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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1545,

230.

Maltis. 1545, 25. Juni (Donstag nach Johann Baptist). Jahrrechnung.

Staatsarchiv L'ilcern : Lauis und Luggarus Abschiede, k. 68. Staatsarchiv Zürich: Supplemente der ennetbirgischen Abschiede 1513—157L.

StaatSarcliiv Bern: Allg.eidg.Abschiede k. 57. L'andeSarciiiv Schwyz: Abschiede. StantonSarcliiv Basel: Abschiede 1513—46.

KantonSarchiv Freiburg: Abschiede Bd. 103.

Gesandte: Zürich. Jtelhans Thumysen. Basel. Hans Bolschüch. Freiburg. Hans List. (Andereunbekannt.)

t». I. Der Seckelmeister liefert die Landsteuer ab mit 7026 Pfund und 19 Spagürli an italienischeund Sonnenkronen (1 Lauiser Pfund — 10 Kreuzer; eine italienische Krone 116 Kreuzer; eine Sonnen-kröne 119 Kreuzer). 2. Die Commune Sonoico giebt 640 Pfund obiger Währung. 3. Die Commune Morcogiebt 320 Pfund obiger Wahrung. 4. Die Commune Ponte giebt 392 Pfund 3 Spagürli gleicher Währung«5. Den Zollbcständern werden auf ihre Klagen hin an der Zollpacht von 1220 Kronen für das letzte Iafst320 Kronen nachgelassen mit Rücksicht auf den bedeutend geringem Ertrag des Zolles in Folge von Krieg,Theurung und Seuchen und der geringen, weil verhinderten Korneinsuhr aus Mailand, nachdem genauekundigungen und die Einsicht der Zollbttcher zu Campione, Codelago und Riva die Nichtigkeit der Angaben derZoller herausgestellt hatten. 6. Zoll und Bank zu Mendris ertrugen 100 Kronen. I». Der Statthalter zu Laui-'macht die Anzeige, vor Jahren habe ein gewisser Stefani den Hans Wiekbesscr dermaßen verwundet, daß er »achzwölf Tagen gestorben sei; der Thäter habe sich dann mit den Kindern des Erschlagenen abgefunden, und bitä'nun um ein Geleit heimzukommen, oder den Handel in den Abschied zu nehmen. Heimzubringen, e. Luciaeröffnet, letztes Jahr sei auf einer Kirchweihe zu Condelego (Codelago?) Einer von einigen Gesellen, bei denender Fechtmeister genannt Moor, ihr Ehemann, sich befunden habe, umgebracht worden. Der trage keineSchuld; aber weil die übrigen Alles ihm zulegten und er als Fremder keine Hülfe hatte, sei er aus deinLande geflohen und nachher verrufen worden und nun über vierzehn Jahre landflüchiig gewesen. Sie bitteum seine Liberation. Heimbringen, um auf dem nächsten Tag zu Baden darüber zu antworten. <1- ^waltete ein langer Handel zwischen Jacobo Ossutio und Miser Francisco della Rigia in seines und seiu^Vetters Jo. Antonio Namen, betreffend eine Vergabung des genannten Antonio an besagten Jacobo.Gunsten des Jacobo sind zu Lauis und in Baden einige Urtheile der eidgenössischen Boteil erfolgt. Daru^'und über die betreffende Vergebung beklagt sich nun Antonio mit seinem rechtgebnen Vogt, weil er als„thorrechtig mentsch" zu dieser Vergabung verleitet worden sei. Jacob dagegen verlangt bei den erlassen^Urtheilen zu bleibeil, weil die gegenwärtigen Boten für Milderungen keine Gewalt besitzen. Man hat »nagefunden, daß Jacob vorgegeben habe, wie Antonio ein geschickter Gesell und Kaufmann sei und diese SchankMi!gemacht habe, weil er in Sicilien hinlänglich Vermögen besitze; durch solche Vorgaben mögen die betrcflsenden Urtheile erwirkt wordeil sein. Man wird nun vom Gegentheil überzeugt; denn man sieht offenbare)an der Person des Antonio, daß er „ein schlecht thorrechtig mentsch ist ohne allen verstand"; zudem hat »wuerfahren, daß er auf Erden nichts Anderes habe als was er verschenkt hat; auch ist der angeführte Sp>'»0nur erfolgt in Betreff der Ansprache, die benannter Franciscus, nicht aber Jo. Antonio auf die betreffen^Güter hat. Man will daher die Sache heimbringen, zu Baden darüber verhandeln und soll jeder