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Januar 1546.
von Seite Zürichs einem alten Vertrage entgegengehandelt werde, mit dem Ansuchen, hierüber gütlich Z"verhandeln, andernfalls müßte von dem Rechten geredet werden. Das habe der kleine Rath heute vor kleinund großen Rüthen eröffnet. Den genannten Anzug habe man nicht erwartet. Ungefähr vor einem halbe"Jahre Hütten beide Orte ein ähnliches Gesuch schriftlich angebracht, worauf in ausführlicher Antwort lueGründe des Verhaltens derer von Zürich entwickelt worden seien, so daß man erwarten durfte, die Sachewerde hiebe! ihr Bewenden haben. Insbesondere vermöge der angerufene Vertrag nicht, daß die beiden Srüin Zürich frei ohne alle Ordnung kaufen können. Der Vertrag besage nur, daß die durch das GebietZürich führenden Neichsstraßcn nach Abrichtung von Zoll, Geleit, „Inns" oder Unigeld offen sein sollen >»'daß man „all ander" Kauf und Verkauf, die zu Stadt und Land geschehen (verab-)folgen lassenHieraus ergebe sich gerade, daß die von Zürich mit ihren Märkten nicht gebunden seien, sondern bei de"alten Bräuchen, wie die Bünde und Freiheiten sie zulassen, verbleiben können, sie daher nach UmständeOrdnungen zu erlassen befugt seien, wobei man aber niemand zu beleidigen, sondern den Nutzen Aller a"Z"'streben beabsichtigte. Da die Gesandten aber eine gütliche Unterredung verlangten und Zürich mit de"Eidgenossen stets gerne freundlich verhandle, so wolle man zu Ehren und Lieb der beiden Orte einen freundlicheTag in der Stadt Zürich abhalten, de» die beide» Orte durch ihre Boten besuchen mögen und wozuZürich seine Abgeordnete» bestimmen werde. St.A.ZNrich: Misswenbuch w4s-«7, r. is.
Die Antwort Zürichs an Glarus vom gleichen Datum enthält de» Zusatz: In Betreff ihrer BeschwJ^über die Verweigerung des Durchpasses wolle man auf dem Tage, auf welchem über den Kornkauf verhandewerde, sich ebenfalls gütlich unterreden, wofür sie ihre Boten mit Vollmacht abordnen wollen.
St. A. ZUrich: A NonU-wt'
273.
Wern. 1545, 7. Januar.
Staatsarchiv Bern: NathSbuch Nr. 295. S51.
Boten von Freiburg, nämlich Ulrich Nix und alt-Seckelmeister Hans List, eröffnen vor dem Nathe Z"Bern: 1. Man habe die Missive betreffend den Auszug zum Znsatz und Panner verhört, den Beschlußverschoben. Man höre wohl von Kriegsrüstnng, wünsche aber zu wissen, wer der Feind sei, ob der P"l'^der Kaiser oder der Herzog, und welchen Anhang er habe. Was man zugesagt habe, das wolle man hnk»'"'
2. In Betreff der „zwei" Herrschaften verlangen sie, daß bei Kriegsfällen die von Bern zivei und die v"dFreibnrg die andern zwei zu ihnen nehmen und daß es dann fortan so gehalten werde. 3. Sie danke» ß"das ihnen in Betreff der Schelmen gewordene Schreiben. 4. Der Handel, in welchem ihr Schultheiß verbüGhat, möge man anstellen bis zu Austrag des ganzen Nechtshandels. Der Rath antwortet: 1. Man sei bcivog^worden, die Auszüge „zcthun", weil man vernommen habe, es komme der ganze Adel in Italien znsan»»^und weil zu beiden Seiten auf den Grenzlanden („Anstößen") etwas Kriegsvolk liege. Dazu komme,fremde Fürsten und Herren seltsame Praetiken führen und man ihnen nicht trauen dürfe, weßhalb gute Fürs"^am Platze sei. 2. In Betreff der Herrschaften sei man mit dem Begehren derer von Freibnrg einverst»»^"
3. In Betreff des Schultheißen wolle man dem Vogt zu Neüws (Nyon) schreiben, daß er die Widcrp^bestimme, stille zu stehen bis zu Austrag des Handels. Dem nach Genf gehenden Boten gibt man ebensoAuftrag, diesfalls mit den Genfer» zu reden.
Ziffer 3 des Nathsbeschlusses ist durchgestrichen. ^
Die Namen der Freiburgcr Gesandten ans dortiger Instruction, K. A. Freiburg: Jnstructionsbuch