April 154K.
K07
Hauptmann Reinhard von Basel die Eidgenossen an, ihm in Betreff seiner Ansprache behülflich zu sein.4. Endlich erscheint Jörg Schenk von St. Gallen lind fordert Antwort auf sein vielfältiges Anbringeil. DerGesandte antwortet jedem einzelnen gemäß dem vom König erhaltenen Auftrag. Da aber der Gesandte seinenVortrag damit schließt, daß er vermeine, keinem für seine Ansprache etwas schuldig zu sein, so wenden sich"lle Ansprechen all die Eidgenossen lind bitten sie, ihnen zu beförderlichem lind austrüglichem Recht zu verhelfeil.Da die Biederleute so lange anfgczogen und umgetrieben worden, haben die Boten mit dein Herrn Moreleternstlich geredet, er möge mit den genannten Ansprechen! beförderlich in Giite einig werden, widrigenfalls»löge er dem König schreiben, daß dieser gemäß dem Frieden und der Vereiuung auf den ersten Juni seinedichter lind Znsätze zu Peterlingen au der Herberg habe, wodann die Eidgenossen die Ihrigen auch dahinb'uden werden, damit die betreffenden Ansprachen erledigt und man des weitem Nachlaufens überhoben werde.
Die Boten von Lucern und Zug bringen an, ihre Obern haben bisher die Freiheit und den Brauchgehabt, die Neust von der Stadt Lucern bis zur Limmatspitze zu befahren lind dann die dicsfälligen ziemlichenkosten aus der Gcleitsbüchse von Baden zu entheben. Das sei ihnen vor einigen Jahren untersagt worden,weil die von Zürich meinten, ihre Kosten wegen Erfahrung der Limmat in gleicher Weise beziehen zu können,was aber von Alters her nicht so geübt worden sei. Die Boten der Eidgenossen haben dann verordnet, eswögen die betreffenden Kosten von den Strafen lind Bußen, die in Betreff der Neust und Limmat fallen,wthoben werden. Dessen aber beschweren sich die von Lucern und Zug und fordern die Vergütung der^treffenden Kosten aus der Geleitsbüchse wie früher, im Widerspruchsfall könnten sie das ohne Recht nichtsollen lassen. Dabei bemerkt die Gesandtschaft von Zürich, wenn denen von Lucern und Zug ihr Verlangengewährt werde, so sollen billig auch die von Zürich gleich gehalten werden. Hierauf ersuchen die Boteil derübrigen Orte freundlich die von Lucern lind Zug, die Sache bei dem frühern Abschied gütlich verbleiben zulossen. Für den Fall, daß dieses nicht geschähe, soll jeder Bote seine Obern berathen, was fiir eine Antworthiei, zu geben sei. Ammann Aebli von Glarus bringt abermals auftragsgemäß vor, man möge die
von Glarus in Betreff der Theilung der eigeneil Leute zu Wartall bei der „Theilung" bleiben lassen oder^wr laut den Bünden darüber zu Recht stehen. Die übrigen Orte bitten Glarus von seinem Vorhaben ab-zustehen und die Sache im Alten zu belassen, Ivo nicht, so könne man ihm das Recht nicht verweigern. Hieraufuerlaugt Ammann Aebli die Ansehung eines Ncchtstages. Da man diesfalls nicht instruirt ist, so wird die^uche i,l den Abschied genommen, um auf nächstem Tage Antwort zu geben, vv. Anwälte des Abts vonGallen zeigen, welche Mandate dem Abt von dem Kaiser ab dem Reichstag zu Regcnsburg zugekommen!wd und bitten um Rath, wie sich der Abt denselben gegenüber zu verhalten habe. Man rathet ihm, er sollesh mit diesen Mandaten nicht beladen: auch andere Prälaten in der Eidgenossenschaft werden dergleichen^'halten haben; er soll die Mandate lassen Mandate sein. tk. Da die Jahrrechnung nahe ist und keinesäugenden Sachen vorliegen, so hat man keinen Tag angesetzt, sondern Alles auf die Jahrrechnung ver-hoben. Stößt einem Orte ctivas Besonderes zu, so hat es Gewalt, einen Tag zu bestimmen und die übrigen^We zu beschreiben. KK. Als die Boten der V Orte gegenüber denen von Bern, Basel und Solothnruw Betreff des Kornkaufes einen Anzug gethan, jene aber ihre frühere Antwort bestätigten, mit der Bemerkung,wenn ihre Obern die betreffenden Mandate nicht erlassen hätten, würde der Miitt Kernen jetzt 2 KronenKelten, eröffnete der Gesandte von Lucern, seine Herren werden sich ohne Recht hiebet nicht gedulden und^ut, daß die übrigen vier Orte („wir") sich von ihnen nicht söndcru möchten. Das soll jeder Bote (derulcr Orte) heimbringen und auf nächstem Tag Autwort geben. I»I». Meister Kaspar von Aa von Unter-