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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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September 154b.

242.

Lucern. 1545, 5. September.

Staatsarchiv Lnccr» : Allg, Absch. Sl. s, k. 447.

Tag der V Orte.

Dieser Tag wurde angesetzt infolge des Schreibens von Bern an Lucern in Betreff des Kornkauss'Es wird beschlossen, nach Neri: zu schreiben, es möge das fragliche Mandat wieder aufheben, weil ein solchefrüher nie erlassen worden und zudem nicht eidgenössisch sei; seine Antwort, die man bei umgehendem Botenerwartet, soll dann Lucern den andern Orten anzeigen. ?». Thomas Paul Castenia (sie) beschwert sich, daß seinemBruder Peter Paul die auf Tagen zu Lncern und Baden bewilligte Licenz auf der letzten Jahrrechnung Z»Lauis abgekündet worden, und bittet, ihm dieselbe wieder zuzustellen, weil es den eidgenössischen Unterthane»cnnet des Gebirgs großen Schaden bringen würde, wenn es bei jener Verfügung bliebe. Da er bereits inden Orten Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug sein Gesuch vorgetragen, so wird ihm in dem Sinne ent-sprochen, daß man dem Marquis von Guasto und der „heischt flacentz" (?) darüber schreiben will. Da llt>darüber nicht instrnirt ist, so wird es ersucht, sich darin nicht zu söndern. Es hat auch jeder Bote die Sackstin den Abschied genommen, v. Konrad von Lanffen, Bürger und Wirth zum Schlüssel in Lucern, bittetjedes Ort um ein Fenster und Wappen in sein neu erbautes Wirthshaus. Heimzubringen. «K. Es wirddie christliche Ordnung und Satzung, welche die V Orte der andächtigen Priesterschaft in der Grafschaft Bade»ans ihre Bitte unter des Landvogtes Siegel gegeben, wieder angezogen und verlesen. Da Uri sie noch »ickstbesiegeln will, so wird die Sache auf den nächsten Tag zu Baden verschoben; jedoch sollen die geschriebene»Artikel bis ans einstimmigen Widerruf aller Obrigkeiten in ihrer Fassung verbleiben, v. Franciscus dtLuvin (?) bittet, in Sachen eines Mordhandels, der seinen Schwager und Francisk de Büren betrifft, w»»möge dem Vogt zu Lauis befehlen, den gefangenen Bernhard Ebella bis zu Anstrag des Handels nicht M<ckstzu martern :c. Aus Gründen, welche die Boten kennen, hat man dann dem Vogt geschrieben, er solle de»Gefangenen nicht frei lassen, aber auch nicht mehr martern, sondern ihn bis zum nächsten gemeinen TagBaden behalten, wo dann Franz de Luvin den ganzen Handel vortragen werde und auch er, der Vogt,Meinung eröffnen könne.

Zu «. Der Abschiedtext ist etwas dunkel; die Ausführung des Details gibt das an den Vogt zu Laust-Jost Freitag, erlassene Schreiben, d. d. Samstag nach Verena (5. September), welches übrigens ohne Belang N '

St. A. Lucern: Bei diesem Abschied. — K. A. Freiburg: Badische Abschiede Bd. 14, beim Abschied vom 19. October iblb-

243.

1545, c. 7. September ff.

Verhandlung einer Votschaft der Stadt Constanz mit den geheimen Rüthen der evangelischen Städte >»der Eidgenossenschaft, Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Mühlhausen.

Wir können folgende Acten mittheilen:

1) 1545,, 7. September. Der Stadtschreiber von Constanz trägt vor den Dreizehn zu Basel vor:sei bekannt, wie der Papst mit seinem Anhang die evangelische Lehre vermittelst geschwinder Practik zu