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Juli 1540.
von Stund au heimzukehren. In Betreff des Passes fällt ein Anzug, daß man kein wälsches Volk deutscherNation zuwider durch eidgenössisches Gebiet Yassiren lassen sollte, was allen Orten gefiele; weil aber die vierOrte zum Abmahnen nicht haben stimmen wollen, so bemerken einige Boten, es möchte den Herreu sonderbarvorkommen, daß man dem einen Theil den Paß versperren, dein andern aber Zuzug gestatten wolle, was nichtunparteiisch wäre. Deßwegcn wird Alles in den Abschied genommen, um auf dem nächsten Tag einen Beschlußzu fassen. Der Gesandte der III Bünde wird angefragt, ob er auch zum Abmahnen stimmen dürfe. Antwort!er habe darüber keine Vollmacht; übrigens seien wenige aus Bünden weggelaufen. Dem Boten von St. Galle»wird die gleiche Frage vorgelegt, mit dem Beinerken, daß sieben Hauptleute aus der Stadt der Eidgenosse»und des Abtes Angehörige ungehorsam gemacht haben. Er hat darüber keine Instruction. Da die Knechtgegen alle Verbote hinweg gelaufen sind, und man auch jetzt nicht weiß, ob sie im Uligehorsam verharren oderheimkehren, so soll auf dem nächsten Tag jeder Bote Vollmacht habeil, festzusetzen, ivie man die Hauptleuteund andere Aufwiegler strafen wolle, damit sich Andere „daran stoßen". Für dieses Geschäft wird endlich ei»Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag vor St. Laurenz, d. h. den 8. August. Ii. Erhard Burger und PeterSchone erscheinen wegen einiger Ansprachen an den König von Frankreich, worüber sie Kundschaften auf-genommen haben, und bitten, ihnen zum Recht zu verhelfen. Es wird ihnen geantwortet, sie sollen dieAnsprachen „bei einem Ort" untersuchen und erkennen lassen, ob dieselben rechtmäßig seien, und sich auf bei»Tage wieder einfinden. I. Vogt Boßhard von Zug zeigt an, er habe ein neues Haus geballt, und bittetjedes Ort um Wappen und Fenster. Heimzubringen. >»». Amman» von Beroldingen von Uri eröffnet, derPrimsi sel. habe eine Ansprache an einige Personen im Venediger Land gehabt und lange mit großen Koste»darnach geworben, aber nichts erlangt; nachdem er gestorben, habe seine Frau eineil andern Mann, Auto»Großa, genommen, und dieser es endlich so weit gebracht, daß die Schuldner sich mit ihm abfinden wollen!da nun der Verstorbene vielleicht einige Schulden hinterlassen habe, und die Gläubiger das Abkommen anfechte»oder selbst der Forderung nachjagen wollten, so bitte Uri, es möchte jedes Ort auf dem nächsten Tage Antwortgeben, ob die „Schuldner" zu solchem Vergleiche einwilligen oder nicht, r». Einige Brandstifter haben vorihrer Hinrichtung bekannt, daß Graf Wilhelm von Fürstenberg ihnen Geld gegeben mit dem Auftrag, in derEidgenossenschaft zu brennen. Heimzubringen, damit man sich berathe, wie man sich gegen ihn halte»wolle. «». Nachdem man die Voten von Zürich und Schaffhansen nochmals über den Span wegen derRheinbrücke verhört, hat man erkannt, sie sollen sich gütlich mit einander vertrageil; Zürich, als dem »»jenem Plätzchen wenig gelegeil sein könne, wird ersucht, es denen von Schaffhausen gutwillig zu überlasse»,indem es wohl ermessen könne, daß es sich nicht gebühre, in dieser besorglichen Zeit mit einander zu rechte»-K». Der Bote von Lucern erinnert, daß auf dem letzten Tage zu Lucern voll den Boten der VII Ortrbeschlossen worden, eine Botschaft an den König von Frankreich abzuordnen, weil die Allsrichtung der Pensione»alle Jahre verzögert werde; von diesem Beschlüsse seien die übrigen init Frankreich verbündeteil Orte i»Kenntniß gesetzt worden; nun begehre Lucern, daß eine solche Botschaft bezeichnet werde. Darauf wird be>der Eröffnung der Instructionen von einigen Boten bemerkt, bisher habeil solche Votschaften, die man z»d>König geschickt, ihre eigenen und ihrer Freunde Interessen besorgt und die Geschäfte, derentwegen sie abge-fertigt worden, nicht allsgerichtet; das könnte jetzt wieder gescheheil; darum solle mau den Boten in den Eidgeben, nichts Anderes zu betreiben als ihren Auftrag. Andere Orte sind der Ansicht, man könne die Sachewohl länger anstehen lassen, da der Tresorier herauskomme, die Pensionen zu bezahleil. Antwort auf nächstesTag. «K. Anwälte der Gemeinde Zurzach bringen vor, es sei bei ihnen üblich, daß wenn eine Tochter oder