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August 1345.
zum Nachlasse stehen wollen, so wird das zugebrachte Gut der Frau vorweg geschätzt; dein wird dann sovu„zugebeil", daß die Gelten nicht bezahlt werden können. Das will man heimbringen und die auf Bartholom»hineingehenden Boten beauftragen, eine der Sache angemessene billige Satzung aufzustellen. ». Vor Jah^bals der See in Bollenz allsgebrochen ist, hat das Wasser große Steine über die „Gletty" gegen Bclleitzherabgetragen, die denen, welche die Burren führen, schädlich sind, weßhalb die von Bellenz gebeteil habe»,ihnen zu verwilligen, für drei Jahre den Burren einen Zoll aufzulegen, um aus diesem Gclde jene Ste«^wegzuschaffen. Mail hat ihnen dieses gestattet; doch soll man solches nach Livinen, Bollenz, NivierMisox, von woher die Burren geführt werden, schreiben, und sollte jemand etwas dagegen einzuwendeil habe«,so soll er solches zu Bartholom« den Boten zu Bellenz anzeigen; die sollen es dann heimbringen. Erfolgskein Widerspruch, so soll die Sache zu Vellenz verschrieben werden; wird der Zoll bezogen und werdendie Steine nicht weggeräumt, so sollen die Bellenzer das bezogeile Geld wieder erstatten lind gewärtig^,was man weiter über sie verfüge. Ii,. Johann, ein Sohn des Ambros von Prada, hat den Do»üM,genannt Treophagin (?) von Ravecchia in Nappels getödtet, sich jedoch mit des letztem Freundschaft vertragt'Die Bellenzer bitten nun um die Liberation des Betreffenden. Der Bote von Unterwalden hat nur Instruction,anzuhören; Uri und Schwyz aber sind einig, die Liberation zu ertheilen, wenn der Handel sich so verhakwie er berichtet worden ist; andernfalls soll ihren Obern vorbehalten sein, nach ihrem Ermessen zu verfügt»I. Die Söhne des Hauptmann Baptista de Codeburg haben ihr Gut und väterliches Erbe ihrer Mutter a»Lebenszeit übergeben und verlangen, daß man dieses bestätige. Es wird ihnen entsprochen mit dem ^behalt, wenn benannte Söhne Frevel verüben würden, über die die Obern ein Mißfallen empfinden ivürdcMsoll den letztern freisteheil, diese Bewilligung zu widerrufen.
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1543, 5. August (Mittwoch nach St. Oswalds Tag) ff.
KantonSnrchiv Basel: Abschiede 1S40. Kaiitonsarchiv Solothurn: Abschied- Bd. L?. Ka»to»Sarchi» Schaffhaiis-n: Absch"^'
Landesarchiv Appenzell: Besonderer Act.
Voten der Orte Glarns, Basel, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell finden sich bei jedem einzeln'der V Orte Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug ein und suchen dieselben zu bewegen, in Bcllcder Beschwörung der Blinde das von Zürich vorgeschlagene Mittel anzunehmen. Luceru antwortet,es früher zu Tagen sich erklärt habe, sei es jetzt noch entschlossen, die Bünde zu beschwören „in und mitdem Eid, wie die Altvordern zusammengekommen und wie seither die Bünde jeweilen wieder erneuert wordclsind. Welche Orte solcher Art nach dem in den Bünden enthaltenen Buchstaben mit Lncern schwören wollc>»mit denen wolle es die Bünde auch erneuern; wollen einige Orte nicht schwören, so wolle Lucern destz»ungeachtet die Bünde an ihnen fromm und ehrlich halten wie bisher. Auf Verlangen wird diese Antwoden Boten schriftlich gegeben. Obwalden gibt mit seiner Gemeinde, nachdem es erörtert hatte, was ih»^das von Zürich vorgeschlagene Mittel an der Religion, dein Landfrieden und den Bündeil schaden mMistc,die Antwort, es könne von seiner frühern Meinung nicht abgehen; es wäre angemessener gewesen, nachzu gehen und dasselbe zu vermögeil, gemäß dem Anerbieten der Orte zu schwören wie vor Altem. ^Orte dieses thun wollen, denen wolle Obwalden auch schwören. Nidwalden gibt die gleiche AntMd