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April 1546.
wann in Lyon die Pensionen in Empfang genommen werden können; mir Kosten und Mühe zu ersparen,möge man daher vor dem Einlangen der betreffenden Antwort keine Gesandtschaften abordnen. 2. Der Friedezwischen den: Kaiser und dem König sei geschlossen. Auf Vernehmeil, daß einiges Kriegsvolk nach Italienkomme, habe der König seine Städte und Plätze versehen, aber nicht in der Meinung, anzugreifen. GegeilEngland stehe die „Empörung" wie früher. 3. In Anwesenheit Morelets erscheint eine Gesandtschast jenesKaufmanns von Mailand, dem auf Verlangen des Königs eine Zahl Büchsen lind Harnische mit Beschlagbelegt worden sind und führt aus, es sei diese Waare freies Kaufinannsgut; wer immer sie kaufe, der König,die Eidgenossen oder Andere, denen werde sie überlassen. Die Abgeordneten bitten daher, die Haft auszuheben,die Waare weiter führen zu lassen und die Kosten zu vergüten. Zugleich verlangen sie für ihre Herreil, dieKausleute, ein freies sicheres Geleit, um solche und andere Waare durch unser Land zu führen, indem siejährlich über 5000 Ballen da hindurch fertigen; würde ihnen das Geleit verweigert, so müßten sie einenandern Weg, nämlich über Trient, einschlagen. Morelet erwiedert, der König habe gewisse Kundschaft, daßdie fraglichen Büchsen und Harnische für seinen Feind, de» König von England, bestimmt seien; ebenso sollensich 6000 Italiener in Italien sammeln, um dem Engländer zuzuziehen. Da nun laut dem Frieden undder Vereinung die Eidgenossen weder Waffen noch Anderes den Feinden des Königs zugehen lassen dürfen,und jene von diesen Tractaten großeil Vortheil haben, so begehre er, daß man jene Büchsen und Harnischein Haft llild Verbot behalte, auch keinem Kriegsvolk, das dem König von England zuziehen wolle, den Durchpaßgewähre. Der König sei entschloffen, im umgekehrten Falle dasselbe gegen die Eidgenossen zu beobachten.Es wird Folgendes geantwortet: Zu 1. Man habe sich dieses Einzugs nicht versehen, zumal der Tresoriereinigen Orten „gar luter" angezeigt habe, das Geld sei vorhanden; man werde daher die Boten hilleinsenden;bald müßte man bcglauben, die Tresoriers treiben Wechsel, womit man sich aber nicht länger aufziehen lasse.Demgemäß wird beschlossen, jedes Ort soll seine Botschaft so abordnen, daß sie zu Mitte Mai in Lyon sei.Der Gesandte soll das dem König berichten, damit die Pensionen in Bereitschaft seien; andernfalls würdendie Kosten auf Rechnung des Königs laufen. Zu 3. Da die Harnische und Büchsen schon ungefähr ein Jahrlang dagelegen und der Rost dareingekommen ist und dieselben verderben möchte, so will man die Haft ent-schlagen; doch soll die Waare noch die nächsten vierzehn Tage liegen bleiben; inzwischen soll der Gesandtedem König schreiben, ob er dieselbe kaufen wolle; wenn das der Fall sei, soll er diesfalls in vierzehn Tagennach Zürich berichten; würde kein Bericht erfolgen, so soll zu Händen der Kaufleute die Haft aufgehoben sein.Dabei wäre es den Obrigkeiten sehr beschwerlich, wenn die Kaufleute dieser Büchsen und Harnische wegeneinen andern Weg benützen sollten, da dieselben doch freies, für jedermann feiles Gut sind. Beinebens wurdeauch deu Kaufleuten angezeigt, sie mögen allerlei Kaufmanusgüter durch die Eidgenossenschaft fertigeil mitAusnahme der Waffen und bis auf weitem Bescheid der Obern, da man ihr Begehren um Geleit in denAbschied genommen habe. Es soll auch diesfalls jeder Bote auf dem nächsten Tag zu Baden zu antwortenVollmacht haben. I»I». Mit dem französischen Gesandten wird des Weitern Folgendes verhandelt: 1. Manfordert Antwort in Betreff der zehn Diensttage für die Hauptleute und Knechte, die zuletzt im Dienste desKönigs in der Picardie gewesen sind. Der Gesandte erwiedert, wenn die Vereinung vorschreibe, daß mandie Leute besoldeil müsse vom Augenblicke an, Ivo sie von Hause gehen bis zu dem Zeitpunkte, in welchemsie wieder dahin zurückkehren, so werde der König dieses erstatten. Welcher dann zn viel eingenommen, solldem König das Betreffende wieder vergüten. 2. In Gegenwart des Herrn Morelet erscheinen auch die Amts-leute der sechs Fähnlein im Piemont und verlangen die ausstehende Besoldung ihrer Aemter. 3. Ebenso ruft