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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Januar 1546.

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274.

Kens. 154l'., 11. bis 15. Januar.

KantvnSarelnv Genf: NathSrcgister.

Gesandte: Bern. (Von Näth und Bnrgern) Hans Rudolf von Erlach; Heinrich Camerer; GladoMay;

beiger; (von Bnrgern) Augustin von Luternau; Hans Frisching.

4 (11. Januar.) Es sind gestern sechs Gesandte von Bern angelangt in Betreff der Befestigung derPässe und verlangen morgen vor de». Nathe geHort zu werden. II. (12. Januar.) Die Gesandten eröffnen^ch erstattetem Gruß: Ans dem Abschied, welchen der von Meßbach und Augsburger erhalten haben, habedas, wofür die Genehmigung der Obern vorbehalten worden sei, berathen und diesfalls einige Vorschläge""saßt, die in Schrift verlesen werden. Ebenso haben die von Bern den Abschied mit einer ausführlichenErklärung begleitet, die ebenfalls verlesen wird. Beinebens entbieten die Gesandten Empfehlungen des kleinen""d großen Nathes derer von Bern. Nachdem der Rath den Abschied und die Vorschläge derer von Bern^'khend gesunden hatte, daß Einiges. ...eil für die Folge gefährlich, nicht angenommen werden könne, hat" nebst Calvin zehn') Ausgeschossene niedergesetzt, nämlich St. Bothollier, Perrin, Darlodz, des Arts, Tissoz,Eignet, Roset, Lambert, Defosses und Gerbel nebst den Secretüren. Diese sollen eine Antwort entwerfen""d dieselbe den. kleinen und dann dem Nathe der Zweihundert vorlegen. III. (Nach den. Essen gleichenT »Ss.) Es wird beschlossen, eine Antwort zu erthcilen. IV. (Gleichen Tags nach den. Abendessen). Mandachet die von den. Ausschuß vorgelegte Erwiederuug auf die von den Gesandten von Bern ans den letztenEbschied gebrachte Antwort; dieselbe wird nicht angenommen, vielmehr beschlossen, es soll eine andere inAgenden. Sinne entworfen werden: Man könne nicht zugeben, daß jemand sich über den Rath oder den^neralcapitän oder wen sonst immer stelle oder Jurisdietionshandlungcn in Genf ausübe, vielmehr wolle"'°n bei den. Burgrecht (mit Bern) verbleibe... Das soll in eine bündige Antwort verfaßt und Morgens^ Uhr verlesen werden. V. (13. Januar.) Die Autwort wird verlesen. Sie erläutert ausführlich, manauf nichts zun. Präjudiz der Souveränetät Genfs eintreten, namentlich können die Artikel 9, 10, 13k0, ii folgenden Instruction) nicht angenommen werden. Die Antwort soll den Gesandten

östlich n.itgetheilt und der Rath auf Mittag versammelt werden. VI. (An. gleichen Tage). Die Antwort'vwd (vor den. Rath?) verlesen, angenommen und verfügt, es soll ein Doppel derselben den Gesandten vonPw. in die Herberge gebracht werden. VII. (14. Januar.) Die Gesandten von Bern führen aus: 1. DieFreiburg hätten denen von Bern geschrieben, sie möchten sich für sie verwenden. . . (H.cr bricht der^utz ah). I. Die ihnen überbrachte Antwort Hütten sie nicht in dieser Meise erwartet; ihnen bleibe nur"br'g, die Sache ihren Obern zu melden; sie erwarten von dorther guten Bescheid. Dabei bemerken sie, diebetreffende Antwort sei nicht unterzeichnet und verlange», daß dieses geschehe. Es wird verfügt, daß Rufst^ unterzeichne. 3. Daneben verdanken die Gesandten den Ehrenwcin und die gute Gesellschaft und ziehen^ Zurück. VIII. (15. Januar.) Die Gesandten von Bern verreisen heute, um Gaillard, Tcrnier und dieEluse zu besehen. Man findet, es sei wohlgethan, der Sache die nöthigc Aufmerksamkeit zu widmen und"^ordnet, die Heimlichen sollen' sich auf Mittag versammeln, um Kundschafter nach Bern, Basel, Zürich und"ubrrsluohin abzuordnen.

*) Im RathSrcgister steht irrig s!r statt cki». ,