Mai 1545.
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gezogen sind, anzuhalten, den genannten Übernammen haben, sei man verpflichtet,Schnms, den die von Schwyz über den Abt und das Gottu.h ^ ^ Richten und GebietenWe bei ihren Freiheiten nach Möglichkeit zu /^"dha uu^ . jeder, der hier haus-ier von Schwyz, „in und vor dem land , ui c .i ^ seinem Tode der Fall gegebenWlich ist. s,ch der wiximw, Ei»-«»st »d>q°n I» ""j ^ ^ -injuwmdm kzwib-n,w--d.„. Das ha. mm, »uch dm,n °°n Avi-mM hm m,ch -mm Z-d.i
^ es thun mögen, und niemand sich zu beklagen habe. D H sMen die den Fall gegeben
"us welchem die Namen einiger zu Schwyz und anderswo gestorbener pp ° ^ ^
haben, mit der Bemerkung, was jeder gegeben habe, woraus zu entnehme» ist, daß stch meistNeues handle. ^ AbtU 2 S. soo. Di- Qu-llcn«naabc fti»^ sich ebcnsalls
Abgedruckt bei «ell.ve«er: Nrlunben zur Geschichte de-appenzell^ beim Stifts-, Stadt, »ud iiun.bu-urch.v
au, diese- W-rl, da- unserer Miltheilung -mz.g «IS Grundlage diene-. vz uEt. Gallen blieben ahne Resultat.
225.
Aaralt. 1545, 22. Mai (Freitag vor Pfingsten).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. IS, I. ISS. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede Ich, I. S.S.
Tag der evangelischen Städte Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, St. Gallen.
Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Lavater, Burgermeister. Basel. Bernhard Meyer, Pannerherr und^ Raths. Schaffhausen. Alexander Peyer. St. Gallen. Ambras Eigen, Seckelmeister. (Bern nicht^kannt.)
Bor den Nathsboten der Städte Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und St. Gallen berichtet Johannu eüli, Verkünder des göttlichen Wortes zu Genf, über die Verfolgung der Waldenser und trägt diesfallsbbr. Vor ungefähr drei Jahren habe das Parlament zu Aix („daix") über die Waldenser in der Provence"Uc Sentenz erlassen, des Inhalts, wenn sie sich nicht freiwillig in's Gefängniß ergeben und den Strafen^ bterziehen, werde man sie mit Weibern, Kindern und allem Hausgesinde tödten und ihre Dörfer von Grund^ zerstören. Das sei einige Male verflicht und zu einem Angriffe ein Zug gesammelt worden, doch ohne90lg. Hinwieder haben die Bischöfe in Frankreich („ire") versucht, sie „von Christo abzuführen". Diesen^Uwartetcn Ue, sie wollen lieber Alles erdulden, als die wahre Religion verlassen. Nach („über") einem" '^u Jahrx hghe haini der König diese Sentenzen aufgehoben und suspendirt, bis er selbst die Sache
^^Rcht habeil werde. Er habe sodann zwei Commissarien ernannt, die sich über das Leben und die Religion^ dessen von den Böswilligen geziehen wurden; Calvin besitze ein Exemplar dieser Mandate. Dieselben habe
sie
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Waldenser erkundigen und insbesondere in Erfahrung bringen sollten, ob sie Tumult erregt haben, wie
'Un der König, ohne daß in dem Leben der Waldenser eine Aenderung vorgegangen märe, aufgehoben.^ dieses geschehen werde, habe schon zwei Monate vorher eine fromme Person zu Genf angezeigt, welche
von jemand, den die Waldenser auf ihre Kosten heimlich am Hofe hatten, unterrichtet worden sei.drei Monaten sei nun der „Landvogt daselbst", Primani genannt, der als Gesandter beim Kaiser zu^°nns war, zum Köllig berufen worden. Zu dem haben sich einige der „Brüder" begeben und ihm ihre