Februar 1545.
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dritte» mit Anderen?; demzufolge sei durch Briefe ans Bononien vom 6. Februar 15,43 das Concil verschobenworden. Nachdem aber Gott das Gebet der Kirche erhört und den Frieden verliehen habe, wolle der Papstnicht zögern, die Verschiebung des Concils zu beendigen, um drei Zwecke zu erreichen: 1. Die Zwietrachtin der Religion zu beseitigen und die verirrten Schafe wieder zu dem Schafstall des Herrn zu führen. 2. Zurcformiren, was in der Christenheit der Reformation bedürftig wäre. 3. Mit gemeinem Rathschlag einenHcerzug zu veranstalten, durch welchen den Christgläubigen wieder zugestellt würde, was die Ungläubigenbisher besessen haben und die vielen tausend Seelen, die täglich unter dein Joche der letzter» leiden, erlöstwerden. Da nun also die Hindernisse eines Concils weggefallen und zu hoffen sei, nicht bloß der Kaiserund König, sondern alle christlichen Fürsten werden selbst oder durch ihre Botschaften an einem solchen thcil-uchmeu, so erkläre der Papst nach dem Rath der Cardinälc aus päpstlicher Gewalt vermittelst dieses Briesesdie Verschiebung des Concils als beendigt und fordere und mahne nicht nur alle Patriarchen, Erzbischöfeund Bischöfe, sondern auch die Aebtc und jedermann, der zufolge Rechten und Freiheiten zur Thcilnahmeun einem allgemeinen Concilium begwältigt ist, auf, am vierten Sonntag künftiger Fastenzeit (15. März)persönlich, oder, wenn sie durch rechte Ursachen, die namhaft gemacht werden sollen, gehindert wären, durch-ihre Votschaften unter Strafe des Meineids und andern Pcncn, am Concilium zu erscheinen. (Verfügungbetreffend die Publication dieses Breve.) Dabei soll sich niemand erfrechen, in diese Erklärung, Satzung undForderung einen Eingriff zu thun; Zuwiderhandelnde würde die Ungnade des Allmächtigen und der ApostelPetri und Pauli treffen. Gegeben zu Rom bei St. Peter, den 13. November 1544.
St. A. Lucern: Abschiede U. 2, f. 303, deutsch. — St.A. Bern: Beim Abschied vom >«. Decelnber 134«, lateinische Drucke. —
K. A. Schasshauscn: Korrespondenzen.
2) Der Verlier Abschied nimmt die Berncr Instruction nicht auf, sondern bemerkt nur, sie sei allenOrten mitgetheilt worden.
Zu 1) Bei dein Lucerner Abschied liegt eine Copie des Schreibens von Basel an Zürich, d. d. 12. Ja-nuar. Man vernehme, daß die Botschaft des Papstes einen Aufbruch nach der Romagna betreibe und eineKroße Zahl Knechte dahin führen wolle. Weil nun die Drohreden, daß man der Eidgenossenschaft einenHerrn geben und sie dem Reich gehorsam machen wolle, je länger je lauter Werden; weil der Kaiser bei8U Stücke Büchsen, die er wider Frankreich und Geldern gebraucht, rhcinaufwärts fertigen lasse, und einHaufen Spanier bei Elsah-Zabcrn liege, wo des Kaisers Ankunft erwartet werde, so finde Basel, es möchtebies alles Ein Anschlag sein; wenn nämlich der Kern aus dem Lande geführt würde, so wäre ein Angriffbcsto leichter zu machen. Zürich möge die Sache erwägen und den päpstlichen Aufbruch zu verhüten suchen zc.
2) 1545, 15. Januar, Gent in Flandern. Der Kaiser an die XIII Orte. Antwort auf ihr Schreibe»vom 18. December 1544 betreffend die gegen einige Prälaten und Städte wegen Entrichtung der Neichs-anlage eingeleiteten Kammcrgerichtsproccsse. Er gebe den Kammerrichtern und Beisitzern und dem Kammcr-Procurator-Fiscal-General die Weisung, die betreffenden Proccsse bis zur Ankunft des Kaisero auf demReichstag zu Worms ruhen zu lassen. K.A. Basel: Abschiede 1343—40. — K.A. Schasshause»: Korrespondenzen.
3) 1545, 23. Februar. Der kleine Rath zu St. Gallen verordnet einem Voten auf den Tag zu Baden»nt Vollmacht, mit denen von Basel, Schaffhausen und Andern in Betreff der Anlagen zu verhandeln, wieße es für gut finden (ohne weitere Ausführung). Am 2. März erstattet Martin Hux vor dein kleinen RathBericht über seine Verrichtung; wird ihm verdankt. Stadtarchiv St. Gallen: Naihsbuch 1341—1333, S.»«, so.
Zu it. Die Lucerner Instruction über diesen Artikel schreibt dem Boten vor. sich in Zürich vorerst zuerkundigen, ob dieses ans den Gütern Erblehen machen wolle; bejahenden Falls soll er ohne Weiteres heim-kehrenauch die Verleihung um jährlichen Zins soll von den Eidgenossen ratificirt werden.
Zu j». Der Inhalt des Vortrags fehlt im Abschicdtcxt und ist in einer Beilage enthalten. Bei demLucerner Abschied liegt eine französische Copie des erwähnten Schreibens an «ckslmn Nm-usillsux», d. d.St. Gcrmain cn Layc, 22. Januar 1545. Der König spricht über das Mißlingen eines Anleihens, das