Juni 1545. 509
erster» Exemplars zu verbessern; wo dieses vorgekommen, wurde in bedeutender» Fällen den bezüglichen, in Parentlwsegegebenen Correcturen die Quelle beigemerkt, in unbedeutender» aber auch unterlassen c.n.^ erlaubte sich
die Nedaction beizufügen; die Überschrift des Abschnittes III rührt ebenfalls von der letzter» her.
Zu n»n. 1545. 11. Juli (Samstag vor Margaretha). Zürich an Schaffhaus«.. Hans Wilhelm vonFulach. Hintcrsäß zu Zürich, und sein Sohn Jacob haben tue von Zürich verständigt, wie Schasshansen denKauf um das Dorf Ostcrfingen und Zubehör, den Wilhelm seinem Sohne ^acob zur Bezahlung der ver-sprochenen Heimstcuer gegeben habe, beziehen und ihm die Kanfsstlininc erlegen wolle. Die vonhierüber die von Zürich um Rath ersucht. Daneben haben letztere vom Aiüvalt rhrcr Burger. der Grafu. vonSulz, in der Grafschaft Klettgau. in deren hohen und Niedern Obrigkeit Ostcrstngew welches von den Grafenvon Lupfen zu Lehen gehe, gelegen fei. ein Schreiben erhalten, des Inhalts, daß ^acob von Illach rhu umBeistand ersuche, damll chl/das Seinige nicht entzogen werde. ..nnt fürschlag geburl.chen rechwW Csei man von den Rathsbote» von Zürich, die auf der letzten Jahrrec nnng zu Baden gewesen. W'GW w°^ «was in Betreff dieser Angelegenheit gemeine Eidgenossen an Schaffhauscn geschrieben haben. D s )die Eidgenossen, als auch'der Amtmann im Klettgau und die von Znnch der MeiN.Ms.nd incht g eich dnoscharfe Recht zu gebrauchen, sondern zuerst die Güte zu versuche», so bitte man den ^ob ^on Fulach be.dem. was ihm der Vater zur Heimsteuer und Ehcsteucr übergeben, bleiben zu lasten, oder sonst sich freund-schaftlich mit ihm zu vertragen, wozu die von Zürich ohne eigenen Vorthcrl das Mögliche beizutragen erbot.gseien; andernfalls möge nur» wenigstens gemäß den. erfolgten Rechtbieten das Recht mit den. von Fulachbestehen, da wo dieses sich gebühre. Würde etwas Anderes erfolgen, so möge man bede.llen was d.e vonZürich gemäß ihres Burgrechts ...it den Herren von Sulz auf deren Anrufs
Zu i.i. 1545, 4. September. Basel. Morelet an die Eidgenossen. Auf dem letzten Tag zu Badenhabe man sich bei ihm dringend für ..Gers Schenek" (Schenk?). Kaufmann von St Gallen verwendet, we. derHerr von St. Andre. Gouverneur von Baponne. dessen Habschasten m.t Beschlag belegt («prrvo») habe.In. Vertrauen, daß jener die Wahrheit angegeben, habe er. Morelet sich an den Kon.g gewendet und dieservon dem Herrn von St. Andre Bericht eingezogen, der die Sache aber ganz anders erzähle. Die bezuglicheAntwort gehe dahin: Als der Herr von St. Andre als Statthalter des Königs rn Gr.yenrre war, zur Zell,als zwischen den. Kaiser und den. König Krieg waltete, sei ihn. genannter Scherrek als e.n alter Drenstmanndes Kaisers, der in der Provence einige Hauptleute und andere rechtschaffene Personen....?.., zugeführt
Worden. Es habe derselbe dann eingestanden, bei de». Kaiser in dessen Kriegen gegen den Kon.g gedient zuhaben. Dieses Gestündniß hätte de» Herrn von St. Andre befugt, den Scheue! gefangen zu halten und zurZahlung einer Nanzion zu veranlassen. Mit Rücksicht auf die zwischen dem Kon.g und den Eidgenossenbestehende Freundschaft aber habe er ihn ohne alle Belästigung zurückkehren laste». Als dann der Herr vonSt. Andre letzthin in Pcrpignan („Perpignon") gewesen, sei Schcnck n> Begleit von vier oder frinf ,Mlpt.leuten. die damals im Dienste des Königs waren, vor ihn gekommen, wobei d.e gleiche Klage wieder geführtWorden sei. Da sich ...... Schenek gegenüber der ihn. erwiesenen Gutthat so undankbar benommen habe so
fordere der Herr von St. Andre, daß die Eidgenossen .h». diesfalls Gerechtigkeit widerfahren lassen u.^Schenek ihm gefangen überliefern. Deßhalb habe er dessen Habe m.t Beschlag belegt, um eure gebührendeRanzion zu haben («et 1e lui ronvownt prwonnner oomme loro gu'rl Int prrve xorrr °n -rvo.r teile
" ^ > St.A. Zürich: Acte» Franlreich.
vuneou gn'il appurtrent.»)
Schreibweise und Redaction dieses französischen Briefes bieten derartige Schwierigkeiten dar. daß die gegen-wärtige Ueberarbeitung desselben nur mit allem Vorbehalt gegeben werden darf. Den. hier ausgezogenen The.ledes Schreibens vorher geht eine lange Erörterung, daß Morelet wegen Krmnkhcllsumständen lä^
Geschäften gegenüber der Eidgenossenschaft nicht habe obliegen können. Den Schluß des Schreibens bildenMittheilungen über die Forderungen des Hauptmanns Hans Reinhard in Basel, ohne daß e.n Zusammen-hang mit Verhandlungen eines bestimmten Tages ersichtlich wäre.