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Juni 1545.
Leib und Gut bestrafen.- Da man vernimmt, daß das Kloster in Allein nicht 10 Gulden schuldig, dagegenfür etwa 2000 Gulden Gläubiger sei und daß jetzt 500 Gulden baar vorhanden, so hat mau den Schaffnerbei dem Amt gelassen, mit dem Auftrag, treulich hauszuhalten, alle unnöthigen Kosten abzustellen, keine»Wein oder Brod auszuschenken oder zu verkaufen, außer für alte kranke Leute und Kindbetterinnen, auch keinHolz mehr zu verkaufen noch zu verschenken, nur wo der Eine oder Andere zu bauen habe, möge er einenStumpen oder mehr zu kaufen geben oder schenken, je nach Notdurft und Umständen. «R. Es wird berichtet,wie zu Genf ein Unfall begegnet sei, indem Einige eine Salbe von giftigen und unflätigen Dingen gemachthaben, wovon Jeder sterbe, dem etwas an die bloße Haut gestrichen werde. Die Genfer haben dann wohleinige Thäter eingezogen und gerichtet; da mau aber nicht weiß, ob nicht etliche derselben entronnen undin unser Land gekommen, um auch die Unfern zu vergiften, so wird au die von Genf geschrieben, sie mögenberichten, ob Jemand entwischt wäre, und allfällig die Personen beschreiben, damit man auf sie Acht habenund sie nach Verdienen bestrafen könne, v. Der Bote von Lucern eröffnet laut Instruction, SchultheißFleckenstein habe seine Sache durch biedere Ehrenleute genügend dargethau und glaube, es möchte bei gründ-licher Untersuchung zum Vorschein kommen, daß die Sache „nicht also" (wie Moresin sagte) sei, daher wünscheLucern, daß man ihn für verantwortet halte, indem er sich zu weiterer Rechtfertigung bereit erkläre. ErkannUMan erachte ihn dieser Sache halb für wohl verantwortet und wolle ihm alles Gute vertrauen, t. HeUMorelet zieht an, daß man gemäß dem Frieden und der Vereiuung den Feinden des Königs keinenAufenthalt gestatten und ihnen auch keine Büchsen, Pulver, Harnische oder andere Waffen solle zuführe»lassen; in jüngster Zeit seien aber durch unser Gebiet für den König von England Büchsen und andereGewehre geführt worden; er begehre, daß man solches nicht mehr gestatte. Darauf hat man au die III Bündeund die Landvögte zu Lauis und Luggarus geschrieben, sie sollen auf Güter, welche nach England geführtwerden, wohl Acht geben und sie bis auf weitem Bescheid zurückbehalten; ebenso will jedes Ort in seinem Gebictdie nöthigen Vorsorgen treffen. K. Ammann Aebli von Glarus ersucht Lucern, dem Vogt Sträbi auf dewnächsteil Tag das Fenster zu bezahlen, das ihm versprochen worden. I». Die Boten von Zürich ziehen a»,es haben ihre Herren auf einem der letzten Tage den eidgenössischen Boten eine Schrift Übermacht, worinbestimmt sei, in welcher Probe ihre Meister Goldschmiede das Silber verarbeiten; das werde nun in einigenOrten nicht so gehalteil, woraus der Eidgenossenschaft viel böse Nachrede erwachse; da nun Zürich unser Loblnid Ehre zu fördern wünsche, so begehre es nochmals, daß man die Goldschmiede in allen Orten anhalte,das Silber in gleicher Probe zu verarbeiten, damit ihr Silberwerk überall, wo es feilgeboten werde, nebe»audcrm währschaft sei und die Probe halte, i. Da ein Gerücht ausgeht, daß Einige das Korn auf derHeide kaufen und zusammenschütten, um abermals eine Theurung zuwege zu bringen und den armen Mcm"zu drücken, so wird an alle Vögte geschriebeil, sie sollen dies bei Leib und Gut verbieten; es sollen dwBauern auch bei ihren Häusern oder in den Mühlen nichts verkaufen noch kaufen, sondern jeder, was er z"verkaufeil habe, in die Städte auf die freien Märkte bringen. Das soll auch jeder Bote heimbringen, da»»tdie Obrigkeiten in gleicher Weise Mandate erlassen. Ii.» Die Hauptleute, welche dem König von Frankreichill der Picardie gedient, bitten (abermals), bei dem Gesandten Morelet zu verschaffen, 1. daß er ihre Ansprachefür den letzten Monat bezahle; es sei dies nur der Vereinung gemäß (Wiederholung); in den zwanzig Tag?»haben Viele nicht heimgelangen könneil, ja manche seien auf dem Wege erkrankt, gestorben oder umgebrachtworden, und einige erst im zweiten oder dritteil Monat heimgekommen. 2. Einige Hauptleute fordern, daßfür die Todten, denen fiir den letzten Monat nur 3 Krone» gegeben worden, der ganze Sold gemäß ihrer