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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1546.

Fryburg, discr zyt landvogt zu Louwis". Die Verhöre finden am 5., 6., 7., 8., 11. August und 3. Sep-tember, theils mit Zuzug des Fiscals, Miscr Viucenz Castanca, theils mit Beizug von Johann Zumbrniinc»von Uri, Schreiber und Dolmetsch, statt. Am 5., k. und 11. August wird Bell am Folterseil anfgczoge»,am 11. mit einem Stein, am 8. August bekennt er, ohne Folter, falsches Zeugnis; geredet zu haben.

Zu Ir. Die benutzte Copie trägt folgendes Vidimus:Johannes zum Brunnen, uranisiww seriwImAami vol. xsrtsotnM oopiaan sorixsi st, supra, sori^tnm olnusukam vz: andern üslsvi ntgus ms ininissnrunr üäsm ondsorixsi." Das im Text eingeklammerteandern" ist dort und in diesem Vidimus miteinem mit dem Text und dein Vidimus nicht gleichzeitigen Strich unterzogen und das Vidimus wegen Ab-kürzungen und wieder nicht gleichzeitigen Ergänzungen gar nicht über alle Zweifel erhoben.

Zu 1. 1546, 1. Juli (8 tag post Joannis"), Lanis. Ludwig Hager au Stndtschrciber Eschcr vonZürich. Sie (wir") seien mit andern Boten nach Mailand geritten und haben daselbst Kricgsnachrichte»erhalten (Ausführung). Ferner haben sie den obersten; Herrn gesehen; der heiße Don Fernand Gonzaga undwerde gerühmt. Die Urner haben den junge» a Pro (anne bro") mit einem andern Boten zu ihn; geschickt,sich zu präsentircn und vieles Gute zu erbieten. Das habe der Herr den Gesandten gegenüber auch gethnnund ihnen etwasMalfasycrs" geschenkt und gute Worte gegeben, wie man wisse.

St. A. Zürich: A. Schmalkalderkrieg.

2!>».

Zürich. vor 28. Juni.

Verhandlung zwischen Constanz und Zürich.

Gesandte: Constanz. Ludwig Kürnstaller, Nathsschreiber.

Daß eine Confcrenz unter den benannten Städten stattgefunden habe crgiebt folgende Missivc:

1546, 28. Juni. Die geheimen Räthc zu Constanz an die geheimen Räthe von Zürich. Der benannteGesandte habe den freundlichen Bescheid, der ihn; zu Zürich auf sein Anbringen ertheilt worden sei, berichtet-Man sage diesfalls besten Dank. Man glaube nun, es werde von den Einungsverwandten eine Botschustan die von Zürich und gemeine Eidgenossen auf den Tag zu Baden abgeordnet werden, deren Austrag abce»och unbekannt sei. Damit aber die Orte für Ertheilung einer Antwort nicht erst Bedenkzeit nehmen müsse»,so bitte man, es möchten die Geheimen von Zürich, nicht als wären sie diesfalls von Constanz angegangenworden, sondern wie aus eigenen; Antrieb, den dortigen Rath vermögen, noch vor den; Tage zu Baden de»übrigen Orten mitzutheilen, wie in; Reiche allerlei schwere Rüstungen und Bewegungen in; Gange seien undniemand wisse, wohin diese führe». Vielleicht, daß auch auf diese»; Tage von einer Botschaft des Kaisersoder andern Ständen des Reichs oder Auswärtigen die Eidgenossen angegangen würden, jemand Zuzug Z"gewähren oder stillzusitzen oder Durchpaß zu gestatten u. d. gl. Um ans solche Begehren ohne Heimbringe»antworten zu können, möchte jedes Ort seine Boten mit ganzer Vollmacht abordnen! Wie man höre, sei dei»Kaiser und König manchen Orts, von daher sie sich des Beistandes verschen hatten, solcher verweigert worden,w;c von den Böhmen (BeHamen"), dem Herzog Wilhelm von Baicrn, von den Grafen und dem Adel »>»

Rhein, u. s. w. St. A. Zürich: A. Constanz.