632 Juli 1546.
botschaft ernstlich befohlen, ihn nach Verdienen an Leib und Leben zu strafen; trotz dieser Warnung habeildie Landrichter nur erkannt, daß der Nachrichter ihm einige Streiche geben solle, ihn also an Leib und Lebengeschont. Seine Herren haben aber das Urtheil sofort aufgehoben und dem Landvogt befohlen, den Thäterzu verhaften, damit er nach seinen: hohen Verdienen bestraft werden könne, und die Nichter, die in derGrafschaft Werdenberg wohnen, ehr- und wehrlos erkannt und jeden um 40 Guldeu gestraft. An demLandgerichte aber sitzen nach altem Brauch zwei Nichter aus der Grafschaft Sargans; dies müsse er, derBote, anzeigen, damit auch die Eidgenossen ihre Richter bestrafen. Daher wird dem Landvogt zu Sargansbefohlen, die zwei Nichter, die am Landgerichte gesessen, zu verhaften, von jeden: 400 bis 500 GuldenBürgschaft zu nehmen und auf den: nächsten Tag zu berichten, ob sie mit der Mehrheit gestimmt oder nicht-Das soll auch jeder Bote heimbringen, damit man die zwei, sofern sie schuldig sind, nach Verdiene,: strafenkönne. <l. Amman:: Bussi wiederholt das Gesuch betreffend die eigenen Leute, welche von Wartau in dieGrafschaft Sargans ziehen, daß man Glarus die Theilung gestatte, da doch solches immer gebräuchlich gewesensei; im andern Fall möge man einen Rechtstag ansetzen, die Zusätzer und Räthe gemäß den Bünden verordnen,damit die Sache zu Ende gebracht werde. Nach Eröffnung der Instructionen hat man aber Glarus nochmalsernstlich ersucht, von seiner Forderung abzustehen und die Sache ruhen zu lassen, da es selbst einsehen könne,wie große Freude die Ausländer darüber empfinden würden, wenn die Eidgenossen in gegenwärtiger Zeiteinander berechtigen wollten. K. Zu Anfang dieses Tages war Bericht gekommen, wie aus dem Thurgau,Rheinthal, Sargans, Toggenburg, Gaster, St. Gallen und andern Orten eine große Menge Volks weglaustund wider alle Verbote zu beiden Parteien ziehe. Da der Eidgenossenschaft viel daran gelegen ist und manhört, daß Constanz solchen ungehorsamen Knechten freien Paß durch die Stadt gebe und die von Lindaudieselben annehmen und mit ihren Schiffen hinüberführen, so hat man für nothwendig erachtet, daß gemeineEidgenossen nach Constanz, Lindau und Feldkirch schreiben und diese Städte bitten, unser:: Knechten wederDurchpaß zu gestatten noch sie anzuwerben oder wegzuführen. Die Gesandten von Zürich, Bern, Baselwollen nicht von sich aus einwilligen, sondern ihren Herren zuvor darüber schreiben; die andern Orte meine»aber, es dürfe sich kein Bote sondern, wenn die Mehrheit etwas beschließe. Da die drei Städte auf ihrerWeigerung beharren, und die Botschaft von Schaffhausen noch nicht angekommen ist, die Sache aber nichtlänger verschoben werden darf, so erlassen die neun übrigen Orte das vorgeschlagene Schreiben. Daraufantworten die von Lindau, es seien unter den Widerwärtigen so gewaltige Kriegsrüstungen im Gange, daßman besorgen müsse, es würde das hl. römische Reich und die Eidgenossenschaft unterdrückt, wenn dieselbe»zum Ziele führten. Darum habe die Stadt in: Auftrag der Mitverwandten etwas Kriegsvolk angenommen,aber nur zu ihren: Schutze und niemand zu Leid; eine Anzahl eidgenössische Knechte seien freiwillig gekommenund haben Dienst begehrt. Da man aber das Verbot der Eidgenossen erfahren, so werde man sich verhalten,daß es uns gefallen könne. Daß die Schifflente Knechte ab unfern: Gebiete geführt, sei nicht begründet 2c.Vogt und Rath zu Feldkirch schreiben, sie haben den Knechten keinen Paß bewilligt, viel weniger jemandangenommen; als einige Eidgenossen und Bündner nach Lindau haben passiren wollen, sei ihnen der Paßverweigert worden zc. Die von Constanz antworten wie die von Lindau und fügen bei, sie haben anfänglichder Mandate wegen verboten, Eidgenossen anzunehmen; nachdem aber einige Hauptleute gekommen, die Bestell-briefe von den Einungsverwandten vorgewiesen und um Durchzug gebeten, haben sie diesen nicht abschlage»können; sie haben aber diejenigen, die dem Kaiser zugezogen, in gleicher Weise durchziehen lassen; die Eid-genossen mögen das nicht übel deuten zc. I». Eine französische Gesandtschaft eröffnet: 1. Daß der König