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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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603
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April 154K.

- > l,al,e Marte Friede verweigert und fortwährend

geworden; als man zwischen ihnen fne.ei , ^ ^ Schenunel erwischt und in

»ersucht, den Bruder des Dominicus umzudnngcn. ' . - ^ acsck,lagen, daß dieser nach wenigen«mm». >.»,«. ... ........ dm

Tagen gestorben sei. Marte ser ern unruhiger Mu s ) g ^ Voll,nacht habe, zu liberiren, so

wd einen Friedbrief errichtet. Da nun der Vogt . «aaarus verwiesen. Weil nun Donüuie

habe er den Donünic auf Gnade der Obern aus der ^ vermöge, so bitte er dringend, ihn

"n Stande der Nothwehr gewesen und nicht von Ort zu ' z' .'bringen auf dem nächsten

^ liberiren. Da die Boten ohne Instruction sind, so will ^ ^i^m

Tage Antwort ertheilen. «z. Schwan Peter Appmn hat du, ^ahrrechnung zu Luggarus von,^Wegen von Josef von Meßbach von Bern als Morder ^rwst'g^ilgt. Auf einem Tag zu

Jahr 1543, nachdem die Kundschaft verhört worden, wurde - - . Anbetracht der treuen Dienste, die

Baden hat dann Vogt Bäldi von Glarus für ihn gebeten," ^ tonnen. Das wurde in den

kr ihn, geleistet habe, ihn, das Land öffne, um d^u ^ von seinem Vater zu gehen, doch

Abschied genommen, und alsdann dein Appmn ein e ei g < , ^ ^^t-schaft des Noggdumau und

'"cht daselbst sich haushäblich niederzulassen. Dessen beschwer s Uppian sehen müßte da

bittet ernstlich, sie bei dem erlangten Recht bleiben zu « ste^ ^ Appian einen Brief

herumgehen, wäre ihr das unleidlich. Dein entgegen g Luqgarus gewesen, habe Appiau

hch still, ehrbar und wohl verhalten; sre bitte daher, i) Uiid als diese wegen mangelnder

Boten versuchten nun eine gütliche Vereinbarung beu er ^u Schwan Peter Appiau bleibe bei seinem

Boll»,acht der Freundschaft des Noggduman Mißlang, ^treten und schlichen" (ausweichen);

^leit, soll aber des Noggduman Freundschaft zu Kirche .sit/man das geschehen lassen. Danebenthate er das nicht und würde hierüber etwas widerfahren^ anwenden, die beiden

Wen die Boten, die auf die nächste Jahrrechniing nach , Schluni von Solothuru, als ,nanParteien gütlich zu vertragen. .-. Austrag.gc'mrß ^ Schaffhausen. Appenzell rurd auch vo.r Solothuru

wegen des Besch,vörcus der Bünde Boten von Glarus, Bas , ^ dem Kernwald gekommen

die V Orte gesandt habe und diese Votschaft auch zu Aunnann in Bcgleit von siebenl°t und daselbst ihren Anzug eröffnet hatte, sei ihnen v, einer von Unter-oder acht Personen in die Herberg oder das « ha^ von Solothuru schwören

Walde», den aber der Gesandte von Solothurn mcht kenne . seiner Heimkunft einige Zeit ber

wohl, halten aber übel. Diese Worte habe der Bote vo hierauf von denen von Unter,valdenH behalten, dann aber Ehren- und Eideswcgen angezng. ^ berechtigen könne. Darauf sei"erlangt, daß sie den, der solches geredet, namhaft ) , können, daß jemand von Unter-g-antwortet worden, mau habe der Sache Nachtrag, ^ beglauben, daß sie Alles, was ihre Vor-walde,l solche Reden gebraucht habe. Da nun vo Unter,valden den Betreffendeneltern und sie geschworen, treulich und wA daß sie dieser Rede wegen

'"cht anzeigen, so verlangen sre, daß man im e Eidgenossen Rede und Antwort geben. Auf dieses

auf dem nächsten Tag denen von Solo hm keinen Auftrag. Als die von Solothuru u,

entgegnet Amman,, Lusst, er habe diesfalls vo f ^er die Verordneten das

der Sache nachgefragt haben, habe man mcht fmdeu tonnen, °ap