August 1545.
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Da auf „vergangener" Tagleistung „vor" der Jahrrechnung zwölf Orte sich entschloffen haben, zu schwörenwie von Altem her, so möge man Zürich hiezu bestimmen, weil billiger ein Ort zwölfen folge als umgekehrt.Uri verdankt die Mühe der Boten. Gelange man nicht dazu, daß die Blinde laut des Buchstabens beschworenwerden, so wolle man die Sache anstehen lassen und den Eidgenossen sonst alles Liebe und Gute erweisen,^»as habe früher die ganze Landsgcmeinde beschlossen und man könne hieran nichts ändern. Schwyz unterVerdankung der freundlichen Bewerbung giebt gleiche Antwort. Zug hat sich mit seinen Gemeinden auf eineAntwort vereinbart, welche früher zu Tagen eröffnet worden ist und bei welcher e-o vorläufig verbleibenwill; wenn aber die Gemeinden wieder zusammenkommen, so will es das Anbringen der Boten ihnen vor-igen und das Ergebniß zu Tagen anzeigen. Alle sind urbietig, die Bünde zu halten, sie werden geschworen,oder nicht. Die Boten beschließen, diese Antworten an ihre Obern zu bringen, ihnen anheimgebend, ob siei'u Sinne derselben Boten an Zürich abordnen oder auf andere Mittel denken wollen.
Die Antwort von Luccrn bildet ein besonderes Actenstück! sie allein trägt ein Datum, dagegen keineUnterschrift. Die Antworten der übrigen Orte sind nicht wie die Lucerner in direeter Sprache sondern imreferirendcn Stile abgefaßt und auf Einen Bogen zusammengeschrieben. Der Abschied von Schaffhauscnbringt die Lucerner Antwort und die übrigen formell in einer zusammenhängenden Ausfertigung, im klebrigenwie bei den andern Sammlungen.
Ausnahmsweise enthält das Rathsbuch von Lucern Nr. XVII, k. 23. 5. August (Mittwochen OswaldiNegis), diese Verhandlung vor den. Nathe (?) zu Lucer». Wir fügen aus dieser Quelle zur Ergänzung Folgendesan: Nachdem klein und große Räthe von Lucern ihre (mit dem Text übereinstimmende) Antwort gegebenhatten, nahmen die Boten der vermittelnden Orte einen Verdank und redeten dann werter „mit gar stuntlichenWorten", sie begehren Raths, ob sie vor die übrige» vier Orte auch kehren sollen oder nicht. Die Rathevon Lucern entgegneten hierauf, wiewohl Lncern unter den V Orten das vordr.st" Ort sc. so könne esdennoch hierin nicht rathcn; da die Boten von ihren Obern Weisung erhalten haben, wogen sie thun, wieihnen der Sache angemessen scheine. Ihre». Verlangen, die Antwort schriftlich zu geben, wurde entsprochen.„Ob aber die Eidgnosscn erncmt boten für bed rät (?) begercnd. will ».an inen wilfaren". (Es scheint, derRath habe sich auf einen frühem, von klein und großen Rathen gefaßten Beschluß berufen).
Nach der Bemerkung, alle Orte wollen die Bünde halten, werden sie beschworen oder nicht, fügt dasAppenzeller Exemplar ein: Die Boten wissen ihren Herren über Folgendes zu berichten: Als der Bote vonAppenzell zu de» übrigen nach Baden gekommen war. habe er angezeigt, ihn. sei aufgetragen, wenn d.e vonFreiburg und Solothurn ihre Boten ebenfalls abfertigen, um mit denen der fünf andern Orte zu den V Ortenzu reiten, so soll er mitreiten, sonst aber heimkehren; da nun die von Freiburg niemand verordnet haben, sowolle er wieder verreiten. Hierauf habe» die übrigen Gesandten aus triftigen Gründen, namentlich, damit „.andesto stattlicher reiten und handeln könne, sich des Boten von Appenzell insoweit gemachtigt, daß man .hn mit-genommen habe. Da man alle Antworten verstanden und nicht ersehen habe, daß d.e Bünde nicht andersals wie dieselben lauten und es von Alters her gebraucht worden ist, beschworen werden Wollen, so Wolleman das an die Obern bringen, ob man nach Zürich berichten und es ansuchen wolle, zur Wohlfahrt gemeinerEidgenossen die Bünde nach ihren, Buchstaben zu beschwören, oder ob man andere, beiden Parteien genehmeMittel finde, »vorüber auf den, nächsten Tage jedes Ort Antwort geben soll.
Nach dem Appenzeller Exemplar abgedruckt bei Zellmeger: Urkunde» zur Geschichte des Appeuzell.schm BalkeS, Band III. Abthi. s. S. --Ii.