünde schreiben und sie au die gefährlichen Zcitläufe erinnern, daß man nämlich gut fände,wen» die von Bünden Kundschaften nach Tricnt abordnen würden. D.c Boten von Bern hatten htcbci ins-besondere eröffnet, wie die von Bünden mündlich und schriftlich angezeigt haben, sie wollen km. fremdes Volkdnrch ihr Land passircn lassen; für den Fall aber, daß sie übereilt würden oder die Menge zu groß wäre,möchte man auf sie ein getreues Aufsehen haben. Laut beiliegendem Schreiben habe Bern für diesen Falldm Bündnern Zuzug versprochen und die dortigen Gesandten haben angefragt, ob die Boten von ZürichVicht gleiche Instruction haben. Das haben diese verneint, aber versprochen, ihren Obern diesfalls zu schreiben,
» ^ ch St. A. Zürich: A.Tagscchung.
1516, 15. Juli. Obige an Obige. 1. Die heutige Missivc von Zürich haben die Gesandten den Botenihrer Religionsgenossen und der Gesandtschaft von ConstanZ mitgetheilt, die namentlich über die Einnahmedes Passes und Schlosses Ehrenberg sehr erfreut sei. Den übrigen Orten werde man dieses sobald nichtanzeigen, damit sie nicht meinen, ...an biete ihnen Troß. 2. Die Gesandten haben die Boten von Bern,Basel. Schaffhausen und St. Gallen zusammenbcrufen und sie angefragt, ob ihnen nicht gefallen könnte, „diePost gegen gc.nelten stetten ze leggcn". Sic fanden dieses dermalen für unnöthig, woraus die Gesandten von
Zürich es auch ruhen ließe», u. s. w.
1546, 22. Juli. Zürich an Bern, Basel. Schaffhausen, St. Galle». Mühlhauscn, Appenzell. Die Botenvon Zürich, welche auf dem Tag zu Baden gewesen sind, haben berichtet, was mit Bezug auf die KricgS-laufe angebracht, verhandelt und verabschiedet worden sei; insbesondere auch, wie die Boten von Bern, Basel,Schaffhausen und St. Gallen mit denen von Zürich sich beredet habe», ob sich diese Städte nicht vor Beginndes künftige» Tages an einem gelegenen Orte versammeln sollten, ..... sich in Gemäßheit ihrer Lage über dieAngelegenheiten zu bcrathc», damit ...an auf dem nächsten Tag gleichförmiger handeln könne und bessergerüstet sei. Aus verschiedenen Gründen finde Zürich dieses nicht a.» Plaße, sondern glaube, man sollte dennächsten Tag abwarten, die Boten aus denselben mit ganzer Bolln.acht ve>sehen und gewärtigen, wie sich in-zwischen die Sachen im Reiche und das Verhalten der übrigen eidgenössischen Orte gestalten. (Anrath, sichüber die Absichten derer von Frciburg und Solothurn zu erkundigen und sie über die Verhältnisse aufzu-klären Zc ) Ä"nch: Missivcnbllch ibtS- t7, k. St.
Zu «I<I. 1546. 11. Juli (Sonntag vor Margrethen). Solothurn an die auf der Jahrrechnung zuBaden versammelten Rathsanwälte gemeiner Eidgenossen. Antwort auf ihr Schreiben in Betreff des Spanszwischen Untcrwaldcn und Solothurn. Die Voten glauben, die Sache sollte in Folge der freundlichen Ant-