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April 1546.
dann dir Instructionen eröffnet und ungleich befunden. Einige Orte beglauben, weil jetzt weder Rüstungennoch Unruhe vorhanden seien, sollten die von Bern nicht weiter nach der Antwort fragen, sondern die Sacheauf sich beruhen lassen. Die Boten der Länder bemerken, ihre Obern müssen hierüber mit den Landsgemeindenverhandeln; diese habe man nicht berufen, in der Meinung, daß es nicht nothwendig sei und weil sie ohnehinsonst bald abgehalten werden, wodann ihnen die Sache vorgelegt werde. Als diese Antwort den Gesandtenvon Bern eröffnet worden, erklärten sie, sich einer solchen nicht versehen zu haben, namentlich von den Städten,die ihre Näthe und Bürger täglich berufen können; sie müssen daher darauf bestehen, daß die Boten dieserdie Meinung ihrer Obern ihnen eröffnen. In Betreff der Länder wissen sie wohl, daß die Angelegenheitdurch die Landsgemeindcu behandelt werden müsse, die man indessen in der langen Zeit, während der dieSache hängend sei, auch wohl hätte berufen können. Der Grund, warum ihre Oberu glauben, daß dieGesandten bei der Eröffnung der Antworten sitzen sollten, sei der, daß es sich nicht um ein neues Geschäft,sondern um einen Gegenstand handle, der schon auf zwei Tagen gewaltet habe, und weil ihre Oberu au jedesOrt besonders geschrieben und dessen Antwort verlangt haben; sie müssen daher ernstlich begehren, daß ihnendieselbe gegeben werde; insbesondere hätten die von Freibnrg geschrieben, ihr Bote werde die Antwort aufdiesem Tage eröffnen, und sie verlangen, daß dieses in ihrer Gegenwart geschehe. Darauf haben die Gesandtender Städte sich nochmals berathen und die frühere Antwort bestätigt: Weil die „vorige unruw gestillet underfassen" und man nichts Weiteres gehört habe, sei ein fernerer Bescheid nicht mehr nöthig; indessen wolleman das ernstliche Verlangen derer von Bern heimbringen und auf dein nächsten Tag weitere Antwortgeben. Der Gesandte von Freiburg erklärt insbesondere, seine Herren seien des Willens, Alles, was Bundund Burgrecht und die gethanen Zusagen erfordern, zu halten; als die von Bern durch eine Botschaft ihnenanzeigen ließen, es drohe für Genf und die Nnterthanen im neugewonnenen Lande ein Ueberfall, haben dievon Freibnrg 500 Mann zu einem Fähnlein und 3000 zu einem Panner ausgezogen, v. Es erscheint derLandschreiber von Lauis und erinnert, wie ab der Jahrrechnung zu Lauis eine Angelegenheit betreffend einenTodtschlag, den Stefan von Pont an Hans Wpnmässer begangen hat, heimgebracht worden sei und forderthierüber Antwort. Da die Boten diesfalls ohne Instruction sind, soll man das heimbringen, den LausterAbschied wieder hervornehmen und für die künftige Jahrrechnung zu Lauis Vollmacht geben, ob man denStephan von Pont liberiren wolle oder nicht, t. Diesen Tag haben die von Zürich angesetzt wegen desSchreibens, das ihnen von den Kurfürsten, Fürsten und Ständen der augsburgischen Confession und Religionzugekommen ist und wovon jedes Ort eine Abschrift erhalten hat. Es erscheint ebenfalls eine Botschaft vonBürgermeister und Rath der Stadt Constanz mit Credenz und Instruction der benannten Kurfürsten, Fürstenund anderer Stände des Reichs im Sinne der erwähnten Misfive. Nach Eröffnung der Instructionen zeigensich dieselben als ungleich. Einige Orte wollen keinem fremden Kriegsvolk, das „uf" die deutsche Nation ziehenwill, Durchpaß gestatten; die meisten Gesandten haben nur Auftrag anzuhören und heimzubringen, was dieMeinung der andern sei. Auf dieses hat man den genannten Kurfürsten, Fürsten und Ständen mit einem Schreibenihre Warnung freundlich verdankt und bemerkt, man höre dermalen von Rüstungen in Italien, die gegen Deutsch-land gerichtet wären, nichts; sollten sie dergleichen fernerhin in Erfahrung bringen, so mögen sie diesfällige Anzeigemachen; man werde stets Alles, was der deutschen Nation zur Wohlfahrt gereiche, betrachten und so Handel»/daß man keine Vorwürfe zu gewärtigen habe. Das soll jeder Bote heimbringen und auf nächstem Tag mitInstruction versehen sein, wie man den genannten Fürsten ferner schreiben oder wie man sich verhalten wolle,wenn die Wälschen den Durchpaß verlangen würden. K. Heinrich Kambli, der Keßler, hat den Küfer von