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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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587
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Januar 1546. 587

11. Mit dein Anerbieten dcS Ausschusses von Genf, von den LOW Mann 500 zu besolde», kann man?>ch aus verschiedenen Gründen nicht begnügen; würde ein Theil der Bürger und Unterthanen im Solde derGenfer stehen und die andern in eigenen Kosten kriegen müssen, so würden sie unwillig werden, was leichtgrößere Zwietracht erzeugen könnte. Man verlange daher in dieser Beziehung bei dem Burgrecht zu bleiben.Dann wo die iren, so im zusatz sin werden, innen würden, daß die Jcnfer den dritten oder den halbe»k'l der besolduug geben sölltend und das galt nit hcttend, als wol versächenlich, daß sy nit mit galt verfasset!>)r», in anfachen des großen kosten, den sy mit sterkung ircr statt gchept und noch täglich habend, und aberdie knecht welltcnd bezalt sy». darzu die von statt und land sich widrigen, den zusätzern gält nachzuschicken",so könnte hieraus Unruhe und Gefahr entstehen. Damit die von Genf dieses nicht übel nehmen, in derMeinung, man wolle die ganze Last ihnen allein aufladen, sollen die Gesandten ihnen tröstlich sagen, derKrieg werde die von Bern nicht weniger als die von Genf berühren; wenn derselbe vollendet sei, werdeman in Betreff der Besoldung mit denen von Genf so übereinkommen, daß sie zufrieden sein werden; dadie von Bern Leib, Ehre und Gut zusetzen, so dürfe man diesfalls auf sie vertrauen. 12. Wie man sichschon früher erboten habe, seien die von Bern entschlossen, im Falle einer Belagerung der Stadt Genf mittzroßcr Macht aufzubrechen und ihr zu Hülfe zu ziehen. St. A.Bcru: Instnictionsbuch v, e. sro.

Das Rathsbuch von Bern Nr. 295, S. 123 verzeichnet zum 28. Januar anläßlich des AbschiedesFolgendes: Vor dein Nathc zu Bern berichten die Boten, welche zu Genf gewesen sind, über ihre Ncrrich-iungcn und die erfolgte Antwort. Sie hätten die Instruction durch Niklaus Zurkinden verdolmetschen lassenu»d schriftlich vorgelegt. Der Rath sei dann den ganzen Tag darüber gesessen und habe geantwortet, derHandel sei groß und wichtig mW bedürfe guter Ueberlcgung; man wolle später darüber Bescheid geben.Mann derselbe erfolge, sei nicht gemeldet worden. Von Einigen sei mitgctheilt worden, daß Calvin undMaigrct längere Zeit dagewesen seien. Am Dienstag seien sie neuerdings darüber gesessen und haben dann

schriftliche Antwort durch den Schreiber verlesen lassen. Nach dem Nachtmahl sei diese ihnen zugestelltworden. Da die Sache abschlägig bcschieden worden, so habe man mit ihnen nicht weiter arguircn, sondern^ Angelegenheit heimbringen wollen. Die Antwort der Genfer wird verlesen und beschlossen, über acht

Tag wieder darüber zu beratheil.

Obwohl diese Relation theil,vcise andere als die im Rathsregistcr von Genf verzeichneten VerhandlungenKl berühren scheint und der Bericht der Boten verhältnismäßig etwas spät erfolgt, so muß derselbe sich dochunser,» Abschiede anschließen. Weder das Rathsregistcr von Genf, noch das Raths- oder Jnstructionsbuch vonern gedenkt einer Gesandtschaft von Bern nach Genf, die zwischen den 15. und 28. Januar 1546 fiele.

Zu VII. 1. 1) 1546, 4. Januar. Bern an Freiburg. Gemäß dem Verlangen derer von Freiburg'uolle .au die nach Genf gehenden Boten beauftragen, sich dahin zu verwenden, daß die Bezahlung jener

Kronen, in welche Petcrmann Ammann. alt-Schultheiß von Freiburg, gegen den Prior von Mortaulx

(Monthoux?) verfällt worden, bis zum Austrag des Haupthandcls eingestellt werde.

St. A. Bern: Deutsch Missiveubuch V, S. 943.

2) 154k, ZK. Januar. Bern an Frciburg. Die Bolen, welche nach Genf (hinin") gesandt wordenUld, hnbx,, heimgebracht: (Nach andern Mittheilungcn:) Der wegen Petcrmann Ammaun und seiner Mit-Mtcu gewordene Auftrag sei ausgerichtet und von den Genfer» geantwortet worden, cS seien in Betreff°"ser Angelegenheit einigeAppcllirungcn", auch Urthcile ergangen, die sie sammt dem ganzen Proceßinen"gern sollen; diese Urthcile zu hemmen stehe denen von Genf nicht zu; der Prior von Mortaux hätte>lch diesfalls zu beklagen. Wenn aber in der Güte etwas gcthan Werden könne »in die benannte SummeKl verringern, wolle man zu Gefallen derer von Frciburg und Bern hicfür gerne Hand bieten. l'M-m., S. «?s.