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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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482 Mai 1545.

Ihn befremde daher nicht wenig, daß die genannten Städte sich soweit mit seinen Unterthanen behelligen-daß sie sich selbst um Sachen bekümmern, die Gericht und Recht betreffen und das als eine grausame Straftbetrachten, was gegen jene verfügt worden sei, die sich wiederholt gegen den König aufgelehnt und ungehorsamerzeigt haben und sich somit ihrem Evangelium, dessen sie sich nach der Meinung der benannten Städteberühmen, sehr ungemäß halten. Die Waldenser und andere Ketzer, die der König auch bestraft habe, ftie"beinebeus mit solchem Jrrthum behaftet gewesen, daß sie kein deutscher Fürst, noch eine Gemeinde in ihr^Landen dulden würde, wie denn auch der König sie in den seinigen nicht leiden möge. Er bitte daher dirStädte, in ihren Schreiben so ungereimte Worte wie i grausame und scheußliche Strafen, zu müßigen, so baßman ihnen nicht mit rauher Antwort begegnen müsse. Der König verwundere sich wirklich, wie die Städü-die sich sonst bisher so weise benommen haben, einen so unbegründeten Brief schreiben mochten.

K. A. Zürich: A. Franlreich-

Zürich schrieb bereits am 30. son ein des leisten tag") Mai im Namen der fünf Städte an denKönig. St. A. Bern: Actenband Frankreich I, sine <1nio bis 1560, lateinisch und deutsch; K. A. SchaftHausen: Correspondenzen; das hier liegende Schreiben von Zürich an Schaffhausen vom 16. Juli (DonMnach Margrethen) erwähnt die Antwort des Königs, wie erein willen zur fach und uns vormals ou)geantwnrt hat".

22k.

Arminen. 1545, 23. Mai (Pfingstabend).

Llindeiiarchlv Tchwyz: Abschiede.

Tag der III Orte.

t». Es wird angezogen, zn Bellenz seien ungefähr achtzehn Personen, welche weder beichten noch K""Sacrament gehen; das komme daher, weil sie neben ihren Eheweibern Huren haben. Da die Boten glaub^bihren Obern damit nicht zuwider zu sein, so haben sie sich vermächtigt, dem Commissar zn schreiben, ordie betreffenden Personen ausfindig machen, sie gütlich ermahnen, und wenn dies nicht helfen würde, mitWiderspenstigen so verfahren, daß sie gehorsamen. I». Die von Vurgo (Codeburgo) sind vorgeladen ivoid0daber gemäß der Verantwortung des Camillus erst an: letzten Mittwoch; er begehrt daher einen andernMan schreibt ihm, sie sollen auf den 6. Juni erscheinen und zwar mit allen Gewahrsamen, deren sie ^behufs ihrer Vertheidigung gegen die Klage, daß sie dein Commissar Geld geboten haben, wenn er den 4'^Marter ans die Seite schaffe, zn bedienen gedenken, v. Dein Commissar wird geschrieben, wenn E»Dudcschg's Handel gegen des Krämers Sohn nicht gütlich beigelegt werde, mögen sie ans ihre Kosten >ndem gleichen Tag zn Brunnen erscheinen. »I. In Betreff derSpectatifen" (Exspectanzen), um die es wjetzt zn Bellenz handelt und die später anderwärtig zur Sprache kommen möchten, will man dermalen ^Commissar nicht schreiben. Da man von keiner bezüglichen Verkominniß weiß, so ist abgeredet worden/ "dem nächsten Tag mit Vollmacht zu erscheinen, um eine solche zu errichten; doch in der Meinung, daßeiner Person dadurch zum priesterlichen Stand soll verhelfen können, daß man ihr ein Beneficium Pft ^lidig sprechen", nachdem sie zum Priester geweiht sein wird. v. Der Vertragsbrief betreffend diesoll zu Giornico (Girnis") liegen. Es sollen nun die von Uri beförderlich sich um eine Abschrift bewtt'ß^damit man den armen Leuten mit einer Antwort begegnen kann. l°. Zu gedenken, was mau dem ,der Nivier wegen der Klage der Kaufleute in Betreff des Sustmeisters und der Snst geschrieben hat. K« ^Commissar ist zu schreibenvon wegen der Harnast und büchsen für zu verfahren lassen und die kouffllll