Februar 1546.
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werden. Die Abgeordneten von Zürich antworten, ihre Herren haben den Dnrchpaß nicht verweigert, um'hren Eidgenossen Schaden und Nachtheil zu bereiten, sondern um die Angehörigen derer von Zürich,ohnehin zum Kriegen Neigung haben, besser im Gehorsam zu behalten. Wenn etwas fremdes Volk, ohneM solches vorher bekannt geworden, anhergekommen nnd ganz in der Stille durchgezogen sei, so sei doch"sselbe für die Ihrigen nicht so verlockend („so anmütig nnd erkannt") gewesen, wie die Eidgenossen. Be-annt sei, daß im Heimziehen jedermann ungehindert durchgelassen wurde. Da man nun gegenseitig sichI inldig jei^ Alles zu verhüten, was zum Ungehorsam verleiten könnte, so bitten die von Zürich, das Ge-> ^'hme unguter Meinung aufzunehmen und dafür zn sorgen, daß in der Folge andere Wege einge-agm werden nnd die von Zürich bei ihrer Verfügung bleiben können. Nach beiderseitiger freundlicherutcrrednng lind Verhandlung haben die Anwälte von Zürich auf die Bitte und zu Ehren und Gefallenvoil Schwyz und Glarns, doch auf Gefallen der Obern, bewilligt, wenn Angehörige von Schwyz undarus fernerhin dem König von Frankreich zuziehen wollen, dürfen sie durch Stadt und Landschaft dererZürich passiren, doch nicht mit klingendem („offenem") Spiel, Trommeln oder Pfeifen, noch mit anf-echten Fähnchen, sondern dem nächsten Weg nach in aller Stille und ohne sich zu versäumen, außer wie es^ gewöhnlichen Tagreiscu lind Herbergen erfordern. Daun sollen sie die Angehörigen derer von Zürich in"uer Wejse bestellen, aufweisen oder reizen, daß sie ungehorsam werden könnten. Die beiden Orte werdenunverzügliche Antwort gebeten.
Zur Ergänzung müssen folgende Noten angefügt werden:
1) Die in Ziffer 1 bemerkte Uebereinkunft geht dahin: 1. Die von Schwyz und Glarns mögen ohneVolleten nnd jeder für sich oder aus Auftrag eines Andern, ebenso die Psister und Müller für ihren Gewerbund die Fürkäufer um es in ihr Land zu fertigen auf den Märkten von Zürich ungehindert Korn kaufen.Wenn aber Zeit und Umstände mit sich brächten, daß die von Zürich für angemessen erachten Würde», daßme Käufer von ihren Obern ein Zeugniß bringen sollten, so mögen sie das verordnen; doch wenn Einer denSchern vorgewiesen hat, soll ihm derselbe sofort wieder zurückgegeben oder in seiner Gegenwart vernichtetwerden. 2. Keinem von Schwyz und Glarus oder der Ihrigen, der für sich selbst oder aus Auftrag der^andiente Kor» kauft, ebenso wenig den Pfistern und Müllern, die für ihr Gewerbe Korn kaufen, kann der^uuf durch Angehörige derer von Zürich abgezogen werden, mit Ausnahme der Fürkäufer. Diesen mögen
w Leute von Zürich, wenn kein Korn mehr vorhanden ist, die Käufe abziehen. Fürkänfer aber von Schwyzund Glarus, welche das Korn aufschütten oder aus ihren Ländern führen, sollen nicht geduldet, sondern ab-bestellt und gestraft werden. 3. Die von Schwyz und Glarus haben sich beklagt, daß die von Zürich immerZuerst kaufen und die Ihrigen erst nach der gesetzten Stunde kaufen könne». Die Abgeordneten von ZürichAntworteten, das geschehe zu Gutem des Markts, denn wenn Fremde und Heimische mit einander kaufenKnuten, so würde der Aufschlag gleich Anfangs sich machen. Da man zudem nichts dagegen habe, wenn dienvn Schutz und Glarus am (Vor-)Abend oder am Morgen des Markts in den Kammer» kaufen, wie von^>n her, so glauben sie, man sollte sie hierbei bleiben lasse». Hierüber ist man einig geworden, daß esbn»z bei der alte» Ordnung „der gesetzten stund" bleiben solle, wie dann die Verordneten die Stunde setzenund die Märkte ausrufen. Datum Zürich den 4. Februar 1546. sc. A. Zürich- Acw, Konu-ms.
2) 1546, 18. März. „Antwort beider orten Schwyz und Glarus uf den abschcid in der statt Zürichumgangen durch landvogt Tschudi von Glarus gegeben donstags »ach der alten vasuacht ao. 46." 1. Die in
etreff des Kornkaufs getroffene Abrede gefalle ihnen; sie verlangen daher, daß jedem Ort aus dessen Kostentllinaß d^. gestellten Copie Brief und Siegel aufgerichtet und übermittelt »verde. 2. Was den Dnrchpaß""belange, könne das aufgestellte Mittel ihnen nicht zusagen, namentlich weil sie die Fähnchen „unterschlagen"