474 April 1545.
Zu v. 1) Die Boten der V Orte schreiben unter dem 14. April an die ennetbirgischen Vögte: Vr-Peter Paul Castenia (sie), zu Mailand wohnhaft, sei mehrmals zu Tagen vor gemeinen Eidgenossen erschienenund habe sich erboten, ihnen jederzeit mit möglichstem Fleiß zu dienen, worauf ihm eine Empfehlung an denMarkgrafen von Guasti gegeben worden, des Inhalts, daß sie ihn als Procurator bei S. Durchlauchterkennen Zc. Dann sei dessen Bruder Thomas von Ort zu Ort (in den V Orten) geritten, um von jedembesonders die Fürschrift zu erlangen, weil sie vormals mit Herzog Franz capitulirt, welche Uebereinkunft derMarkgraf zu halten erboten habe; man habe dem Gesuche entsprochen. Nun sei aber der Procurator vonEinigen angeklagt worden, daß er seine Commission nicht den Eidgenossen zu gut kommen lasse, worauf sei»Bruder Thomas ihn auf Tagen zu Lucern gerechtfertigt habe; er anerbiete nun, vierteljahrliche Rechnungabzulegen, wie viel Korn er empfangen. Darum bestätige man die ihm gegebene Commission und beauftragedie Vögte, diejenigen zu bestrafen, welche ihn ungerecht anschuldigen würden. Beim Lucemer Abschied.
2) Dieselben an Or. Peter Paul Castanea zu Mailand, gleiches Datum: Man finde die von seineinBruder Thomas gethane Verantwortung genügend und lasse den ihm ertheilten Auftrag in Kraft, indemman erwarte, daß er seinen Zusagen nachkommen werde Zc. masm.
2l9.
Zürich. 1545, 20. April.
Botschaft der V Orte in Zürich in Betreff der Beschwörung der Bünde.
Wir geben nachfolgende Acten im Auszug, welche das Sachliche der Verhandlung immerhin ordentlichvollständig enthalten werden:
1) 1545, 15. April (Mittwoch nach Quasimodo). Zürich an Bern. Bern verlange laut erhaltenemSchreiben, daß Zürich den Eidgenossen mittheile, sie mögen in Betreff der Angelegenheit des Hans Rüdenvon Meßbach und seiner Brüder ihre Zugesetzten auf den 1. Mai zu Petcrlingen haben. Es wollen nundie von den V Orten auf Misericordia (19. April) wegen etwas Werbung, man glaube in Betreff der Bc-schwörung der Bünde, in die Stadt Zürich kommen. Dann wolle man den Handel und das Schreiben derervon Bern zur Berathung vorlegen und das Ergebniß auf Kosten derer von Meßbach berichten.
St. A.Zürich: Missivenbuch 1543—45, 5. 202.
2) 1545, 21. April (Dienstag nach Misericordia). Zürich an die Rathsboten der III grauen Bünde,wo die zu Tagen versammelt sein werden. Die von Bünden hätten geschrieben, der König von Engl»»möchte gewisses Geschütz aus Mailand über das Gebiet derer von Bünden und Zürich führen lassen, n»fragen, ob letztere hiefür den Durchpaß bewilligen. Man berichte sie, daß die von Zürich bisher sich »uden Kriegen fremder Fürsten und Herren wenig behelligt, sondern jeden frei mit Hab unb Gut durch ^Gebiet haben ziehen lassen (!), daher werde man das betreffende Geschütz, wenn es ungefährlich („ungefah^wys") geführt werde, ungehindert passiren lassen. Da die Nathsboten der V Orte dieser Zeit anderer Geschmwegen zu Zürich waren, so habe man denselben das Schreiben derer von Bünden gezeigt, in der Meinungwenn sie wegen ihrer Vogteien diesfalls etwas zu verhandeln gedächten, sie solches, ohne von Zürich gehindm'zu werden, thun mögen. ibiä°m, c.
Man vergleiche den Abschied vom 12. October 1545, «.
t!) 1545, 25. April (Samstag nach Jeorii). Zürich an Bern. Dem Versprechen, die Angelegenheit betreffendHans Rudolf von Meßbach und seine Brüder den Eidgenossen, die man damals, als Bern deßwegcn iwschrieben hatte, in Zürich erwartete, mitzutheilcn, habe man stattgethan und dem Ammann von Bcroldingcn