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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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492 Juni 1545.

besessen habe, sondern bald nachher gestorben sei; sie bitten die von Zürich, wenn immer möglich dem Bärlt(im") etwas zurückzustellen und zu schenken. Dieselben Gesandten begehren bei denen von Zürich, esmöchte dem Jos Oschwald der Schaden, den er durch die Linth empfangen, abgetragen werden. «. Land-ammann Dietrich Jnderhalden von Schwyz eröffnet, es habe vor einiger Zeit der Abt von Einsiedeln seinenHerren vorgetragen, das in der Grafschaft Baden liegende Gotteshaus Fahr sei dem Gotteshaus und demHerrn von Einsiedeln zugehörig und es sei der letztere gemäß den Stiftungsbriefen und seinen eingegangenenVerpflichtungen schuldig, daselbst den Gottesdienst zu erhalten. Wirklich habe der Amtmann daselbst ein oderzwei Mal Messe lesen lassen, was weder denen von Zürich noch sonst jemand zu Trotz oder Nachtheil geschehensei. Da nuu das Gotteshaus in der Grasschaft Baden liege, so bitte der Abt, die von Schwyz wollen »ntden übrigen sieben Orten verschaffen, daß er daselbst die Messe und den Gottesdienst halten lassen dürfe.Auf dieses erwiederu die Gesandten von Zürich, si^ hätten sich dieses Anzugs uicht versehen und umsoniehrgewünscht, daß der Abt ruhig geblieben wäre, weil er vor kurzer Zeit bei ihren Herren das Burgrccht an-genommen und dabei viel Gutes erboten habe; sie verlangen übrigens die Sache in den Abschied. Das wirdbewilligt in der Meinung, daß sie auf dem nächsten Tag gebührliche Antwort ertheilen werden. »»» DieGesandten von Bern verwenden sich dafür, daß wegen Hans von Meßbach sel. Erben und Frau BarbaraHübscher als GemahlinThassirgirole" (?) an den König von Frankreich geschrieben werden möchte. Hiebeierinnert die Gesandtschaft von Lucern daran, wie Bern in andern Fällen, wenn es sich darum handle, aufdas Ansuchen einzelner Personen sich an den König zu wenden, sich hiemit nicht beladen wolle, sondern jeweile»austrete; es wäre aber eidgenössischer und würde den betreffenden Leuten mehr nützen, wenn man gemein-schaftlich schriebe und kein Ort von dem andern sich sönderte. ?»l». Cristan, ein alter Mönch des Conventsvon Frienisberg (Frenasperg") eröffnet, er könne Alters wegen keine Pfründe mehr versehen; in Essen »ndTrinken unterhalte ihn der Abt von Wettingen; aber er habe weder Kleider noch einen baaren Pfenning,aus dem er etwa ein Badgeld bestreiten könnte; er bitte die Eidgenossen um Gottes willen, die von Bernzu vermögen, ihm sein Leben lang jährlich etwas zu seinem Unterhalt verabfolgen zu lassen. Man ersuchtdie Votschaft von Bern, ihre Obern freundlich zu bitten, dem alten Herrn zu entsprechen, vv. Mit Rücksichtauf die verpflogene Verhandlung über das Beschwören der Bünde finden nachträglich die Boten von Glarus,Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell für rathsam, daß ihre Obern eine Botschaft zu denV Orten schicken, sie auf das höchste zu bitten, das Anerbieten Zürichs anzunehmen, wodurch diesesinen"bewilligt hat,daß einer unter inen, wöllichen sp darzu verordnent, inen den eide geben möge"; sie möge»sich gütlich hiemit begnügen in Betracht der schwierigen Zeitläufe und Practiken. Es soll nun jeder Botediese Meinng an seine Obern bringen. Jedes Ort soll dann seinen Entschluß auf Maria Magdalena Tag(22. Juli) nach Glarus berichten. Sind die sechs Orte einig, eine Botschaft zu schicken, so sollen die vonGlarus einen Tag und einen Ort, sei es Einstedeln, Bremgarten oder einen andern bestimmen, wodann jedesOrt unfehlbar seine Votschaft dahin senden soll. Als der Bote von Freiburg hierin nicht einwilligen, sondernbei seiner frühern Antwort beharren wollte, hat man ihn ernstlich ersucht, seine Obern zu bitten, um derübrigen fünf Orte willen sich hierin nicht zu söndern. Zu gedenken wegen des Fensters zum Löwen

in Baden, vv. Zu gedenken, wie der Landvogt zu Baden, Niklaus Jmfeld, des Raths zu Unterwalde»,um ein Fenster in sein neues Haus zu Unterwalden gebeten hat. tk. Hans Melchior Heggenzer zu Wasselstelze» legt im Namen der Negierung des römischen Königs zu Innsbruck wegen des Abforderens undder Unterthanen derer von Schaffhausen ab dem Landgericht zu Stockach schriftliche Antwort vor.