Juli 1540.
Kstl
301.
Waden. 1540, 5. Juli (Montag nach Nlrici). Jahrrechnung.
Tt°->ts-».chi„ Lnccr»! Allg.Absch.N.2. s.lS. Staatsarchiv Jiirich : Abschiede Vd.lv, s.420. Staatsarchiv Bern: Allg.eidg.Absch.I.r., S. I2S.
Laudcsarchiv Schw»,: Abschiede. Kantoiisarchi» Basel: Abschiede lStS-!54°. stantonsarchiv Solotliurn: Abschiede Bd. 27.
KantviiSarchiv Schaffhanse»: Abschiede. Landesarchiv Appenzell: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Johann Haab, Bürgermeister; Jtelhans Thumysen, des Raths. Bern. PeterJmhag;Johannes Pastor, beide Venner und des Raths. Lucern. Jost von Meggen, Ritter und des Raths. N r i.^osna von Beroldingen, Ritter, Landammann. Schwyz. Dietrich Jnderhalden. Unterwalden. HeinrichMiil Weißenbach, Laildannnanil von Obwalden. Zllg. Hans Staub, alt-Landannnann. Glarus. DionysiusBussi, Landammann. Basel. BernlMd Meyer, Pannerherr; Andreas Keller, des Raths. Freiburg. UlrichN'x, des Raths. Solothurn. Niklaus von Wenge, Schultheiß. Schaffhanse». Hans Sticrli; Alexander^ffmburger, des Raths. Appenzell. Mauriz Gartenhauser, Landammann; Sebastian Törig. — E. A. A.
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th,. Es wird angezogen, daß sich zu Rheineck ein hübsches Geschütz befinde, das aber weder gesaßt noch'»it Pulver und Steinen verseheil sei; da nun die Umstände bedenklich scheinen und die Herrschaft Nheineckan der Grenze liege, so möchte es gut sein, dieses Geschütz rüsten zu lassen, damit man bei allen Zufällen^sichert wäre. Heimzubringen. 1». Ulrich Nix von Freibnrg eröffnet, es sei dort üblich, daß ein jeweiligerSchultheiß sein eigenes Siegel dein Gerichtsschreiber übergebe, der dann einen Eid schwöre, daniit nichtsAnderes zu siegeln als „Gemaltbriefe" und erkannte Urtheile. So habe der Ehren-Schultheiß Petermannvon Perroman sein Siegel dem gewesenen Gerichtsschreibcr Peter Zimmermann („ein kurze dicke person )übergeben, und dieser das Siegel mißbraucht, indem er Schuldbriefe (von denen einige vorgewiesen werden),bnmit besiegelt habe, um Geld aufzubrechen. Da dieser Petcrmann Zimmermann entronnen sei und vielleichtÜ! andern Orten auch die Leute betrügen möchte, so bitte Freiburg, dies in die Abschiede zu nehmen, aus^esen Flüchtling liberall Acht zu haben und ihn auf Betreten nach Verdienen zu strafen. Da nun dessenGläubiger auf Bezahlung ihrer Ansprachen dringen, und man nicht wisse, ob er nicht etwa auch in andern^rten Geld aufgebrochen oder sonstige Schulden gemacht, so habe man einen gemeinen Rechtstag aus deni'August angesetzt, auf welchen alle Ansprecher mit ihren Briefen und Gewahrsamcn erscheinen sollen; dannVierde man das hinterlasscne Gut nach den ältesten Briefen vertheilen, so weit es reiche, e» De> Schultheißvon Surfte zeigt an, daß die Stadt mit großeil Kosten ein neues Nachhalls erbaut habe, und bittet nun,^ Möchte jedes Ort ihr sein Ehrenwappen und ein Feilster schenken. Der Bote von Lucern unterstützt dasbesuch. Antwort ans nächstem Tag. «1. Es wird berichtet, daß die von Schaffhauseil mit einigen ihrerBurger in Späne gerathen, wcßhalb letztere aus der Stadt gezogen seien. Deßhalb wird für gut erachtet,A"e Botschaft dahin zu schicken und die Herren zu bitteil, daß sie mit ihren Ehren-Burgern sich gütlich ver-tagen möchten. Es wird ihnen diese Meinung geschrieben und die Sache in den Abschied genommen, um°uf dem nächsten Tage weiter zu rathschlagen, wenn diesem Gesuch nicht entsprochen würde. Amman»Bussi von Glarus meldet, es habe Einer in der Grafschaft Werdenberg geäußert, die Mutter Gottes undJungfrau Maria sei eine Hure und nicht besser als eine andere Frau, die aus dein Hurenhaus gekommen;'"an habe den Lästerer ins Gefänglich gelegt, vor Landgericht gestellt und den Landrichtern durch eine Raths-