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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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November 1545,

2V3.

Wallis (Sitten). 1545, vor 28. November.

Verhandlung zwischen den VII Orten und Wallis.

Wir können nur folgende Notizen beibringen:

1) Freiburg instruirt den Petermann Schmidt, des Raths, auf den Tag im Wallis wie folgt: TmRitt sei vorgenommen worden, weil man Nachricht erhalten habe, daß sich im Wallis allerlei dem wahrstalten christlichen Glanben nicht gemäße Dinge zutragen. Wenn es den Boten der übrigen sechs Orte gcfälbgsei, so sollen die Boten, sobald sie hinkommen, sich zuerst zum Bischof verfügen und ihm eröffnen, wasVII Orte des christlichen Bnrgrechts zur Abfertigung einer solchen Botschaft bewogen habe, und sich mit ilp»berathen, wie die Sache am besten vorzunehmen sei. Hierauf sollen sie nach dem Gutbefinden des BisthAentweder vor den Landrath oder die Gemeinden der sieben Zehnten kehren und da Alles handeln, rathe»und helfen, was zur Erhaltung der alten wahren Religion und Abstellung des lutherischen Wesens dienenmag. Dabei sei insbesondere wohl Acht zu geben, daß in Folge des Befehls, den die Boten haben, ke»»^Uneinigkeit oder Landsaufruhr entstehe, sondern Alles mit bestem Fug verhandelt werde.

K. A. Freiburg: JnstructionSbuch Nr. 4, ohne Datum-

2) 1545, 28. November. Bern au Zürich. Gemäß dem Beschlüsse vom letzten Tage, die bedenklicheZeitläufe wohl zu beachten und einander mitzutheilen, was man erfahre, sei Bern im Falle, Folgendes Z"berichten: 1. (Nachrichten über Friedensverhandlungen zwischen dem Kaiser und dem König von Frankreich/'2. Ferner erhalte man glaubwürdige» Bericht, wie dieser Tage die VII Orte ihre Botschaften im Wm^gehabt haben. Was diese vorgetragen haben und welche Antwort ihnen geworden sei, habe man aber no)nicht erfahren können; man bitte Zürich, sich hierüber zu erkundigen. St.A.Zürich: A.Frankreich.

3) 1545, 2. December. Bern an Zürich. Da verlangt werde, daß mitgetheilt werde, was man »>»»den Tag der VII Orte im Wallis wisse, so habe Bern Folgendes erfahren: 1. Die VII Orte habenlangt, vor die sieben Zehnten zu reiten und forderten deren Berufung, weil sie vernommen haben, daß ei>»^Unrnhe vorhanden sei. Dieses Begehren sei ihnen abgeschlagen worden, mit dem Bemerken, man wisse »o»keilten Unruhen und wenn solche vorhanden wären, so würden die im Wallis sie selbst beschwichtigen köm»''''die Boten mögen daher ruhig sein, wenn nicht, so wolle man ihren Vortrag anhören. Auf dieses habe»die Boten vor Bischof, Hauptmann und Rath der Landschaft Wallis eröffnet: 1. Sie haben vernommen, dopEinige aus dem Wallis mit denen von Bern und einzelnen Personen aus den Untcrthancn derselben get»jib''den neuen lutherischen Glauben betreffende Practik treiben und bereits ein diesfälliges Verständniß verbriefhaben sollen. 2. Einige angesehene Personen im Wallis lassen ihre Kinder zu Bern, Basel und Straßb«^in die Schule gehen, wobei zu vcrmuthen sei, daß sie im lutherischen Glauben unterrichtet werden. ^bitten dringend, daß man diese Knaben von genannten Orten entferne und auch jene Practik bestrafe! ^Obern der VII Orte werden denen im Wallis diesfalls beholfen und berathen sein und Leib und G»t s"ihnen setzen, damit der lutherische Glaube nicht hervorbreche. Auf solches haben die Walliscr zu 1.wortet wie oben bemerkt ist und gefordert, daß die Personen genannt werden, welche solches vorgegeben habe»,zu 2. es sei wahr, daß einige Ehrenleute ihre Kinder an genannte Orte geschickt haben. Daselbst ^dieselben gut und in aller Zucht gehalten. Wenn das den VII Orten lvidrig sei und sie die betreffe» e>Knaben auf andere Schulen thun und dort verköstigen wollen, so wolle man das geschehen lassen. In Sun>»»''die Boten seien nnverrichteter Dinge heimgeritten. So viel habe man bis jetzt erfahren. Indessen h» ^die anderer Geschäfte wegen ins Wallis verordneten Boten Befehl, weiter nachzufragen. (Siehe Abschied vo21. 26. December, Note 4.) St. A. Bern: Deutsch Missivenbuch S- 0"'