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Februar 1546.
275.
Wer». 154K, 1. Februar.
Staatsarchiv Bei»! Rathsbuch Nr. sss, S. ISS.
Gesandte vonSolothurn, Schultheiß Schluui uud Graf, tragen dein Nathe zu Bern vor: 1. Ihre Herrenbeschweren sich betreffend die Missive wegen der Citation der Kaderli uird haben sie hergeschickt, diesfalls in derFreundlichkeit zu verhandeln. 2. Der Brief wegen des Hochgerichts sei etwas mangelhaft. 3. Wegen desSpans, die Bnrgdorfer betreffend, sei man geneigt, einen Tag zu besuchen und freundlich zu handeln. 4.von Bern haben denen von Solothnrn wegen des alten Prädicanten von Messen einen Brief geschickt, de»die Chorherren verhört haben; diese wollten den Prädicanten berechtigen, weil er geredet, sie hätten dene»von Bern das Ihrige genommen und nicht von des Zehntens wegen, „sie tag har gen, das er mit erschufmüssen nit, was die Ursachen". Sie erbieten sich, mit denen von Bern niederzusetzen und der „iij sinken" halbfreundlich zu verhandeln. Wird auf Morgen verschoben. (Vom 2. Februar enthält das Rathsbnch ke»»'Antwort.)
Am 27. Februar läßt der Rath »ach Solothnrn schreiben, wie im Missivenbnch, entschuldigt den Aufzug-wolle bald eine Botschaft senden. ibiaom, S.M-
Jnhaltsgleich im Deutschen Missivenbuch S. 10t)1 vom 27. Februar.
Zu einiger Erklärung des noch oft wiederkehrenden Streites über das Forum in Eheprocesscu mag folgetMissive dienen:
1546, 13. Januar. Solothurn au Bern. Man habe die Missive des Ehcrichters uud Gerichts vouBern nebst der von Adeli Kaderli von Koppingen gegen Benedict Jogg von Oellingen („Othchingcn") betreffe»einen Ehezuspruch, zu welchem jene gegen diesen berechtigt zu sein beglaubt, erhalten und bedaure dttp--Vorgehen, da dasselbe, wenn es statthaben könnte, die von Solothurn an ihrer Herrlichkeit und den nieder»Gerichten beeinträchtigen würde. Bern habe an dem Orte tveder zu citiren, »och zu gebieten oder zu »Fbieten. Solches gestatte der zwischen Bern lind Solothurn bestehende Vertrag nicht und die Bünde und d»"Burgrccht schreiben klar vor, daß der Ansprecher den Angesprochenen an Orten uud Enden belangen soll, ^dieser seßhaft ist. Zudem könne die Ansprache der Adeli Kaderli um so weniger begriffen werden, »ls ^Großväter beider Theile Brüder gewesen seien, weßnahen nach der Meinung derer von Solothurn und »»tder Ordnung der christlicheil Kirche unter den Genannten, auch wenn ihnen die Verwandtschaft uubeka»»gewesen wäre, keine Ehe bestehen möge. Man bitte daher von solchen Dingen abzustehen und die AngehörigeBerns zu weisen, in Ansprachen über ungichtige Sachen gegen Leute von Solothurn da Recht zu nehiue»-wo der Angesprochene sitze; man werde ihnen gutes und schnelles Recht halten.
K. A. Solothurn: Missivenbuch lö-IS—»?, S>
Man vergleiche beincbcnS de» Abschied vom 27. und 28. Juli 1545, Ziffer 3.
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Schwyz. 154k, 8. Februar.
LandcSarchiv Schwyz: Abschiede.
Tag der III Orte (Appellaztag).
Nicola Dezeß (nlirw Deseß, Descheß) verantwortet sich in Betreff der Eröffnung eines Briefes, erseinen Scckel und darin sein Siegel verloren; als er nun gesehen, daß der betreffende Brief mit seinem