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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
646
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f>46 Juli 1540.

wori, welche Amman» Lussi auf dem letzten Tag gegeben habe, ausgemacht sein. Die von Solothurn seienaber anderer Meinung gewesen, weil die Verordneten von Nidwalden ihnen eine so schmähliche und chrver-lctzliche Antwort gegeben haben. Man habe erwartet, derjenige, welcher diese Worte geredet hatte, würdegenannt werden und des Rechten vor den eidgenössischen Boten (üch") gewärtig sei», weil es nicht Brauchsei, daß einer, der Bot und Verordneter seiner Obern ist und sich aber verredet, wenn ihm das auch nichtaufgetragen worden ist, vor seinen Obern gesucht werden soll, sondern es sollen vielmehr diese hierum Ant-wort geben; jenerpresentirt" die Person der Obrigkeit und komme daher nicht als besondere Person niBetracht. Weil aber die eidgenössischen Boten so freundlich ermahnen und auf die vor Augen schwebendenZeitläufe hinweisen, in Betracht welcher die Eidgenossen Späne und Zwietracht unter sich selbst nicht nöthighaben, und die von Nidwalden die von Solothurn für fromme liebe Eidgenossen halten und achten, so walteman die Sache ruhe» lassen, doch mit der Protestation, daß derjenige, welcher die betreffenden Reden gebrauchthat, nicht als ein Biedermann geredet und die von Solothurn mit der Unwahrheit angetastet habe.

St, A, Solothurn: Missivenbuch IS4S47, S, Uib>

In gleichem Sinne schreibt Solothurn unter gleichem Datum an seinen Gesandten zu Baden.

IIiiÄom, S. 123.

Obwohl das Datum des Schreibens der Tagsatzung an Solothurn nicht angeführt wird, müssen wirdoch die demselben zu Grunde liegende Verhandlung auf diesen Tag beziehen und können die Antwort vonSolothurn nicht als unmittelbare Folge des Abschieds vom 12. April 1540 » betrachten. Weil noch währendder Sitzung der Anstand gehoben wurde, schweigt der Abschied von der bezüglichen Verhandlung.

3tt2.

Luggarus. 154(5, 8. Juli. Jahrrechnung.

Staatsarchiv Zürich: Eimctbirgischm Abschiede ISl!ZIliliO, r. 4SI, I40, LandeSarchiv Schmilz: Abschiede.

KantonSarchiv VilaruS : Abschiede. KantonSarchiv Basel! Abschiede lStg4V.

Gesandte: Schweiz. Leonhard Büeler, Landweibel. (Andere unbekannt.)

t». Es erscheinen die Zoller von Lnggarns und eröffnen: als ihnen letztes Jahr der Zoll für 1100 Kronenverliehen worden sei, sei ihnen zugesagt worden, wenn die Obern oder die Landvögte Kaufmannsgüter oderNiedereswiderstaltcn" (?) und dadurch der Zoll vermindert würde, müsse den Zollern eine verhältnismäßigeVergütung gewährt werden. Nun seien dieses Jahr viele Kaufmannsgüter auf niedere Straßen verlegtworden; ebenso hätten einige portugalesischc Kaufherren wegen der Nanznng, welche der Marquis dcl Gunsterneuert habe, andere Straßen gebraucht; endlich sei männiglich bekannt, wie letztes Jahr wenig Korn aus deinHerzogthum Mailand gekommen sei. Da hiedurch und wegen Anderm dem Zoll erheblicher Abbruch geschehensei, so bitten sie, ihnen jenen Nachlaß zu gestatten, zu dem man sich verpflichtet habe. Nachdem man bei denAmtslenten und Andern Erkundigung eingezogen und die Lehenbricfe besehen hatte und vcrlässigt worden,daß früher in gewöhnlichen Jahren der Zoll nur 800 Kronen betragen habe, hat man den Zollern 350 Kronennachgelassen. I». Es kommt oft der Mißbrauch vor, daß Lauiser in Betreff ihrer obschwebendeu Rechtsstreitezu Lauis nicht erscheinen, sondern dieselben zu Luggarus ausmachen wollen. Diesem vorzukommen hat manaus Gefallen der Obern beschlossen, daß alle Verhandlungen, die auf der Jahrrechnung zu Lauis erledigt zuwerden sich gebühren, dortselbst abgewandelt werden, und wer diesfalls in Luggarus Audienz begehrt, abge-wiesen werden soll, es wäre denn, daß die Boten selbst eine Sache von Lauis uach Luggarus schlagen würden-v. Es erscheint die ganze Verwandtschaft (früntschaft") der von Thoma einer und das Geschlecht der von