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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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467
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März 1545. 467

^kihen bekoinme. 3. Der Vogt berichtet weiter, der Müller habe 11 Gulden 11 Schillinge Lohn und die"n aus dein Gotteshause. Der lasse sich nicht wohl entbehren, es wäre denn, daß man die Mühle umbestimmten Zins verleihen wollte, wodurch die Kosten für den Müller und einen Knecht, den er haben'^lsse, vermindert würden. 4. Der Vogt verrechnet 7 Malter und l'/s Viertel Haber, den er den Schweinen^Akben habe. Dabei zeigt er an, es müsse durch das ganze Jahr hindurch im Gotteshaus ein Eber erhalten^ttden- daneben habe man jährlich 10 bis 16 junge und alte Schweine, die in's Haus gemetzget werden;sur diese müsse man Haber dörren, umschwinaß tränkinen" zu bereiten, und auch sonst, ivie es gebräuchlichsolchen hin und wieder zu essen geben. 5. Hühner und Tauben werden deßwegcn gehalten, damit, wennder Eidgenossenschaft unvermuthet Ehrenleute kommen und man mit Fleisch nicht versehen sei, man ihnen^was zu essen geben könne, da in der Nähe kein Metzger zu haben sei, der in der Eile gebraucht werdeno»nte. g. Kernen und Haber, der in den geineinen Brauch und zu Brod und Mußmchl für die Armenwerde, lasse sich, zumal in dieser theuren Zeit, wenn der Unterhalt und das Almosen wie bisher^'pflogen werden soll, nicht vermindern. Es sei nämlich da eine Kreuzstraße, auf welcher viele arme Leute^rbeikommen, denen, wie den Gerichtshörigen des Gotteshauses und andern Umfassen der Hagel großenSchaden gethan habe, die daher das Almosen nehmen und denen man Muß lind Brod gebe. InsbesondereRuinen an drei bestimmten Tagen jeder Woche die Alten und Jungen, die daselbst dieses (Almosen) nehmen,^ii und heimtragen. Die Gesandten finden auch, daß diesfalls, abgesehen (ußerthalb") von der Theurungwehr als früher gebraucht werde. 7. Mit dem Mastvieh sind 2 Malter 3 Mütt l'/s Viertel FäsenKraucht morden. Das betreffe jenes Vieh, das ins Haus gemetzget worden sei; es seien nämlich Heu undnicht so gut ausgefallen, daß das Vieh hiemit allein hätte gemästet werden können. 8. Mit dem Stutroß^ den Fuhrleuten wurden 2 Malter 3 Mütt 2>/2 Viertel Haber verbraucht. Das komme nicht bloß von^ Stutroß des Gotteshauses, sondern hierin sei auch begriffen, was mit fremden Pferden verbraucht werde,^r man sich bediene, wenn man in der Ernte von unstätem Wetter bedroht sei oder mit dein Zehnten,theilweise vom Gotteshause entfernt liege, überladen sei, oder wenn sich in Betreff der Mühle ein Zufall^gne, wobei die Pferde des Gotteshauses allein nicht ausreichen, das Nöthige zu führen. 9. Für Bauteil^ Fuhrlöhne sind 12 Gulden 9 Schillinge ausgegeben worden. Das komme daher, weil die Höfe desGotteshauses nicht als Erblehen verliehen sind; wenn nun Einer etwas zu bauen genöthigt ist, so habedas Gotteshaus den Lohn und der Meier die Kost zu geben. So sei es in Betreff von Peter Murer, HanSKaufmann und dem Zinggeler gehalten worden. 10. Der Ankauf von Kernen sei dadurch verursacht worden,der Vogt in Folge des Mißwachses, der seit vier Jahren um Dänikon her gewesen sei, von den Zinsleutendas Schuldige nicht einbringen mochte, außer er hätte sie von Haus und Hof treiben müssen; um hiezugenöthigt zu sein, habe er in Betracht, daß Korn und Haber auf dem Felde eine gute Zukunft ver-teil, den Leuten, die redlich zu zahlen versprochen haben, gewartet; dann aber habe der Hagel alle Früchte^'schlagen, weßhalb die Leute auch wieder den folgenden Zinsufgeschlagen" haben. In der Woche vorSonntag Lätare (15. März) dieses Jahres habe er mit einigen Zinsleuten in Beisein zweier Männer^'echiwt; gemäß dieser den Gesandten vorgewiesenen Rechnung seien die Zinsleute dem Gotteshaus schuldigAblieben: an Kernen 399 Mütt 2 Viertel 3 Wierling 3 Jmmi, außer dem, was ihnen abgezogen und^ Geld geschlagen worden sei, wie sich dieses in der nächsten Rechnung finden werde; an Haber 146 MalterViertel, mit gleicher Bemerkung wie beim Kernen; vom letztverfallenen Geldzinse stehen dem Gotteshause^ 139 Gulden 1 Schilling 10 Denar. 11. Das Gotteshaus ist dein Vogt schuldig geworden: an Fäsen