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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1546.

Würdigkeit gewiß ein großes Wohlgefallen sein würde. Freiburg und Solothurn will man bitten, auch dazueinzuwilligen. Nri und Zug sind hierüber ohne Instruction, nehmen es aber gern in den Abschied, v. DaderVice-Noy" von Neapel zu Mailand als Gubernator des Herzogthums eingeritten ist, so wird geratheu,eine Botschaft von genreinen Eidgenossen an ihn abzufertigeir und ihn zu bitteir, ein guter Nachbar zu sein,ein besserer als der Marquis del Guasto, den man in die Länge nicht hätte ertragen können. «R, Es solljeder Bote heimbringen, daß man überall die Wirthe anhalten sollte, nicht mehr so große Rechnungen zumachen, wie in der theuren Zeit, damit die Fuhrleute und Andere ihrem Gewerbe nachgehen können; sonstwäre keine Hoffnung vorhanden, daß es wohlfeiler werde, v. Da sich jenseits des Rheins einige Bewegungzeigt, so hat man beschlossen, nach Zürich zu schreiben, es möge im Thurgau, Rheinthal und Sargans aber-mals verbieten lassen, irgend einein fremden Fürsten zuzuziehen, bei Strafe air Leib und Gut. Es wirdauch an den Freiherrn von Sax geschrieben, er möchte durch Kundschafter zn erfahren suchen, wozu dasversammelte Kriegsvolk dienen sollte, und es einem der V Orte mittheilen, t. Die V Orte sehen mitbesonderem großem Mißfallen, daß die Bezahlung der gemeinsamen Pensionen (für die Standescassen) solange hinausgeschoben wird, und wollen solches nicht mehr dulden; deßhalb wird für nöthig erachtet, eineBotschaft an den König abzuordnen, werde die Pension jetzt bezahlt oder nicht, um zu erfahren, woher derFehler rühre. Dies wird auch den andern in der Vereinung stehenden Orten angezeigt, damit sie auf dieJahrrechnung zu Baden ihre Boten instruiren, ob sie an solcher Botschaft Antheil nehmen wollen; wennauch die übrigen nicht dazu stimmen, so werden doch die V Orte eine Gesandtschaft abordnen.

Beim Schwyzer Abschied fehlt t.

In dem in Artikel « angezeigten Schreiben an Zürich wird als Veranlassung des Tages der in Artikel kbehandelte Gegenstand namhaft gemacht. Beinebens entwickelt dieses Schreiben, daß durch eine Missive von Zürichdie Boten der V Orte auf die Bewegungen in Deutschland aufmerksam gemacht worden seien.

St. A. Zürich I Acten Lucern und andere Orte.

Zu i». Der Vortrag des Hieronymus Frank, unter der zwar allgemein gehaltenen Anrede:Hochgeachteten,edlen, strengen, festen, frommen, fürnemmen, sürsichtigcn, ersamen und wysen, der Helgen cristenlichen kilchen undstuls zu Rom fryheiten beschirmer, unsren günstigen und fürgeliebten Herren" ist, wie der Context ergiebt, an dieV Orte, Freiburg und Solothurnund zum Theil" Glarns und Appenzell gerichtet. Warum derselbe sich den-noch auch in den Archiven von Zürich und Bern findet, erklärt die zum Abschied vom 5. Juli 1546 13 angefügteNote. Der Vortrag selbst entwickelt folgende Gedanken: Er erwähnt, wie unablässig der Papst, das heiligeCollegium gemeiner Cardinäle zu Rom und der Fürst und der Cardinal Farnese bemüht seien, in der ganzenChristenheit einen dauernden Frieden herzustellen, damit diese ihre Waffen gegen die Türken verwenden könne.Darum habe der Papst weder Mühe noch Kosten gespart, seine Botschaften nach Frankreich, Spanien und Deutsch-land zu senden. So sei er, Hieronymus Frank, Ritter von Sanct Severin, wieder zu den Eidgenossen abgeordnetworden, um im Verein mit Albrecht Rosin, der in seiner Abwesenheit die Geschäfte daselbst verwaltet habe undnoch bei ihm sei, Gruß und päpstlichen Segen zu verkünden, ihnen in ihren Angelegenheiten nach Möglichkeit bei-zustehen und sie zu ermahnen, ihre alte gute Andacht zu handhaben und in Reverenz und Gehorsam gegen denheiligen Stuhl und den geistlichen Stand zu verharren. Da dem Wohlstand einer Nation nichts gefährlicher seials Zwietracht, wie solche wegen der Entzweiung im Glauben die Eidgenossen zweimal zum Krieg veranlaßt habe,so ermahne und bitte der Papst, das Collegium und der Cardinal Farnese die benannten Orte, sie mögen mitallem Fleiß, aber in füglicher Art, damit keine Störung erfolge, im Namen des Papstes und mit dessen BotschaftZürich, Bern, Basel und Schaffhausen und die übrigen Orte der neuen Religionals zum theil Glarus undAppenzell" freundlich vermögen: 1. ihr, ihrer Kinder und Nachkommen Heil und Seligkeit zu betrachten; 2. des