Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
635
Einzelbild herunterladen
 

s> 635

Juli 1546.

8rau, die bei ihnen Bürgerin fei, einen Fremden heirate, derselbe zu ihnen ziehe, ihr Bürger werde nndweder sein Mannrecht zeigen noch die Gemeinde um das Bnrgrccht bitten müsse; mit solchen Leuten seien sie"u» sehr überladen, indem einige Frauen zwei oder drei Männer genommen haben; vor solchen Leutenbehalten sie in Holz und Feld nichts mehr; denn an der Gemeinde mehren dieselben den alten Zurzachernad, was sie schirmen und bannen möchten; dadurch kommen sie vollends ins Verderben, sie bitten daher,'hacn von solchen liederlichen Leuten zu helfen und die Satzung zu machen, das; hinfür eine Witfrau oder^achter, welche einen Fremden heiratet, ihr Burgrecht verwirke, also daß man nicht schuldig sei, ihn alskarger anzunehmen; ferner, wer Gewinn und Gewerbe bei ihnen kaufe und zu ihnen ziehen wolle, seinMannrecht vorweisen und 10 Pfund Bader Währung als Einzug geben solle, sofern er von der Mehrheitber Gemeinde angenommen würde. Zum andern begehren sie, daß weder gclübdlose noch meineidige noch'hrlose Leute, die von der Obrigkeit für malefizische Vergehen gestrast und ihrer Ehren entsetzt worden, inRichten oder in der Gemeinde gebraucht werden dürfen. Zum dritten: Wenn ein Fremder bei ihnen Güter^ufe, so sMx em Burger, der in Zurzach wohne, den Zug dazu haben, wenn er den Pfandschilling erlegt.Zum vierten: Wenn Güter wegen vorhandener Schulden verkauft oder versteigert werden, so sollten aus demErlös zuerst die Obrigkeit, Klöster und Kirchen, dann die Burger vor den Fremden bezahlt werden, wie es^iugsum bei den Nachbarn gebräuchlich sei; doch erbieten sie sich, wie man sie und die Ihrigen anderwärtsHalle, die Nachbarn auch bei ihnen zu halten. Dieses Begehren wird in den Abschied genommen. .. Nachdemschon einiger Orte Botschaften verreist waren, langt der Gesandte des Bischofs von Sitten und des Haupt-'"a""S und Landraths im Wallis an, und legt nach Uebergabe seiner Credenz einen auch mündlich gehaltenenVortrag ein, von welchem jeder Bote eine Abschrift erhält. 8. Es wird abermals der Hanfzehnten, deneinige Appenzeller der jeweiligen Landvögtin zu Rheineck entrichten sollen, den sie aber mit 100 Gulden°bl°sen möchte.;, zur Sprache gebracht. Burgermeister Haab von Zürich, Ammann Gartenhäuser von Appenzell

^ ««.Mnttote im Nheinthal gewesen, erklären, daß dieser Zehnten

Müsen möchten, zur Sprache gebracht. Burgermeister Haab von Znrng, ^»»»«>». ,

"»b Josef Grüninger von Schwyz, die alle Landvögte im Nheinthal gewesen, erklären, daß dieser Zehnten

kaum zwei Gulden ertrage, und erachten für vortheilhaftcr, die 100 Gulden an Zins zu legen. Heim-zubringen. «. Der Landvogt zu Baden macht bemerklich, daß die Obrigkeiten die malefizischen und chr-""'letzlichm Händel in Kaiserstuhl zu bestrafen haben; weil aber kein Amtmann daselbst wohne, der auf solcheSachen achte, so entgehe dem Landvogt zu Baden vieles; deßhalb möchte er rathen, einen Amtmann dahinöu setzen. Heimzubringen, ii. Die Boten von Lucern und Zug erinnern an die Freiheit der beiden Orte,ble Reuß zu befahren und die daherigen Kosten aus der Gelcitsbüchse zu Baden zu nehmen, was man ihnenerst in den letzten Jahren verweigert habe; sie begehren nochmals, die kosten aus der Geleitsbüchse erheben" r.-ci weisen würde. Darauf bemerkt der Bote von Zürich, wenn dies

m oen letzten Jayren ^^ darauf bemerkt der Bote von Zurm), weml

W dürfen, indem Lucern sonst zum Recht greifen ^ ^ Limmat befahre. Gegen

ben beiden Orten bewilligt werde, so habe Zürich ^ ^ wolle; man findet, daß es sich,

Lucern wird das Bedauern geäußert, daß es ^^mw so ^ ^ ^

b«n frühem Abschied gemäß, Mt den aus der meup s ^ ^ ^ ^icht abschlagen, .volle

seine». Nechtsvorschlag abzustehen; man werde nbugen. ^ ,^^er Geleit noch Zoll entrichte, auch

über dabei nicht verhehlen, daß man dann, wei m ^ Geleits.nann von Mellingen

d'esen Artikel ins Recht setzen würde. Antwort anschuldigt, daß die Schisfleute, die von Lucern

W die Gelcitsbüchse gebracht und gmmM m Schultheiß Fleckenstein und Hans Knab (statt

h-««,qchr.,, M >>>».- «Mbm, d.° - t » s B»w>-dmchm., w»°»d «m ^»hw>deren Genossen), so daß er von emem Schiffe mcyl m.m