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Mai 1545.
223.
Kreyerz (?). 1545, nach 15. Mai.
Verhandlung zwischen Frei bürg und dem Grafen von Greyerz.
Gesandte: Frei bürg. (Peter) Ammann; Hans List; (Peter) Schmidt; «ago» (Franz Gurmel).Wir können nur folgende Auszüge mittheilcn:
1) Instruction. Der Graf bittet, die von Freiburg mögen für ihn bei Umbcrt Perroman, SchulthG-Ammnnn, Reif, Nix und Andern bis 6400 Kronen entheben und ihn diesfalls gegen die Anleiher vertrete»,wofür er die Herrschaft Corbers samint Zubchörde als Pfand einsetzen wolle, so daß wenn er in drei JalP"benannte Summe nicht bezahle, die von Freiburg von benanntem Pfand Besitz ergreifen mögen. Auf Hi»^'sichbringen sollen die Boten mit dem Grafen so sicher als möglich handeln; insbesondere soll des GrastBruder, der Herr von Albona (Aubonne) zu dieser Einsatzung einwilligen; auch wegen der Ablösung,der Herzog von Savoyen darauf gehabt hat, soll protestirt und bedungen werden, wenn die Verfallzeit
die von Freiburg nahe, so soll der Graf die benannte Herrschaft nicht an Andere veräußern dürfen undBetreff anderer Gelten gegen Freiburg gute redliche Währschaft tragen. Wenn möglich soll das Zielauf zwei Jahre ausgedehnt Werden. K> A. Freiburg: Rathsbuch Nr. es vom w. M»>-
2) 1545, 19. Mai. Kleine und große Näthe schwören eine» Eid, das Geschäft geheim zu behalten. D»»^der Graf nicht einen Abscheu bekomme, soll von der Protestation abgestanden werden; nichtsdestoweniger solle»Abgeordneten mit dem Herrn vou Villarsell die „Partungen" bereden und den Handel wieder an den täglmstRath bringen; der wird ihn prüfen und an den großen Rath gelangen lassen. n. A. Frciburg: Rathsbuch Nr. °2-
5) 1545, 21. Mai. Der Rath zu Frcibnrg genehmigt die vom Schreiber wegen der Versatzung von Corbc^gefertigte Minute. i»ui°n>.
4) 1545, 2Z. Mai (Psingstabcnd). Der Rath zu Freiburg an den Grafen von Grcyerz: Man wolle nächstFreitag in Altenryf sein. ib>»ow.
Die Namen der Freiburger Gesandten aus dortigem Nathsbuch Nr. 62 vom 15. Mai.
224.
Schwyz. 1545, 16. Mai.
Archiv des Standes St. Gallen.
Vor Landammann und Rath zu Schwyz erscheint Christoph Schorns („Schorn"), Hauptmann deszu St. Gallen, und eröffnet im Namen desselben, wie alle Appenzeller, sie wohnen im Lande oder ziehe» 'demselben anderswohin, dem Gotteshause St. Galleu „fellig" seien. Zu Zeiten des Abtes Gotthard sei diesf» 'ein Span gewesen, worin die „siben" Orte einen Spruch gethau haben, in welchem das Angegebene festgestvworden sei. Sodann eröffnet der Hauptmann die Copie eines Schreibens von Landammann und Rath "Appenzell des Inhalts, daß im Lande Appenzell Alle, welche daselbst gesessen sind, bei diesem Spruch»und ihn halten wollen; diejenigen aber, welche hinwegziehen, lassen sich jener Gerichte behelfeu, in den»» ^haushäblich sitzen. Ferner legt der Hauptmann einige Freiheiten des Gotteshauses vor, denen gem»ßAbt seinen fälligen Leuten nachjagen möge. Der Hauptmann bitte daher im Namen seines Herrn, de»