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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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644 Juli 1546,

in ihren Landen und Vogteien bei Ehre, Eid, Leib und Gut verboten zu fremden Fürsten, Herren oderStädten zu ziehen. Dessenungeachtet seien Ungehorsame aufgebrochen und hätten die Hauptleute und Aufwiegledie gemeinen Knechte zum Ungehorsam verleitet. Da hieraus mit der Zeit für die Eidgenossenschaft großeBeschwerde erwachsen könnte, so fordere man sie auf und ermahne sie Kraft Befehl und Gewalt der Ober»bei ihren geschworncn Eiden zum höchsten, diesen Brief sofort nach Empfang den gemeinen Knechten vor-zulesen und dann unverzögert heimzukehren und auf ihre Obern und gemeine Eidgenossenschaft zu wartenMan habe auch dem Kaiser oder seinen Kriegsregenten geschrieben, die von der Eidgenossenschaft ausgezogene»Knechte zu entlasse». Würden die Aufgeforderten sich ungehorsam erzeigen, so würde man gegen Leib »»dGut derselben mit Strafe einschreiten. Es siegelt der Landvogt zu Baden, Niklaus Jinfeld.

Stiftsarchiv St. Galle»! Abschied- 1530I5SS, Bd. I» 777, S. 101; abgedruckt bei von Jan a. -. O., S. 166-

6) 1546, 30. Juli, Negensburg. Kaiser Carl an Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarns,Frciburg, Solothurn und Appenzell. Auf ihr Schreiben vom 18. Juli wäre der Kaiser geneigt, weitläufigzu antworten, wenn er nicht besorgte, daß dein Boteil der Brief auf der Straße entfremdet werden inöW-wie es mit dem Schreiben der genannten Orte auch begegnet sei, und ohnehin seien diese über die Ursache»der Kricgshandlungen des Kaisers durch dessen Gesandte hinlänglich unterrichtet worden. Der Kaiser zweiflenicht, daß sich die Orte gemäß ihrem Schreiben unparteiisch verhalten werden und gefalle ihm, daß sie ihrVolk von seinen Gegnern wieder abgefordert haben. Dabei sei unnöthig, den Kaiser zu ersuchen, dieseinem Dienste befindlichen Angehörigen der Orte ebenfalls zu entlassen, denn dem Kaiser sei unbekannt, daßdermalen jemand der Ihrigen in seinem Solde stehe; würde ihm aber jemand der Ihrigen zuziehen, so werdeer sich nach Gebühr zu verhalten wissen. Versicherung gnädigen und geneigten Willens.

St. A. Lncern: A. DcntscheS Reich'

4) Zu den Verhandlungen wegen des Passes dürfen folgende Missiven bemerkt werden:

1546, 0. Juli, Bern an Basel. Die Boten von Bern, welche zu Baden sind, haben berichtet, wasdie von Basel in Betreff der Italiener oder Spanier an die Gesandten gemeiner Eidgenossen geschriebenhaben. Man verwundere sich hierüber und bedaure es, daß die von Basel, nach der durch Bernhard Meyergeschehenen Werbung bei Bern, und nachdem sich letzteres entschlossen hatte, keinem fremden Volke gegen seweRcligionsverwandten den Durchpaß zu gestatten, wie der benannte Gesandte berichtet haben werde, jetzt erstden Rath gemeiner Eidgenossen einholen wollen, ob sie die betreffenden Kriegsleute sollen passiren lassen odernicht. Das sei umsomehr der Fall, als denen von Basel bekannt sein werde, daß diese Leute dem Müssir'dem Mordbrenuer undunscrm" Todfeinde nachfragen; daß ferner dieses italienische oder spanische Volk,wenn ihm der Durchpaß irgendwo gestattet würde, mit seiner sodomitischen Büberei das Land beflecken oderandern Muthwillcn treiben, und endlich sich der bei diesem Anlasse ihm bekannt werdenden Pässe in derFolge gegen die Eidgenossenschaft selbst bedienen könnte. Die von Bern seien aus diesen Gründen entschlossi»-solches den Durchpaß verlangendes Kricgsvolk nöthigcnfalls mit Gewalt abzuweisen.

St. A. Bern: Deutsch Missivcnbuch ü, S. 126.

1546, 10. Juli. Basel an Bern. Antwort auf vorstehende Missivc. Basel bedauere Berns Brief, i»welchem Basel so dargestellt werde, als wäre zu besorgen, daß es wälschcm Kriegsvolk aus Italien de»Durchpaß nach Deutschland gewähren möchte. Das betreffende Kriegsvolk verlange nicht, aus Wälschland sichin deutsche Lande zu begeben, sondern umgekehrt, indem es vom König von England entlassen sei, keine»Herrn habe und heimziehen und einen andern Herrn suchen oder bei demiren" zu bleiben bedacht si»Unter diesen Umständen hielt man es für die Religionsverwandten für nützlicher, wenn jene Kriegsleute sichnach Italien, Spanien und andern wälschen Landen zurückziehen, als wenn sie in Deutschland bleiben würden,wobei man übrigens gern den Rath der Eidgenossen hören wollte. Da man aber seither vernommen habe,es wollen Einige dem Kaiser zuziehen, so habe Basel den Durchpaß zu verweigern beschlossen.

K. A. Basel! Missivcnbuch 1542-46, Nr. SS.

Zu I . Die Instruction ist ausgestellt zu Lcuk, 12. Juli, für alt-Landvogt Johannes Zen Triegcn, undsagt: Bischof Adrianus und die Landschaft Wallis seien gar nicht gesinnt, etwas wider den Kaiser zu thu»