Juli 1540.
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'Nit seinem „Bruder", dem König von England, Friede geschlossen habe. 2. In Betreff des Friedeusgeschäfteshabe derselbe nichts Neues gemeldet; er werde aber, sobald ihm Bericht zugehe, ihn auch mittheilen. 3. Erhabe sich »?it einigen Ansprechen?, mit Hülse der verordneten Znsätzer, vertragen und den König um Geneh-migung angegangen, der auch seinem Rath bereits die nöthigen Befehle gegeben habe; sür eine Antwort sei
Zeit noch zu kurz gewesen; er erwarte sie aber täglich, man möge daher die Anspreche?' einstweilen vertrösten.
Nian möge es nicht iibel aufnehmen, daß die Bezahlung der Pensionen so lange verzögert worden; derlöniglichx Schatzmeister sei nun bereits in der Eidgenossenschast angekommen, um die Bezahlung zu leiste??.^ i. Ei>? kaiserlicher Gesandter, Johann Mnschet (Mouchet), oberster Nentmeister der Grafschaft Burgund,Ergibt nach Darreichung seines Creditivs einen schriftliche?? Vortrag, vom Kaiser besiegelt und unterschrieben.
Dann legen die Gesandten der Kurfürsten und Stände der christliche?? Vereinnng und der angsbnrgischenKonfession ihre?? Vortrag in einer besiegelte?? Instruction ei??. 3. Ebenso übermachen die päpstliche?? Gesandten,^mronMus Frank und Albrecht Nosin, eil? päpstliches Breve und ihre?? Vortrag in Schuft. 4. Endlichscheint auch der Gesandte des Don Fernand Gonzaga, als des oberste?? Gnbernators und Statthalter in?Hrrzogthnm Mailand, Herr Panizonns, und legt sei?? Creditiv ivie seine?? Vortrag ei??. 5. Das Alle« hatMan verhört, und da jeder Gesandte ans seine Werbung entsprechende Antwort begehrt, ihnen allen und jeden?Msonders geantwortet: Die Obrigkeiten habe?? voi? diese?? Vorträge?? kein Wisse?? gehabt und darum ihren^oten auch keine Instructionen darüber mitgeben können; man sage aber in deren Namen für die verhörte??gnädigen Ancrbietnngen verbindliche?? Dank, wolle Abschriften voi? allen Vorträge?? und Instructionen ii? denEbschied nehmen und erwarte zuversichtlich, daß man ihnen auf den? nächsten Tag gebührende Antwort gebe??
0. Nach dieser Verhandlung richte.? die Bote?? voi? Bern instrnctionsge.näß (an alle Eidgenossen) eine^Mahnung, die sie da.??? jeden? Bote.? in Abschrift übergeben. Deßglcichen haben uns die Bote.? voi? Baselöm>? „innerlichsten" vermahnt; sie lege?? dabei zwei Eopiei? ein, welche melden, ivie vor hundert Jahre?? derDelphin von Frankreich mit de?? „armen Jäken" (Armagnakcn) in das Land gekommen, und wer sie dahinW ziehen verursacht habe. 7. Zu Ende des Tages langt eine Zuschrift voi? den? Kurfürsten von Sachse.?U"d dem Landgrafel? von Hessen ein, worin sie ungefähr de.? Vortrag der schu.alkaldischen Botschaft entwickeln,und die Bitte beifüge??, daß man sich nicht bewegen lasse, wider sie zu handeln. Man antwo.tet ihnen iviedm Botschaften. Es werden inzwischen die Instructionen über die Hauptfrage eröffnet und laut denselben ist"M>? allgemein der Ansicht, daß für die Eidgenossen nichts vortheilhafter und «..ständiger sei, als bei diesenHändeln sich unparteiisch zu verhalten und die ungehorsamen Knechte, welche beiden Thcilcn zugelaufen,luimzunnchne». Zürich ...eint hiebet, da der Zulauf gestillt sei, so sollte ...an die Weggelaufene.? ,?ichtheimberufen, indem die Mehrzahl arme und verdorbene Leute seien; Zürich habe übrigens ?n seiner ganzen^Midschast das Verbot erneuert, den Fürsten oder den Städten zuzuziehen. Die Boten von Bern zeigen an,Üe haben darüber an ihre Obern geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten, was sie nicht zn erklärenwissen. Basel und Schaffhausen erklären, sie haben ein scharfes Verbot erlassen, den? die Ihrigen gehorsamEvesen; darum haben sie auch niemand heimznmahneli. Der übrigen nenn Orte Wille und Meinung ist,duß die Eidgenosse,? insgemein sich unparteiisch verhalten, daher billiger.veise auch die ungehorsamen Knechtehnmgemahnt .verde?? sollen. Während obige vier Orte (Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen) bei ihrer Antwort^harren, wird von allen übrigen Orten an den Kaiser und die Obersten des schn.alkaldischen Bundes^schrieben, sie sollen beiderseits die Ungehorsamen, die ihnen zugelaufen, ohne Aufschub entlassen und hein?-lMen; die Hanptlcute, Lieutenants, Fähnriche und Nottmeister hat man durch ein offenes Schreiben gemahnt