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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1546.

Jahre 1515 in Betreff einer Fischenz nahe bei Porlezza erlassen habe, was unmöglich gewesen wäre, wennnicht der ganze See den Eidgenossen gehörte. Dagegen erwiedert der Graf, das Gebiet der Eidgenossenerstrecke sich über den See nicht weiter als über das Land; wenn von den Lauisern darüber heraus gefischtworden sei, so sei das mit Erlaubniß seiner Vorfahren geschehen, wie er das mit Briefen zu beweisen b"Falle sei. Da Alles das namentlich auch mit Bezug auf die Oberherrlichkeit von großer Wichtigkeit ist, stsoll es jeder Bote an seine Obern bringen und auf nächstem Tag Antwort geben, «l. Franz Cribell, Malest^schreiber zu Lauis, zeigt an, es sei zu Mailand wider ihn ein malefizischer Handel verübt worden, in welche"'

ein Bnrdinus (Bernardin?), genannt Bell, falsche Kundschaft gegeben habe,welchen er demnach

gefangen" und dem Landvogt von Lauis überantwortet habe. Darauf seien die Saggyten, seine Widerpartei,vor eine Tagleistung der V Orte in Lucern gekehrt und hätten eine Weisung erwirkt, der Landvogt sollemit dein Gefangenen stillstehen bis auf einen gemeinen Tag. In Folge des diesfalls erlassenen Briefes st'der Handel bei zehn Monaten verzögert worden und viele Kosten darauf gegangen, diewir" bezahlt haben>Er halte sich daher für verpflichtet, mitzutheilen, daß die Saggpten viele Güter in der Landschaft Lauis habe»,und da sie an den betreffenden Kosten einzig Schuld tragen lind daher billig dieselben bezahlen sollten, stdürfte man auf ihre Güter greifen lassen. Wird heimgebracht; Antwort auf nächstem Tag. < » DerselbeMalefizschreiber bringt vor: sowohl vor dem Landvogt, als auch vor den Boten der Eidgenossen zu Lauisund zu Baden habe sich gezeigt, daß ihm in dem angeführten Handel zu Mailand Unrecht geschehen, M'bdie Kundschaften, welche wider ihn geredet haben, von dem Sohn der Saggpten und einem a Pro (Pura?)b"Prusino aufgewiesen worden seien, wie der genannte Bell in seiner Verzicht, auf welche er gestorbeil, bekennthabe. Da nun dieser zu Mailand verrufen worden sei, die beiden Andern aber nichtsdestoweniger in unserGebiet kommen lind sich daselbst herumtreiben, so bitte er, sie ab unserer Herrschaft verrufen zu lasseil.will man heimbringen und auf dem nächsten Tag antworten, f. Der Landvogt, der Landschreiber M'bandere Amtsleute zu Lauis müssen oft im Dienst ihrer Obern außer ihr Gebiet sich begeben. Man hat »uuaber gar keine Ordnung, ivas ihnen hiefür für Zehrnng und Arbeit gegebeil werden soll. Das soll jederBote ail seine Obern bringen und ans dem nächsten Tag diesfalls Bescheid geben. K. Die Anwälte undFürsprecher von Lauis stellen vor: im Jahr 1533 seien zwischen dein Herzog von Mailand und dengenosseil einige Capitel aufgerichtet worden, welche unter Andern: bedingen, daß der Herzog den Eidgenosse"und den Ihrigen freien Durchpaß für das Salz zu gewähren habe. Dessen habe man bisher genossen, stzwar, daß wenn man Salz in: Veltlin kaufen wollte, man zuvor nach Mailand gieng, wo man für 566,600 ja für 1000 Säcke auf einmal ohne weitere Bedingungen Erlaubniß erhielt. Jetzt aber, wenn eineLicenzia begehrt werde, wollendieselbigen Salzherren" für jeden Sack das Gewicht bestimmen und verlange"von den Schiffleuten Bürgschaft dafür, daß weder mehr noch weniger Salz, als in der Licenzia verzeichnetist, geführt werde, und zwar mit so vielen Bedingnissen, daß es ohne große Kosteil der Kanfleute kaM"möglich sei, Alles zu halten; wenn aber nur etwas fehle, so habe der Kaufmann sein Gut verloren. Destwegen dürfe niemand mehr solche Salzkäufe wagen, was unfern Unterthanendiset" dem Gebirg große"Schaden bereite. Auf ihre Bitte nimmt man den Handel in den Abschied, zu berathen, wie ihnen geholst"werden möchte. I». Buardini da Fossato von Merede, Lauiser Thals, eröffnet, er habe in dem Dorfe Meredeeinen eigenen Acker, in welchem er mit Bewilligung des Landvogts Erz habe graben lassen. Nachdem erbereits viele Kosten mit der Sache gehabt, habe Hauptmann Jacob Schund ihn an der Fortsetzung gehindert,gestützt auf einen Lehenbrief, den er von den Obern habe, während er, Buardini, beglaube, über sein Eige"'