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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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621
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Juni 1546. 621

hier angegebene Mas; (folgt ein mit Linien gezeichnetes Maß vonläCcnt.metresLange). It. Alle Stab-Watten"' sind in allen rinnenden Gewässern abgestellt; ebenso alle »Barren .deren Nl»g owr iasthcr(Masel,ml kleiner sind als dieser Ring, bei der benannten Buße von 8 Pfnnd (folgt m Lünen gezeichnet cm

geben die drei Städte jedem der Ihrigen, der einen Scharben fangt. 2 P^P'^Dm b , ^

soll aber der Kopf abgeschlagen werden, damit Betrug vernnedcn werde. ^ Megcn dcr ..Z l l che .st ert ....

cmen unbedeutenden Z.ns ertragen, verzinsen, oder sonst n»t de. , ) i ) ^ Steinen oder ssobdas, dich«-,, I>-I-l,l-,t w-rd- lS,m-,a I«. W.° in d°» nm>°«d- » ° d « ,

verwirft so das; den Wcidleuten ihre Züge verdorben und die Zuge nicht geschehet werden können, der laßt mit8 Mund nach obiger Bestimmung 15. Da die Weidleute die Kosten des Weyens tragen nnsssen. so sollen Land-leute ssandwcrkcr und Andere, die nicht in dem Mcyen sind, nur für ihren Hausgebrauch Fische kaufen, nicht aber

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a . 1Snreit- oder Wursgarne, tvelche rn höchsten; Grade jchaouch .MV,

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295.

Lucern. 1540, 22. Juni (Zehntausend Ritter).

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Ka»to»Sarch>» Dolothurn : Abschiede rid, s?.

».^Dieser Tag ist angesetzt wegen des Vortrags, welchen die päpstliche Botschaft m. dw V Orte getha..,daß nämlich dieselben eine Botschaft ans das Concilium zu Trient abordnen mochte», d.nn.t a.u ere ^nonensähen, das; sie Willens seien, das Concil erhalten zrr helfen, und daß ste Freiburg und Solothurn schri.tlich-rsuche.r .vollen, ihre Boten ans die Jahrrechnnng zu Baden mit Vollmacht abzufertigen, gemeinsam ;e Eid-genossen des neuen Glaube.« zuermahnen", dan.it die Eidgenossenschaft wieder zur Einigkeit des Glaubensgelange, auch ihre Voten und Gelehrten ans das Coneilium abzuordnen. Daraus erachtet man für an-gemessen, die nenglänbigen Orte diesmal noch nicht von sich ans zu ersuchen, sondern es soll die päpstlicheGesandtschaft ihren Vortrag selbst an gemeine Eidgenossen bringen, da.nit die Nenglänbigen es in den Ab-schied nehmen- ans dem folgenden Tag kann man, je nachdem ihre Antwort lautet, weiter mit ihnen handeln.

Da der Bischof von Constanz in den V Orten kürzlich viele Muhe und Arbeit gehabt und der Eid-genossenschaft fernere freundliche Dienste anerboten hat, so wird vorgeschlagen, den Papst durch eme Botscha t°der schriftlich zu ersuchen, denselben den V Orten zu Gefallen zum Cardinal zu erheben, was se.ner Hoch-