August 1545. 521
immerhin behauptend, ihre Meinung sei nicht die 'dM^efetzt wordm^mnZ^lle und Paßgelder, diedem Commissar gesagt, er habe gefehlt, denn er scr ^ Gericht rurd Recht zri halten;
'hm nicht aufgetragen sind, zu beziehen, sondern um weiteres Einsehe» thun. Alle drei ließ man
wurde er seinen Befehlen nicht nachkommen, so ^ ^ „wglich soll man dasselbe
schwören, das den armen Leuten abgenommene Gc . verfügen, wie es die III Orte recht
Wen wieder zustellen; kann das nicht geschehen, ^ wurden aber ihre Herren hiemit
bedankt. Die Boten von Uri stimuren für rhre Person »tun Schreiber hat man keine besondere
"'cht einverstanden sein, so wollen sie srch mcht ^ .^er die von Nri gebraucht, weßhalb diese
Schuld gesunden; der Portuner aber hat einige s.. seine Antwort gehört und seine
'"einen, daß er da nicht mehr ihr Amtmann sein solle. ) Ewalden ihm das Beste gethan
Jugend, Unwissenheit und Unverstand betrachtet hat, haben ) )-> ^ ^ ^ stündlich bitteir, ihren
und ihn für dermalen bleiben lassen; doch soll er 'e)iifam Iwraelialten er habe den Peter Marter«««.„Mich .»», D°m C°m».«°r
l'derrrt, obwohl ihm ein Anderes befohlen won ur ^ ^Verhandlung von Schwpz verbleiben,
handelt wordeii. Für den Fall, daß dein (o wäre, las, ^ Costa,rea Gemeinschaft im Korn
^ Die weitere Anschuldigung, daß er, der „ einen Untersuch des Handels ankommen
gehabt habe, stellt der Commissar gänzlich " Abreve uu ^ Btrrtholomä hineingehen, befehlen,
>-»», «m> WM d,.,. An, WM. l,-i,.,w,nM w.d d.n ^ st,
» Sachr „achjnlmsm, stndm sw -„«»». TrnAmg »nlmig. IM,
dasselbe heimbringen. ,t. Octavian de Vurgo un ' ^ Grafschaft verbannt sein sollen,
^ sie den Frieden gegen Peter Marter halten wollen, . i ^ geschworen haben. Man hat
schweren sich dessen und anerbieten sich, den Frunui zu ' ^ zugestellt, das er ihnen vorlesen soll,
MM ihneii die Tröstung erlassen und dem Commißar ^ mit Peter Marter etwas
Agenden Inhalts: Sie sollen gemäß Lrlnete^ „nt dem Rechten
-" handeln, so sollen sie desnaheu ^ ^ ^g^en sie etwas vornehmen, das dem Frieden
ledigen; dem Commissar sei besohlen, Ausgcht zu > 'c^^^üchige und meineidige Leute; ihnen fei'"cht gemäß wäre, so würde man über ste "chten ' Dem Connuissar
Mich untersagt, in der Grafschaft Bellmz ^ ^ gegen Peter Marlers „Tubhus"
'st besohlen worden zu verschaffen, daß die Schutzlocher >n ^ ^ ^ ^ Curtisanen (zu dulden),
Jossen werden. 5. Mau ist einhellig, " ^ ^ ^ gestorben ist. zu gestatten und
euw Anwartschaft aus eine Pfründe, bevor ,er P , ^ ^as soll unter
°'"em eine Pfründe zu verleihen, bevor er Pues s ^gezogen, wie auch der Vogt zu Luggarus
UI Orten verbrieft werden. 5- Die von Un ^ ihm das vo.. de., Boten der
w Portugaleseu geranzet und ihnen Paßgel, . H b ^ Zither wieder gethan. Das
Genossen, die auf der Jahrrechnung waren ^en, wodurch großer
Msache solchen Uu^ dast einige ^ hievon abstehen und
^chteil erwachse. Auf dieses hat andernfalls würde man es seinen
Me Leute frei fahren lassen, wie es d'e E'^ °n ^ ^
jemand Mt, der verschuldet ist, so daß die Crben nicht