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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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464 Februar 1545.

ihn verhindere, die Hauptleute auf die bestimmte Zeit zu bezahlen; es solle dies aber bei der Entrichtungder Jahrgelder geschehen. Wunderlich soll die Betheiligten bestmöglich vertrösten. (Die Sache der Dießbachwird gar nicht berührt). Folgen Nachrichten über die Verhältnisse zum Kaiser und zu England, aber ohneBelang. Den Eidgenossen soll die bevorstehende Ankunft eines beglaubigten Ambassadoren angezeigt werden.Im Lucerner Abschied Band ibi. 1, 1. 1, ist eine Uebersetznng dieses Schreibens, aber mit der Jahrzahl 1546.

Zu Im St. A. Lucern: Allgemeine Abschiede l,. 1, 1. 170, liegt ohne Datum und Unterschrift einziemlich weitläufiger Bericht (Memorials") über den Erfolg der von den Hauptleuten an den König gesandtenBotschaft, den Cysat allgemein auf 1538 datirt, der aber offenbar hieher gehört und sehr möglich eineofficielle Mittheilung an die Tagsatzung bildete. Der Hauptinhalt stimmt mit dem in den Text aufgenommenenReferate überein.

Zu i'. Rotweil bevollmächtigt diesfalls mit Missive vom 15. Marz (Sonntag Lätarc) Schaffhansett>

K. A. Schnsfhcmscn: Correspondenzen-

Zu x. In den für diesen Artikel bentttzten Quellen bildet Ziffer 2 den Artikel Ic. Nach diesen Quellengeht der betreffende Beschluß dahin: Weil Aachmüller sich übersehen hat und in die Herrschaft Rheincck ge-kommen ist und einige Drohworte gebraucht hat, so soll der Vogt dem Vater und der Freundschaft desJos Ritter, wenn diese den Aachmüller betreten mögen, mit Schriften beHolsen sein, daß er daselbst gesangengelegt und über ihn gemäß des Urtheils gerichtet werde. Am Schlüsse unserer Quellen erscheint dann nlsZiffer 6 der Art. t» 3 in spccieller Anwendung auf den Vogt im Rheinthal.

Diern. 1545, 27. (Frptag penultima) Februar.

Staatsarchiv Bern : Rathsbuch Nr. SSI, S. sso.

1.Jenff pott. Friden kung kaiser gemacht". 2. Sie sollen sich zu denen von Berit versehen, daßman ihnen treulich halte, was man ihnen versprochen habe, sofern die von Genf es auch thun, was mattvoraussetze. Wenn irgend welche Gefahr sich zeige, sollen sie hievon Anzeige machen; die von Berit ivollettdieses auch thun. 3. Wegen der zu Freiburg liegenden Gerechtsamen (will man ihnen) mit Boten lindSchriften verhülflich sein, wie früher zugesagt worden ist. Es wird ihnen gerathen,für und für zu nemmctt,ivas inen je zu werden, doch nit, daß sy das ander nit dahinden zu lassen willens, sonder auch stets, fürund für anhalten, ushar sägen, daß sy nit erwinden, sonder sye für sonderbar statt und lüt kommen, darznm. h. gern helfen".

Der erste Satz von Ziffer 3 ist durchgestrichen.

214.

Schwyz. 1545, 9. März.

LandcSarchiv Schwyz: Abschiede.

Tag der III Orte.

Gesandte: Uri. Jacob Arnold, Statthalter; Mansuet Zumbrunnen, alt-Landvogt im Thurgau. Schnitz!'Dietrich Jnderhalden, Landammannund richter in diser fach"; Ulrich Aufdermaur, Statthalter; Pn»lKerngerter, alt-Pannerherr. Nidwalden. Arnold Lussi, alt-Landammann; Melchior Stulz, Seckclmeisttt'-